Eine energetische Sanierung senkt Ihre Heizkosten dauerhaft – doch die Investition ist oft vier- bis sechsstellig. Genau deshalb gibt es 2026 ein breites Paket an Förderungen für die energetische Sanierung: Zuschüsse der BAFA, Kredite mit Tilgungszuschuss von der KfW und ein Steuerbonus nach §35c EStG. Wer die Programme klug kombiniert, kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten zurückbekommen. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Förderungen es aktuell gibt, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und wie Sie den Antrag richtig stellen. Außerdem erklären wir, wann sich der Steuerbonus mehr lohnt als die klassische Förderung – und welche Fehler in der Praxis am häufigsten zur Ablehnung führen.
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt alle wichtigen Programme: BAFA für Einzelmaßnahmen, KfW für Heizung und Komplettsanierung.
- Für Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch gibt es 15 Prozent Grundzuschuss, mit iSFP-Bonus insgesamt 20 Prozent.
- Beim Heizungstausch übernimmt die KfW bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten – je nach Einkommen und Austauschzeitpunkt.
- Alternativ können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen (§35c EStG) – ganz ohne Antrag.
- Die Kombination aus BAFA-Zuschuss, KfW-Kredit und Steuerbonus ist nicht beliebig möglich – doch mit der richtigen Reihenfolge holen Sie das Maximum heraus.
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Die drei Säulen der Förderung für eine energetische Sanierung
Hausbesitzer stehen beim Thema Förderung erstmal vor einem Dschungel aus Programmen, Paragrafen und Abkürzungen. Deshalb hilft es, das System gedanklich in drei Säulen zu teilen. Jede Säule hat eine eigene Logik, einen eigenen Antragsweg – und eigene Vor- und Nachteile.
BAFA, KfW und Steuerbonus – wer macht was?
Die erste Säule sind die Zuschüsse der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Sie fördert klassische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik: Dämmung, neue Fenster, Lüftungsanlagen, Anlagen-Optimierung. Das läuft unter dem Kürzel BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen). Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen, sobald der Nachweis erbracht ist.
Die zweite Säule bildet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Sie fördert zwei Dinge: den Heizungstausch als Einzelmaßnahme über das Programm KfW 458 und die Komplettsanierung zum Effizienzhaus über KfW 261. Der Heizungstausch wird als Zuschuss ausgezahlt, die Komplettsanierung als zinsgünstiger Kredit mit hohem Tilgungszuschuss.
Die dritte Säule ist der Steuerbonus nach §35c EStG. Dieser greift, wenn Sie keinen Zuschuss beantragen möchten oder können. Sie setzen 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre direkt von Ihrer Einkommensteuer ab. Welche Variante sich lohnt, hängt vom Einzelfall ab – in unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland erleben wir häufig, dass der direkte Zuschuss für Eigentümer mit mittlerem Einkommen deutlich attraktiver ist.
So unterscheiden sich die drei Säulen auf einen Blick
| Kriterium | BAFA (BEG EM) | KfW (Heizung & KfW 261) | Steuerbonus §35c EStG |
|---|---|---|---|
| Form der Förderung | ✓ Direkter Zuschuss | ✓ Zuschuss oder Kredit | ~ Steuerrabatt |
| Höhe | 15 – 20 % | bis 70 % (Heizung) / bis 45 % (KfW 261) | 20 % über 3 Jahre |
| Antragszeitpunkt | vor Vertragsabschluss | vor Vertragsabschluss | nachträglich via Steuererklärung |
| Fachunternehmen zwingend? | ✓ Ja | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Kombinierbar mit Anderen | ~ Bedingt | ~ Bedingt | ✗ Nicht mit Zuschuss kombinierbar |
Welche Säule für Sie die richtige ist, entscheidet sich anhand der Sanierungsmaßnahme und Ihrer steuerlichen Situation. Für eine schnelle Ersteinschätzung hilft unser Ratgeber BAFA oder KfW – welche Förderung passt zu Ihrem Sanierungsprojekt? weiter.
BAFA-Förderung für energetische Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BAFA-Zuschüsse sind das Rückgrat jeder schrittweisen energetischen Sanierung. Deshalb lohnt es sich, diesen Baustein als Erstes zu verstehen. Das Programm richtet sich an Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Gebäudehülle verbessern oder die Anlagentechnik modernisieren möchten.
Welche Maßnahmen werden von der BAFA gefördert?
