filterpflicht-kamin_greenox

AKTUELLES WISSEN

Filterpflicht Kamin: Was wirklich verlangt wird

Inhalt

Die kurze Antwort vorweg: Eine Filterpflicht gibt es nicht. Die maßgebliche Verordnung verlangt an keiner Stelle den Einbau eines Filters. Sie verlangt die Einhaltung von Grenzwerten. Der Filter ist einer von mehreren Wegen dorthin.

Das Bundesumweltministerium formuliert es ebenso, und der Industrieverband der Feuerstättenhersteller hat 2024 ausdrücklich klargestellt, dass sämtliche Presseberichte über eine Filterpflicht falsch sind. Trotzdem lebt ein ganzer Markt von dieser Verunsicherung. Dieser Beitrag räumt damit auf und nennt drei Fallen, die Sie vor dem Kauf kennen sollten.

Clever Kompakt
Filterpflicht am Kamin – das Wichtigste im Überblick
  • Gefordert sind Grenzwerte, nicht ein Filter. Der Nachweis kann auch anders gelingen.
  • Eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik ist kein Nachweis nach der Verordnung.
  • Rechtlich zählt ein Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent, bezogen auf die Staubmasse.
  • Die beworbenen 90 Prozent beziehen sich meist auf die Partikelanzahl.
  • Reißt der Ofen den Kohlenmonoxidwert, hilft kein Staubabscheider.
  • Falsche Bedienung erhöht den Staubausstoß stärker, als ein Filter ihn senkt.

Feuerstätte bewerten lassen Zur Energieberatung

50 %
geforderter Abscheidegrad nach Staubmasse
65 %
im Feldversuch tatsächlich erreicht
4 g/m³
Kohlenmonoxid-Grenzwert, nicht filterbar
× 6,5
mehr Staub bei offen gelassener Primärluft

Warum es keine Filterpflicht gibt

Der Grund, warum von einer Filterpflicht keine Rede sein kann, steckt im Aufbau der Vorschrift. § 26 Absatz 1 Satz 1 der 1. BImSchV sagt, dass Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, nur weiterbetrieben werden dürfen, wenn bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden.

Erst Absatz 2 kommt ins Spiel, und zwar mit einer Bedingung: Er greift nur, wenn ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte nicht geführt werden kann. Dann erst stellt sich die Frage nach Nachrüstung oder Außerbetriebnahme.

Gegen die angebliche Filterpflicht spricht auch das Bundesumweltministerium: Anlagen mit Nachweis zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden können und sich der Betreiber alternativ für eine bauartzugelassene Einrichtung zur Staubminderung entscheiden kann.

Zwei Fälle, in denen tatsächlich nur die Nachrüstung bleibt

Erstens eingemauerte Kamin- und Kachelofeneinsätze: § 26 Absatz 4 nimmt sie von Absatz 2 aus, verlangt aber ausdrücklich die Ausstattung mit einer nachgeschalteten Einrichtung zur Staubminderung. Eine Stilllegung kann die Behörde hier nicht anordnen. Zweitens Grundöfen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden: Für sie gilt nach § 4 Absatz 5 dasselbe, sofern der Nachweis über die Typprüfwerte nicht gelingt.

Statt Filterpflicht: diese Grenzwerte gelten

Für Bestandsgeräte stehen sie in § 26 Absatz 1 Satz 1, bezogen auf 13 Prozent Sauerstoff im Abgas.

MessgrößeGrenzwertdurch Filter beeinflussbar
Staub0,15 g/m³✓ ja
Kohlenmonoxid4 g/m³✗ nein

Ein Hinweis zur Fundstelle, weil hier fast das gesamte Feld danebenliegt: Der oft zitierte § 5 gilt ausdrücklich nicht für Einzelraumfeuerungsanlagen. Er regelt Kessel. Für Neugeräte stehen die Werte in Anlage 4 Nummer 1, für Bestandsgeräte in § 26.

Erste Falle: die Zulassung beweist nicht, was Sie brauchen

Dies ist der wichtigste Abschnitt dieses Beitrags, und wir haben ihn in keinem anderen Ratgeber gefunden.

