Wer ein Haus baut, saniert oder modernisiert, trifft früher oder später auf die Kostengruppen der DIN 276. Diese Norm ordnet nämlich sämtliche Baukosten in ein klares System – vom Grundstück über die Heizung bis zur Finanzierung. Für Bauherren und Eigentümer ist das deshalb mehr als Theorie: Wer die Kostengruppen nach DIN 276 versteht, erkennt schneller, wofür das Geld im Projekt draufgeht, und kann Angebote, Förderanträge und Honorare viel besser einordnen. Daher erklären wir Ihnen, wie die DIN 276 aufgebaut ist, was hinter den acht Kostengruppen steckt und welche davon bei einer Sanierung besonders ins Gewicht fallen.
- Die DIN 276 gliedert alle Baukosten in acht Kostengruppen von KG 100 (Grundstück) bis KG 800 (Finanzierung).
- Jede Gruppe ist dreistufig aufgebaut: Hunderter-, Zehner- und Einerstellen sorgen für immer mehr Detail.
- Besonders wichtig sind KG 300 (Baukonstruktionen) und KG 400 (Technische Anlagen) – sie bilden die Kosten für das Bauwerk und zählen zu den anrechenbaren Kosten für das Honorar.
- Die Kosten werden in fünf Stufen ermittelt; ihre Genauigkeit steigt dabei von ±40 % bis zur finalen Abrechnung.
- Aktuell gilt die Fassung DIN 276:2018-12 – sie führte unter anderem die Kostengruppe 800 für die Finanzierung neu ein.
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Was ist die DIN 276?
Die DIN 276 trägt den Beinamen „Kosten im Bauwesen” und ist die zentrale deutsche Norm für die Planung und Gliederung von Baukosten. Sie legt nämlich fest, wie die Kosten eines Bauprojekts erfasst, geordnet und ermittelt werden – und zwar einheitlich für alle Beteiligten. Dadurch werden Kostenaufstellungen klar und vergleichbar, egal ob es sich um einen Neubau, einen Umbau oder eine Sanierung handelt.
Der praktische Nutzen ist deshalb groß: Architekten, Ingenieure, Bauherren und Banken sprechen mit der DIN 276 dieselbe Sprache. So lassen sich Budgets sicher planen, Förderungen beantragen und Honorare klar berechnen. Gerade weil ein Bauprojekt schnell unübersichtlich wird, schafft diese Struktur zudem Sicherheit.
Welche Kosten regelt die Norm – und welche nicht?
Die DIN 276 deckt die gesamte Bauplanung und Ausführung ab: Grundstück, Vorbereitung der Baustelle, Konstruktion, Technik, Außenanlagen, Ausstattung, Baunebenkosten und Finanzierung. Nicht enthalten sind allerdings die laufenden Kosten für die Nutzung eines Gebäudes – also Betrieb, Wartung und Instandhaltung. Dafür ist nämlich eine eigene Norm zuständig, die DIN 18960. Wer also die späteren Heiz- und Betriebskosten plant, arbeitet nicht mit der DIN 276, sondern mit der DIN 18960.
Die 8 Kostengruppen nach DIN 276 im Überblick
Das Grundgerüst der Norm bilden acht Hauptgruppen. Jede fasst dabei einen klar abgegrenzten Bereich des Bauprojekts zusammen. Damit Sie die Kostengruppen nach DIN 276 auf einen Blick einordnen können, haben wir sie mit ihren Inhalten in einer Tabelle zusammengestellt.