Die BAFA-Förderung deckt alle klassischen Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik ab. Gefördert werden konkret:
- Dämmung: Fassade, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke sowie Wärmebrücken-Reduktion. Auch die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk ist förderfähig.
- Fenster und Außentüren: Austausch gegen Modelle, die den geforderten U-Wert von 0,95 W/(m²K) oder besser erreichen.
- Lüftungsanlagen: Einbau oder Austausch zentraler und dezentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
- Anlagentechnik: Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich, Austausch alter Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen.
- Sommerlicher Wärmeschutz: Außen liegender Sonnenschutz wie Raffstore oder Screens.
So hoch ist die BAFA-Förderung 2026
Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte auf 20 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt – bei einem iSFP sogar auf 60.000 Euro. Konkret heißt das: Sie können jedes Jahr neue Einzelmaßnahmen beantragen und so Ihre Sanierung über mehrere Steuerjahre strecken.
Wer beispielsweise Fassade, Dach und Fenster in drei separaten Jahren sanieren lässt, kann dreimal die volle Förderquote in Anspruch nehmen. Ein Sanierungsfahrplan gibt dafür die optimale Reihenfolge vor und sichert obendrein den 5-Prozent-Bonus.
KfW-Förderung: Heizungstausch und Komplettsanierung
Die KfW hat 2024 die komplette Heizungsförderung von der BAFA übernommen. Seitdem beantragen Hausbesitzer den Austausch alter Heizungen direkt im KfW-Portal für energieeffiziente Sanierung. Das war für viele zunächst verwirrend, mittlerweile läuft der Prozess jedoch stabil.
KfW 458: Der große Zuschuss für neue Heizungen
Das Programm KfW 458 fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie oder Hybridheizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien. Die Förderung für die Wärmepumpe setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Grundförderung 30 Prozent: für alle Antragsteller, unabhängig von Einkommen oder Gebäude.
- Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent: beim frühzeitigen Austausch fossiler Heizungen (Öl, Gas, Kohle) in selbst genutztem Wohneigentum.
- Einkommensbonus 30 Prozent: für Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro.
- Effizienzbonus 5 Prozent: für elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (etwa R290/Propan) oder als Erd- bzw. Grundwasserwärmepumpe.
Die Boni sind kumulierbar, jedoch bei maximal 70 Prozent gedeckelt. Die förderfähigen Kosten liegen bei bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 Euro pro Einfamilienhaus. Ergänzend können Sie den KfW-Ergänzungskredit 358/359 mit bis zu 120.000 Euro in Anspruch nehmen, um den Eigenanteil günstig zu finanzieren.
KfW 261: Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung
Wer sein Haus in einem Zug zum Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40 saniert, nutzt KfW 261 als günstigen Kredit mit hohem Tilgungszuschuss. Der Kredit reicht bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss liegt je nach Effizienzhaus-Stufe zwischen 5 und 45 Prozent – wer ein „Worst-Performing-Building” zum Effizienzhaus 40 EE saniert, erreicht den Höchstwert. Dazu kommt ein serielle-Sanierungs-Bonus von 15 Prozent bei industriellen Sanierungsverfahren.
Für Eigentümer, die zunächst eine Immobilie kaufen und erst später sanieren möchten, lohnt ein Blick auf das KfW 124 Wohneigentumsprogramm als zinsgünstiges Basisdarlehen.
Ein rückwirkender Antrag ist bei KfW und BAFA ausgeschlossen. Erst den Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung unterschreiben, dann den Antrag stellen, dann den Vertrag wirksam werden lassen.
iSFP-Bonus: Fünf Prozent extra für jede Einzelmaßnahme
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist der unterschätzteste Hebel im gesamten Fördersystem. Er wird von einem zertifizierten Energieberater erstellt und zeigt, wie Sie Ihr Gebäude in sinnvollen Schritten auf einen modernen energetischen Standard bringen. Das reine Papier hat bereits einen Wert – vor allem aber schaltet es den iSFP-Bonus frei.
Was der Bonus konkret bringt
Setzen Sie Maßnahmen um, die in Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan aufgeführt sind, erhöht sich die BAFA-Grundförderung automatisch um 5 Prozentpunkte. Aus 15 Prozent werden also 20 Prozent. Zudem verdoppelt sich die förderfähige Kostengrenze pro Wohneinheit und Jahr von 30.000 auf 60.000 Euro. Bei einer Fassadendämmung für 40.000 Euro bedeutet das konkret: 2.000 Euro mehr Zuschuss.