Staubabscheider brauchen nach § 4 Absatz 6 eine Eignungsfeststellung oder eine Bauartzulassung. Erteilt wird sie vom Deutschen Institut für Bautechnik, erkennbar an Nummern wie Z-7.4 mit nachfolgender Ziffernfolge. Händler werben damit prominent.

Das Institut sagt selbst, dass es den Immissionsschutz nicht prüft

In einer Meldung vom April 2024 stellt das Deutsche Institut für Bautechnik klar, dass bei der Erteilung dieser Zulassungen die Anforderungen der 1. BImSchV nicht geprüft werden und die Zulassung demnach auch kein Nachweis für deren Einhaltung ist. Geprüft werde lediglich die grundsätzliche Funktionsfähigkeit, um Geräte auszuschließen, mit denen praktisch keine Minderung erreicht wird. Das gilt ausdrücklich auch für Katalysatoren.

Eine Zulassungsnummer allein beweist also nicht, dass Ihr Gerät damit die Verordnung erfüllt. Prüfen lässt sich das an einer Beispielzulassung: Dort steht die Verwendbarkeit im Sinne der Landesbauordnungen, aber kein Abscheidegrad und kein Bezug zur 1. BImSchV.

Was tatsächlich gefordert ist

Maßgeblich ist der Auslegungsfragenkatalog der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz in der Fassung von März 2026. Er verweist auf die Richtlinie VDI 3670 in der Ausgabe April 2016.

Für die Nachrüstung bestehender Einzelraumfeuerungsanlagen ist dort die Zeile einschlägig, die einen Abgaszustand von 150 bis 300 Milligramm Staub je Kubikmeter beschreibt. Verlangt wird ein gravimetrisch bestimmter Abscheidegrad für Gesamtstaub von mindestens 50 Prozent.

Nachzuweisen ist das über eine Prüfung in Anlehnung an die DIN/TS 33999-1 in der Fassung 2025-03 oder über ein gleichwertiges Verfahren. Alternativ kann der Abscheidegrad im Rahmen der Zulassungsprüfung bescheinigt werden.

Praktisch heißt das für Sie: Lassen Sie sich den gravimetrischen Abscheidegrad schriftlich geben und klären Sie die Anerkennung vorher mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger. Nicht umgekehrt.

Zweite Falle: Masse oder Partikelanzahl?

Wer wegen einer vermeintlichen Filterpflicht ein Gerät sucht, findet Zahlen zwischen 73 und 97 Prozent. Rechtlich zählt davon oft keine.

Die Feldzahlen stammen aus einem Vorhaben des Technologie- und Förderzentrums Straubing. Gemessen wurde ein elektrostatischer Abscheider auf der Schornsteinmündung über zwei komplette Heizperioden ohne zwischenzeitliche Reinigung, dazu elf reale Standorte.

Auf dem Prüfstand lagen die Mittelwerte bei 85 und 79 Prozent. In den elf Haushalten waren es im Mittel 65 Prozent. Bei ordnungsgemäßem Betrieb sank der Staubgehalt von 35 bis 74 Milligramm auf 0,1 bis 15,6 Milligramm je Kubikmeter.

Dritte Falle: der Kohlenmonoxidwert

Dieser Punkt ist fachlich der härteste und entscheidet darüber, ob eine Nachrüstung überhaupt sinnvoll ist.

Ein elektrostatischer Abscheider lädt Staubpartikel auf und lenkt sie zur Schornsteinwand. Gasförmige Bestandteile beeinflusst er nicht. Das Umweltbundesamt stellt das ausdrücklich fest.

Bei zu hohem Kohlenmonoxidwert bleibt nur die Außerbetriebnahme

Die amtliche Auslegung ist eindeutig: Bei Überschreitung des Grenzwerts für Kohlenmonoxid kommt nur die Außerbetriebnahme in Frage, es sei denn, die Maßnahme zur Staubminderung senkt nachweislich auch das Kohlenmonoxid. Wer einen Staubabscheider kauft, ohne vorher beide Messwerte zu kennen, kann mehrere tausend Euro für nichts ausgeben.