| Kostengruppe | Bezeichnung | Was gehört dazu? |
|---|---|---|
| KG 100 | Grundstück | Wert des Grundstücks, Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer, Vermessung, Rechte Dritter |
| KG 200 | Vorbereitende Maßnahmen | Abriss, Altlasten, Erschließung für Wasser, Strom und Gas |
| KG 300 | Bauwerk – Baukonstruktionen | Baugrube, Gründung, Wände, Decken, Dach, Fenster, Türen, Treppen, Fassade |
| KG 400 | Bauwerk – Technische Anlagen | Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Aufzüge, Technik im Gebäude |
| KG 500 | Außenanlagen und Freiflächen | Wege, Zufahrten, Stellplätze, Grünflächen, Zäune, Mauern |
| KG 600 | Ausstattung und Kunstwerke | Möbel, Einbauten, Lampen, Kunst am Bau |
| KG 700 | Baunebenkosten | Planung und Bauleitung, Gutachten, Genehmigungen, Versicherungen |
| KG 800 | Finanzierung | Nebenkosten, Zinsen für Fremd- und Eigenkapital, Bürgschaften |
Auffällig ist die logische Reihenfolge: Sie folgt grob dem zeitlichen Ablauf eines Bauprojekts – also vom Kauf des Grundstücks über den Rohbau bis zur Finanzierung. Diese Ordnung macht es deshalb leicht, einzelne Posten zuzuordnen. Eine neue Heizung landet beispielsweise immer in der KG 400, ein neues Dach dagegen immer in der KG 300.
Die drei Ebenen: Hunderter, Zehner und Einer
Die acht Hauptgruppen sind nur die erste Ebene der Ordnung. Damit auch einzelne Bauleistungen sauber zugeordnet werden können, teilt die DIN 276 jede Gruppe zusätzlich in drei Ebenen. Je tiefer die Ebene, desto genauer wird die Aufstellung.
So funktioniert die dreistufige Gliederung
Die erste Zahl – die Hunderterstelle – steht für die grobe Einteilung in die acht Hauptbereiche. Die zweite Zahl, die Zehnerstelle, teilt diese Gruppen anschließend in konkrete Bauteile oder Unterbereiche auf. Die dritte Zahl, die Einerstelle, benennt schließlich die einzelnen Teile dieses Bereichs.
Am klarsten wird das an einem Beispiel: Die Position 364 „Dachbeläge” gehört zur Gruppe 360 „Dächer”, die wiederum Teil der Kostengruppe 300 „Bauwerk – Baukonstruktionen” ist. So lässt sich jede Leistung eindeutig verorten – vom groben Bereich bis zum einzelnen Gewerk. Falls nötig, dürfen die Kosten zudem noch feiner unterteilt werden, etwa nach Gewerken oder nach Lage im Gebäude.
Wie tief gegliedert wird, hängt von der Planungsphase ab: Im frühen Kostenrahmen reicht die Hunderterstelle. Spätestens bei der Kostenberechnung (Leistungsphase 3) schreibt die DIN 276 dann die dritte Ebene mit Einerstellen vor.
Kostengruppe 300 und 400 – die Bauwerkskosten im Detail
Wenn es um die eigentlichen Baukosten geht, stehen zwei Gruppen im Mittelpunkt: KG 300 und KG 400. Zusammen ergeben sie nämlich die sogenannten Bauwerkskosten – also alles, was das Gebäude selbst betrifft. Seit der aktuellen Fassung dürfen beide Gruppen sogar gemeinsam erfasst werden. Vor allem für das Honorar nach HOAI sind sie entscheidend, denn sie bilden den Kern der anrechenbaren Kosten.
KG 300 – Baukonstruktionen
Die Kostengruppe 300 umfasst alles, was das tragende Gerüst eines Gebäudes ausmacht: von der Baugrube über die Gründung und die Bodenplatte bis zu Wänden, Decken, Dach, Fenstern und Fassade. Vereinfacht gesagt steckt hier also der gesamte Rohbau samt der fest verbauten Hülle drin. Bei tragenden Teilen aus Stahlbeton spielt dabei der Bewehrungsplan eine wichtige Rolle, weil er die statische Ausführung dieser Bauteile festlegt.
KG 400 – Technische Anlagen
In die Kostengruppe 400 fällt die gesamte Technik im Gebäude: Abwasser, Wasser, Gas, Wärme, Lüftung, Elektro, Aufzüge und die Steuerung der Anlagen. Für eine Sanierung ist diese Gruppe besonders wichtig, denn hier landen Heizung und Lüftung. Die Untergruppe 420 „Wärmeversorgungsanlagen” enthält beispielsweise Wärmeerzeuger wie die Wärmepumpe sowie die Heizflächen, während die Gruppe 430 die Lüftung und Kühlung abdeckt. Wer eine neue Heizung plant, sollte daher vorab die Heizlastberechnung kennen, weil sie die nötige Leistung der Anlage bestimmt. Auch die Auslegung einer Klimaanlage nach Kühlleistung gehört übrigens in diese Kostengruppe.