Die Erstellung des iSFP ist selbst förderfähig. Die BAFA übernimmt 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Unterm Strich bezahlen Sie oft nur 350 bis 700 Euro für einen Fahrplan, der über Jahre einen Förderbonus von mehreren tausend Euro bringt.
Steuerliche Förderung nach §35c EStG – die Alternative ohne Antrag
Nicht jeder möchte sich mit BAFA-Portalen und KfW-Merkblättern herumschlagen. Für genau diese Zielgruppe hat der Gesetzgeber den Steuerbonus nach §35c EStG geschaffen. Die Idee dahinter ist bestechend einfach: Sie sanieren, zahlen die Rechnung und setzen anschließend einen Teil der Kosten direkt von Ihrer Einkommensteuer ab.
So funktioniert der Steuerbonus im Detail
Nach §35c EStG im Gesetzestext können Sie insgesamt 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro pro Objekt – von der Steuer absetzen. Die Verteilung läuft über drei Jahre: 7 Prozent im Jahr der Fertigstellung, 7 Prozent im Folgejahr und 6 Prozent im Jahr darauf. Pro Jahr sind höchstens 14.000 Euro (in den ersten beiden Jahren) beziehungsweise 12.000 Euro (im dritten Jahr) absetzbar.
Förderfähig sind dieselben Maßnahmen wie bei der BAFA: Dämmung, Fenstertausch, Lüftung, Heizungserneuerung, digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung. Die Maßnahme muss an einem Gebäude erfolgen, das älter als zehn Jahre ist und das Sie selbst bewohnen. Ein Antrag ist nicht nötig – Sie benötigen lediglich eine Fachunternehmer-Bescheinigung und reichen diese mit Ihrer Steuererklärung ein.
Der §35c EStG rechnet sich besonders dann, wenn Sie hohe steuerpflichtige Einkünfte haben und die Förderquote bei der BAFA „nur” 15 Prozent betragen würde. Außerdem ist er für Eigentümer interessant, die den Antragsaufwand scheuen oder die Frist für den BAFA-Antrag verpasst haben.
Energetische Sanierung steuerlich absetzen trotz Förderung – geht das?
Diese Frage taucht in unseren Beratungsgesprächen fast täglich auf. Die kurze Antwort lautet: Jein – je nachdem, was Sie mit „absetzen” meinen.
Doppelförderung nach §35c EStG ist ausgeschlossen
Der Steuerbonus nach §35c EStG lässt sich nicht mit einem BAFA-Zuschuss oder einem KfW-Tilgungszuschuss für dieselbe Maßnahme kombinieren. Das Gesetz untersagt diese Doppelförderung ausdrücklich. Sie müssen sich also entscheiden: Entweder Sie holen sich den Zuschuss, oder Sie setzen die Kosten von der Steuer ab.
Aber: Handwerker-Arbeitskosten nach §35a EStG bleiben möglich
Unabhängig vom Zuschuss können Sie die reinen Arbeitskosten (nicht das Material) nach §35a EStG als haushaltsnahe Handwerkerleistung absetzen. Konkret: 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Dafür muss die Rechnung die Arbeitskosten separat ausweisen und Sie müssen die Zahlung per Überweisung belegen können. Dieser Steuerabzug ist zusätzlich zu BAFA- und KfW-Förderungen möglich – eine echte Doppelförderung, die viele Hausbesitzer verschenken.
Auch Eigentümer von Mietobjekten können die Sanierungskosten weiterhin als Werbungskosten oder Erhaltungsaufwand in der Anlage V geltend machen – unabhängig von der BEG-Förderung. Hier greift §35c EStG ohnehin nicht, weil die Regel nur selbst bewohnte Objekte betrifft.
Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung: 50 Prozent Zuschuss
Ohne Energieexperte läuft bei KfW und BAFA kaum etwas. Für die Komplettsanierung nach KfW 261 ist die Einbindung eines zertifizierten Experten sogar gesetzliche Pflicht. Deshalb fördert der Bund auch die fachliche Begleitung selbst.
Die Bundesförderung für Energieberatung sowie für Fachplanung und Baubegleitung übernimmt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt die Obergrenze bei 1.700 Euro Zuschuss für die Baubegleitung sowie 650 Euro für den iSFP. Mehrfamilienhäuser erhalten bis zu 2.500 Euro Baubegleitungszuschuss.