Genau hier hat ein Katalysator eine eigenständige Funktion, und nur hier.

Ein praktischer Nebenbefund aus derselben Quelle: Weist eine Prüfbescheinigung eine Kohlenmonoxid-Konzentration unter 1,5 g/m³ aus, wird der Staubwert von 0,15 g/m³ bei handbeschickten Anlagen in der Regel nicht überschritten. Das hilft bei älteren Bescheinigungen, die gar keine Staubangabe enthalten.

Was die einzelnen Bauarten leisten

BauartWirkungEinordnung
Elektrostatischer Abscheidersenkt Staub deutlich✓ einzige praxistaugliche Bauart
Katalysator alleinsenkt Kohlenmonoxid, kaum Staub✗ keine Staubminderung nach Stand der Technik
Katalytischer Tiefenfilterje nach Produkt~ anerkennungsfähig ab 50 % Masse
Filternder Abscheidersehr wirksam, aber teuer✗ bei Einzelraumfeuerungen nicht eingesetzt

Zum Katalysator: Das Umweltbundesamt stellt klar, dass er als Einzellösung keine Staubminderung nach dem Stand der Technik darstellt und nur ergänzend Anwendung finden kann. Beim Kohlenmonoxid leisten Katalysatoren dagegen viel, Messungen von Fraunhofer-Instituten nennen bis zu 80 Prozent.

Entscheidend ist also nicht die Bauart, sondern der nachgewiesene Massenabscheidegrad. Ein katalytischer Tiefenfilter kann anerkannt werden, ein reiner Katalysator nicht.

Eine Warnung zur Abgrenzung: Schaumkeramik-Filterplatten, die im Ofen selbst im Abgasweg sitzen, sind etwas anderes. Es gibt keinen Beleg, dass sie den Nachweis nach der Verordnung erfüllen.

Was der Betrieb kostet

Der Anschaffungspreis ist nur ein Teil. Diese Posten kommen dazu, und sie fehlen in den meisten Ratgebern.

  • Stromanschluss: Elektrostatische Abscheider brauchen 230 Volt, oft am Schornsteinkopf. Das ist eine eigene Elektroleistung.
  • Stromverbrauch: rund 30 Watt im Betrieb, ein bis zwei Watt im Bereitschaftsbetrieb. Einen belastbaren Jahreswert veröffentlicht niemand.
  • Zusätzliche Kehrungen: Wegen stärkerer Ablagerungen können ein bis zwei zusätzliche Kehrungen je Heizsaison nötig werden. Darüber entscheidet der Bezirksschornsteinfeger.
  • Reinigung der Elektroden: Unterbleibt sie, sinkt die Wirksamkeit messbar. Die Abreinigung übernimmt der Schornsteinfeger, nicht Sie.
  • Katalysatoren altern. Herstellerangaben nennen Standzeiten um fünf Jahre, Kassetten teils ein bis zwei Jahre.

Rechnen Sie diese Posten gegen den Preis eines neuen Ofens. In vielen Fällen liegt eine fachgerecht installierte Nachrüstung in derselben Größenordnung.

Wer nach dem Einbau nachmisst

Niemand, jedenfalls nicht routinemäßig. Das überrascht viele.

Die wiederkehrende Emissionsmessung durch den Schornsteinfeger nimmt Einzelraumfeuerungsanlagen ausdrücklich aus. Geprüft wird im Rahmen der Feuerstättenschau nur der zulässige Brennstoff und der ordnungsgemäße technische Zustand.

Praktisch kontrolliert der Schornsteinfeger also, ob eine zugelassene Einrichtung vorhanden ist. Eine Einzelmessung nach § 26 ist möglich, aber freiwillig und kostenpflichtig. Sie setzt ein geeignetes Messgerät voraus, das nicht jeder Betrieb besitzt.

Was mehr bringt als jeder Filter

Und jetzt der Vergleich, der die ganze Diskussion in ein anderes Licht rückt. Das Technologie- und Förderzentrum Straubing hat untersucht, wie stark das Nutzerverhalten die Emissionen verändert.