- Gründung & Bodenplatte
- Wände, Decken, Dach
- Fenster, Türen, Fassade
- Heizung & Wärmepumpe (420)
- Lüftung & Kühlung (430)
- Elektro & Sanitär
Die fünf Stufen der Kostenermittlung
Neben den Kostengruppen regelt die DIN 276 auch, wie die Kosten ermittelt werden. Das geschieht in fünf Stufen, die mit dem Planungsfortschritt immer genauer werden. Jede Stufe ist zudem einer Leistungsphase der HOAI zugeordnet und hat eine typische Genauigkeit.
- Kostenrahmen: zunächst die grobe Orientierung in der Bedarfsplanung, oft auf Basis von Flächen und Erfahrungswerten. Die Genauigkeit liegt dabei bei etwa ±40 %.
- Kostenschätzung: anschließend eine Grundleistung der Vorplanung (LPH 2), gegliedert bis zur Zehnerstelle. Sie dient der Entscheidung, ob das Projekt weiterläuft – mit einer Toleranz von rund ±30 %.
- Kostenberechnung: danach Teil der Entwurfsplanung (LPH 3), aufgeschlüsselt bis zur Einerstelle. Sie beruht auf Entwurfszeichnungen und Mengen, weshalb die Abweichung nur noch etwa ±20 % beträgt.
- Kostenanschlag: Grundlage für die Vergabe (LPH 6 und 7) auf Basis konkreter Angebote. Die Genauigkeit sollte hier ±10 % nicht überschreiten.
- Kostenfeststellung: schließlich die tatsächlich abgerechneten Kosten nach Fertigstellung, ermittelt aus Schlussrechnungen und Nachweisen.
Sie dürfen jederzeit genauer planen, als die Stufe es vorschreibt. Je früher Sie verlässliche Zahlen haben, desto besser lassen sich Mehrkosten vermeiden – das gilt vor allem bei Sanierungen im Bestand, wo Überraschungen häufiger sind.
DIN 276:2018-12 – die aktuelle Fassung
Die erste Fassung der Norm stammt aus dem Jahr 1934, seitdem wurde sie mehrfach überarbeitet. Heute gilt in den allermeisten Fällen die Ausgabe vom Dezember 2018, kurz DIN 276:2018-12. Sie hat mehrere ältere Normen zusammengeführt und dabei einige wichtige Neuerungen gebracht.
Die wichtigsten Änderungen betreffen vor allem die Struktur. So kam beispielsweise die Kostengruppe 800 für die Finanzierung neu hinzu, weil diese vorher nicht eigenständig erfasst war. Außerdem dürfen die Gruppen 300 und 400 nun gemeinsam als Kosten für das Bauwerk erfasst werden, und die KG 500 deckt seither sowohl Außenanlagen von Gebäuden als auch eigene Freiflächen ab.
Bei den anrechenbaren Kosten verweist die HOAI teilweise noch auf die ältere Fassung der DIN 276 von Dezember 2008. Daher kann für das Honorar weiterhin die alte Fassung maßgeblich sein. Eine Reform der HOAI ist allerdings für 2026 geplant, mit der die aktuelle DIN 276 verbindlich werden soll – im Zweifel klärt das der planende Architekt.
DIN 276 bei der energetischen Sanierung und Förderung
Für Eigentümer, die ihr Haus modernisieren, ist die DIN 276 mehr als ein Werkzeug für Architekten. Sie hilft nämlich auch dabei, die Kosten einer Sanierung sauber zu ordnen und Förderungen vorzubereiten. Denn die nach DIN 276 ermittelten Kosten dienen ausdrücklich auch der Beantragung von Zuschüssen und der Planung der Finanzierung.
Welche Kostengruppen bei der Sanierung zählen
Bei einer Sanierung verteilen sich die Kosten vor allem auf zwei Gruppen. Maßnahmen an der Hülle des Gebäudes – etwa Dämmung, neue Fenster oder ein neues Dach – fallen dabei in die KG 300. Der Austausch der Heizung gegen eine Wärmepumpe oder der Einbau einer Lüftung gehört dagegen in die KG 400. Wer beide Bereiche kombiniert, erreicht zudem oft die besten Effekte – und kann mit dem Sprung zu einem Effizienzhaus sogar zusätzliche Förderstufen erschließen.