Als KfW-zertifizierten Energieberater übernehmen wir bei GREENOX den gesamten Ablauf aus einer Hand – vom Erst-Check und der Heizlastberechnung über den iSFP bis zur fertigen Förderbestätigung nach Sanierungsende. Das spart Ihnen doppelte Termine, doppelte Anfahrten und vor allem: Schnittstellen-Probleme zwischen Planung und Umsetzung.
So beantragen Sie die Förderung Schritt für Schritt
Der größte Fehler in der Praxis ist falsche Reihenfolge. Wer erst den Vertrag unterschreibt und dann an die Förderung denkt, verliert alle Zuschüsse. Der richtige Ablauf sieht so aus:
- Energieberater beauftragen. Ein zertifizierter Experte erstellt einen iSFP oder zumindest eine Bestätigung zum Antrag (BzA/TPB). Ohne diese Unterlagen geht kein BAFA- oder KfW-Antrag.
- Angebote einholen. Beauftragen Sie ein Fachunternehmen mit einem detaillierten Angebot – wichtig sind technische Daten der Bauteile und Anlagentechnik. Diese Angaben fließen in den Antrag.
- Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung schließen. Der Vertrag wird erst mit Erhalt der Förderzusage wirksam. Diese Klausel schützt Sie, falls die Förderung abgelehnt wird.
- Antrag bei BAFA (Einzelmaßnahmen) oder KfW (Heizung/Komplett) stellen. Jeweils im entsprechenden Portal mit Technischer Projektbeschreibung (TPB) und Unternehmererklärung.
- Zuwendungsbescheid abwarten. Erst nach Erhalt mit den Arbeiten beginnen. Die Bearbeitungszeit liegt 2026 bei wenigen Tagen für automatisierte Programme, bis zu einigen Wochen bei KfW 261.
- Sanierung umsetzen und Rechnungen prüfen. Achten Sie darauf, dass die Rechnungen Maßnahme, Datum und förderfähige Einzelposten genau ausweisen.
- Verwendungsnachweis einreichen. Nach Fertigstellung reichen Sie Rechnungen, die Fachunternehmer-Erklärung und bei KfW 261 den Nachweis des erreichten Effizienzhaus-Standards ein. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt bzw. der Tilgungszuschuss verbucht.
Welche Förderprogramme lassen sich kombinieren?
Kombinieren ist erlaubt – aber nur nach bestimmten Regeln. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen gleicher Maßnahme und unterschiedlichen Maßnahmen in einem Projekt.
Das geht zusammen
- BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahme + KfW 358/359 Ergänzungskredit: Der Eigenanteil lässt sich günstig finanzieren.
- KfW 458 für Heizung + BAFA für Dämmung: Unterschiedliche Gewerke, unterschiedliche Programme – perfekt kombinierbar.
- BEG-Förderung + §35a EStG für Arbeitskosten: Sie nutzen den Zuschuss und setzen zusätzlich den Handwerker-Lohn von der Steuer ab.
- Länder- und Kommunal-Programme: Viele Bundesländer und Städte fördern zusätzlich – solange die Bundesförderung nicht explizit ausschließt.
Das schließt sich aus
- BAFA-Zuschuss + §35c EStG für dieselbe Maßnahme: Klassische Doppelförderung, die das Finanzamt rückwirkend zurückfordert.
- KfW 261 (Effizienzhaus) + BAFA für Einzelmaßnahme im selben Projekt: Wer die Komplettsanierung wählt, kann nicht parallel Einzelmaßnahmen als Zuschuss einstreichen.
- Zwei KfW-Kredite für dasselbe Bauvorhaben: Beispielsweise KfW 261 und KfW 124 – nur, wenn sie unterschiedliche Zwecke abdecken.
Typische Fehler, die zur Ablehnung führen
In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland sehen wir immer wieder dieselben Stolperfallen. Diese Fehler kosten nicht selten die komplette Förderung. Wer sie kennt, spart sich viel Ärger.
- Vertrag ohne aufschiebende Bedingung vor Antragstellung unterschrieben. Folge: Kein Zuschuss, die Förderung ist verwirkt.
- Kein zertifiziertes Fachunternehmen beauftragt. Die BEG verlangt zwingend eingetragene Energieeffizienz-Experten beziehungsweise SHK-Fachbetriebe.
- Technische Anforderungen der BEG nicht eingehalten. Zum Beispiel U-Werte bei Fenstern oder Dämmstärken an der Fassade – schon 1 Zentimeter weniger kann den Antrag kippen.