Referenz war der ordnungsgemäße Betrieb nach Herstelleranleitung mit 22 Milligramm Gesamtstaub je Kubikmeter. Gemessen wurde dann, was typische Bedienfehler bewirken.

BedienfehlerFaktor beim Staub
Primärluft nach dem Anheizen offen gelassen6,5-fach
Zu feuchter Brennstoff4,3-fach
Zu spätes Nachlegen4-fach
Anzünden von unten mit Zeitungspapier2-fach
Die Rechnung, die niemand aufmacht

Ein Filter senkt den Staubausstoß im realen Betrieb um etwa zwei Drittel. Eine offen gelassene Primärluft erhöht ihn um das Sechseinhalbfache. Wer richtig heizt, erreicht damit mehr als jede Nachrüstung, und zwar kostenlos. Das ersetzt den Nachweis nicht, sollte aber der erste Schritt sein.

Konkret heißt das: trockenes Holz mit unter 25 Prozent Feuchte, von oben anzünden, nach dem Anheizen die Primärluft schließen, rechtzeitig nachlegen und den Ofen nicht im Schwachlastbetrieb glimmen lassen.

Förderung gibt es keine

Die Einzelmaßnahme zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen wird mit 50 Prozent gefördert. Sie klingt passend, ist es aber nicht.

Gefördert werden Anlagen ab vier Kilowatt Nennwärmeleistung, die älter als zwei Jahre sind, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen. Die Förderung gilt also für Biomassekessel, nicht für Kaminöfen, Kachelöfen oder Kamineinsätze.

Ebenfalls überholt: Die Angabe, das BAFA zahle 750 Euro zum Staubabscheider dazu, stammt aus einem früheren Programm. Und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseheizungen ist mit der Richtlinie vom Juli 2026 ersatzlos entfallen.

Kommunal kann es strenger sein als die Filterpflicht-Debatte vermuten lässt

Ein Punkt, den kein Wettbewerber nennt: Einzelne Kommunen stellen über die bundesweiten Vorgaben hinausgehende Anforderungen.

München verlangt über eine eigene Brennstoffverordnung höchstens 1.250 Milligramm Kohlenmonoxid und 40 Milligramm Staub je Kubikmeter, seit 2015 auch für Bestandsanlagen, samt Meldepflicht.

Für Stuttgart gilt das Gegenteil einer Verschärfung: Das frühere Betriebsverbot für Komfortkamine an Feinstaubalarmtagen ist historisch. Die Landesverordnung lief im April 2022 aus, der Feinstaubalarm selbst endete bereits 2020.

Wer die Entscheidung begleitet

Die Frage nach dem Filter ist fast nie nur eine Filterfrage. Dahinter stehen der Zustand der Feuerstätte, der Schornstein, die Verbrennungsluftversorgung in einem inzwischen dichteren Gebäude und die Rolle, die das Gerät im Wärmekonzept überhaupt noch spielt.

In der GREENOX Gruppe kommen die energetische Bewertung und die Förderprüfung aus einer Hand. Für bauliche Eingriffe an Dach und Schornstein arbeiten wir mit Garnisch + Werndle zusammen.

Passend zum Thema

Häufige Fragen

Pflicht und Nachweis

Gibt es eine Filterpflicht für Kaminöfen?
Nein, eine Filterpflicht existiert nicht. Die Verordnung verlangt die Einhaltung von Grenzwerten, nicht den Einbau eines Filters. Erst wenn der Nachweis nicht gelingt, stellt sich die Frage nach Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung.
Wie weise ich die Grenzwerte nach?
Entweder über eine Prüfstandsbescheinigung des Herstellers, viele führen dafür Datenbanken, oder über eine Messung durch den Schornsteinfeger. Beides ist gleichwertig.
Reicht eine DIBt-Zulassung als Nachweis?
Nein. Das Institut prüft bei der Zulassung die Anforderungen der 1. BImSchV nicht und sagt selbst, dass die Zulassung kein Nachweis dafür ist. Lassen Sie sich zusätzlich den gravimetrischen Abscheidegrad bescheinigen.
Welcher Abscheidegrad ist gefordert?
Mindestens 50 Prozent, bezogen auf die Staubmasse und gravimetrisch bestimmt. Das Umweltbundesamt empfiehlt über 65 Prozent. Werte zur Partikelanzahl sind rechtlich ohne Bedeutung.
Wird nach dem Einbau nachgemessen?
Nicht routinemäßig. Einzelraumfeuerungsanlagen sind von der wiederkehrenden Messung ausgenommen. Im Rahmen der Feuerstättenschau wird geprüft, ob eine zugelassene Einrichtung vorhanden ist.