Von der Kostengruppe zum Förderantrag
Eine saubere Gliederung nach DIN 276 erleichtert die Förderung erheblich, weil Zuschüsse oft an bestimmte Maßnahmen geknüpft sind. Genau hier setzt unsere Energieberatung an: Wir ordnen die geplanten Maßnahmen den passenden Gruppen zu und stimmen sie auf die aktuellen Programme von BAFA und KfW ab. In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland sehen wir nämlich immer wieder, dass eine klare Struktur von Anfang an spätere Rückfragen und Verzögerungen vermeidet. Wer ohnehin am Anfang eines Projekts steht, sollte außerdem die Kosten einer Bauvoranfrage kennen, denn diese fallen als Planungs- und Genehmigungskosten in die KG 700.
Fazit
Die Kostengruppen nach DIN 276 sind das Ordnungssystem für sämtliche Baukosten – von der KG 100 für das Grundstück bis zur KG 800 für die Finanzierung. Wer die acht Gruppen, die drei Ebenen und die fünf Stufen kennt, behält daher bei jedem Bauprojekt den Überblick und kann Angebote, Honorare und Förderanträge sicher einordnen. Vor allem KG 300 und KG 400 sind für Sanierer wichtig, weil hier die Hülle des Gebäudes und die Technik zusammenkommen. Mit einer durchdachten Gliederung schaffen Sie somit die Grundlage für ein wirtschaftliches und gut gefördertes Projekt.
Weiterführende Artikel: Was ist ein Effizienzhaus?, Heizlastberechnung für die Wärmepumpe und Bauvoranfrage Kosten.
Häufige Fragen
Grundlagen und Aufbau der DIN 276
Die DIN 276 mit dem Beinamen „Kosten im Bauwesen” teilt Baukosten in acht Gruppen ein und legt fest, wie diese ermittelt werden. Dadurch lassen sich Bauprojekte klar, vergleichbar und wirtschaftlich planen – und zwar für Neubau, Umbau und Sanierung gleichermaßen.
Aktuell gilt die Fassung DIN 276:2018-12 vom Dezember 2018. Sie ersetzt ältere Normen und führte unter anderem die Kostengruppe 800 für die Finanzierung neu ein. Bei der Honorarberechnung nach HOAI kann allerdings teilweise noch die ältere Fassung von 2008 maßgeblich sein.
Es gibt acht Hauptgruppen: KG 100 (Grundstück), KG 200 (Vorbereitende Maßnahmen), KG 300 (Baukonstruktionen), KG 400 (Technische Anlagen), KG 500 (Außenanlagen und Freiflächen), KG 600 (Ausstattung und Kunstwerke), KG 700 (Baunebenkosten) und KG 800 (Finanzierung). Jede ist zudem in drei Ebenen unterteilt.
Die DIN 276 erfasst die einmaligen Baukosten, nicht aber die laufenden Kosten für die Nutzung eines Gebäudes. Für Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Energie ist nämlich die DIN 18960 zuständig. Wer also die späteren Betriebskosten plant, arbeitet stattdessen mit der DIN 18960.
Kostengruppen in der Praxis
Die KG 300 umfasst die Baukonstruktionen, also das tragende Gebäude samt Wänden, Decken, Dach und Fassade. Die KG 400 enthält dagegen die Technik wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro. Zusammen bilden beide die Kosten für das Bauwerk und dürfen seit der Fassung 2018 gemeinsam erfasst werden.
Anrechenbare Kosten sind die Baukosten, die zur Berechnung des Honorars nach HOAI dienen. Den Kern bilden dabei die Gruppen 300 und 400. Weitere Gruppen werden je nach Leistung nur teilweise oder gar nicht angerechnet.
Bei einer Sanierung fallen die Kosten vor allem in die KG 300 und KG 400. Dämmung, neue Fenster und ein neues Dach gehören zur KG 300, der Heizungstausch und eine Lüftung dagegen zur KG 400. Eine saubere Zuordnung erleichtert außerdem die Beantragung von Zuschüssen über BAFA und KfW.