Technik, Kosten und Alternativen

Hilft ein Filter bei zu hohem Kohlenmonoxidwert?
Nein. Elektrostatische Abscheider mindern gasförmige Bestandteile nicht. Nach der amtlichen Auslegung kommt dann nur die Außerbetriebnahme in Frage. Prüfen Sie beide Messwerte vor jeder Investition.
Ist ein Katalysator eine Alternative?
Für den Staub nicht. Ein reiner Katalysator gilt nicht als Staubminderung nach dem Stand der Technik. Beim Kohlenmonoxid leistet er dagegen viel. Ein katalytischer Tiefenfilter kann anerkannt werden, wenn er die 50 Prozent nach Masse erreicht.
Was kostet der Betrieb?
Neben der Anschaffung kommen ein Stromanschluss am Schornstein, rund 30 Watt Leistungsaufnahme im Betrieb und möglicherweise ein bis zwei zusätzliche Kehrungen je Saison hinzu.
Wird die Nachrüstung gefördert?
Nein. Die 50-prozentige Förderung für Emissionsminderung nimmt Einzelraumfeuerungsanlagen ausdrücklich aus. Sie gilt für Biomassekessel ab vier Kilowatt.
Was bringt mehr als ein Filter?
Richtiges Heizen. Eine offen gelassene Primärluft erhöht den Staubausstoß um das Sechseinhalbfache, zu feuchtes Holz um das Vierfache. Ein Filter senkt ihn um etwa zwei Drittel.
Feuerstätte bewerten
Erst die Werte, dann der Filter

Ob eine Nachrüstung bei Ihnen überhaupt zum Ziel führt, hängt an zwei Messwerten und an der Anerkennung durch Ihren Schornsteinfeger. Wir ordnen die Befunde ein, prüfen die Alternativen und sagen Ihnen, ob sich die Investition rechnet.

Jetzt Anfrage stellen Kontakt aufnehmen

Up to Date mit GREENOX!

Melden Sie sich kostenlos für unseren Newsletter an und erfahren Sie als Erstes über Neuerungen im Bereich der cleveren Sanierung!

Gut informieren, clever sanieren

Was sich bei Förderung und Vorschriften ändert, was wir aus Beratung, Planung und Umsetzung mitnehmen, und was es Neues von GREENOX gibt.
Jetzt kostenlos zum GREENOX Newsletter anmelden!

Sie erhalten eine E-Mail, mit der Sie die Anmeldung bestätigen. Abmelden können Sie sich jederzeit mit einem Klick. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Anfrage bei GREENOX!

Jetzt anfragen. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

Welche Leistung(en) möchten Sie bei der GREENOX GmbH anfragen?
Erzählen Sie uns bitte etwas über Ihr Vorhaben

Falls Sie hilfreiche Unterlagen wie Baupläne, Angebote oder ähnliches haben, laden Sie diese bitte hier als Anlage hoch.
Ihre Kontaktdaten
Wie dürfen wir Sie kontaktieren?
Zeitpunkt der Kontaktaufnahme (sofern eingeschränkt erreichbar)
Woher kennen Sie uns?
Fast geschafft. Bitte stimmen Sie noch der Kontaktaufnahme zu

Falls Ihre Anfrage nicht wie gewünscht funktioniert, erreichen Sie uns auch per E-Mail unter info@greenox-group.de.

Vielen Dank für Ihre Anfrage

Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen.

Eine Bestätigung Ihrer Anfrage haben wir Ihnen per E-Mail geschickt. Bei dringenden Fragen erreichen Sie uns auch zuvor telefonisch.

In unserem Blog finden Sie aktuelle Themen und häufige Fragen zur Energieberatung und energetischen Sanierung.