- Rechnungen weisen Arbeits- und Materialkosten nicht getrennt aus. Das verhindert zusätzlich die §35a-Absetzung der Arbeitskosten.
- Verwendungsnachweis zu spät eingereicht. Nach Bewilligung haben Sie in der Regel 36 Monate (BAFA) beziehungsweise 48 Monate (KfW) Zeit – wer diese Frist versäumt, verliert den Zuschuss.
Eine fachliche Förderberatung vor Projektstart kostet kaum Zeit, rechnet sich aber fast immer über den vermiedenen Förderverlust. Gerade bei größeren Sanierungen mit mehreren Gewerken sind die Regeln komplex und ändern sich regelmäßig.
Fazit: Förderungen richtig einsetzen senkt die Sanierungskosten deutlich
Die Förderungen für eine energetische Sanierung sind 2026 so attraktiv wie lange nicht mehr. Mit der BEG-Grundförderung, dem iSFP-Bonus, dem Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch und dem Steuerbonus nach §35c EStG stehen Ihnen je nach Projekt zwischen 15 und 70 Prozent Zuschuss zur Verfügung. Der Schlüssel liegt in der richtigen Reihenfolge: erst Energieberater, dann Antrag, dann Vertrag – und dann sanieren.
Wer seine Sanierung strategisch über mehrere Jahre plant und die Programme klug kombiniert, holt aus einem 80.000-Euro-Projekt realistisch 25.000 bis 40.000 Euro Förderung heraus. Dafür braucht es jedoch saubere Antragsarbeit, technisch korrekte Ausführung und einen Partner, der alle Schritte überblickt.
Weiterführende Artikel: Förderung Wärmepumpe 2026: Bis zu 70 % Zuschuss sichern, § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Sanierung und BAFA oder KfW – welche Förderung zu meinem Sanierungsprojekt?.
Häufige Fragen zu den Förderungen für die energetische Sanierung
Die Höhe hängt von der Maßnahme ab. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit 15 Prozent BAFA-Zuschuss gefördert, mit iSFP-Bonus 20 Prozent. Beim Heizungstausch sind je nach Einkommen und Situation bis zu 70 Prozent möglich. Für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus liegt der Tilgungszuschuss über KfW 261 zwischen 5 und 45 Prozent.
Die BAFA fördert klassische Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik – etwa Dämmung, Fenster oder Lüftung. Die KfW fördert seit 2024 den Heizungstausch über KfW 458 sowie die Komplettsanierung zum Effizienzhaus über KfW 261. Unsere Übersicht zeigt, welches Programm zu welcher Maßnahme passt.
Ja, solange es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt. Sie können beispielsweise eine Wärmepumpe über KfW 458 und eine Dämmung über die BAFA parallel fördern lassen. Ausgeschlossen ist die Kombination innerhalb einer Maßnahme (z.B. zwei Zuschüsse für dieselbe Heizung) oder die gleichzeitige Nutzung von Zuschuss und Steuerbonus §35c EStG für dasselbe Projekt.
Immer vor Vertragsabschluss und vor Beginn der Arbeiten. Rückwirkende Anträge sind bei BAFA und KfW ausgeschlossen. Der Trick in der Praxis: Sie schließen den Vertrag mit aufschiebender Bedingung ab, das heißt er wird erst wirksam, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. So sichern Sie sich Konditionen und Förderung gleichzeitig ab.
Eine Kombination aus BAFA-Zuschuss und Steuerbonus nach §35c EStG ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Möglich bleibt aber der Abzug der reinen Arbeitskosten nach §35a EStG (20 Prozent Lohnkosten, max. 1.200 Euro pro Jahr) – das ist eine gesetzlich erlaubte Ergänzung zur BEG-Förderung. Vermieter können Sanierungskosten unabhängig davon als Werbungskosten geltend machen.
Der iSFP-Bonus ist ein Zuschlag von 5 Prozentpunkten auf die BAFA-Förderung. Voraussetzung ist ein individueller Sanierungsfahrplan, den ein zertifizierter Energieberater erstellt. Zusätzlich verdoppelt sich die förderfähige Kostengrenze pro Wohneinheit und Jahr von 30.000 auf 60.000 Euro – ein echter Hebel bei größeren Sanierungen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, Unternehmen und Kommunen. Der Antrag selbst muss jedoch mit einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten (bei Dämmung etc.) oder einem zugelassenen Fachunternehmen (bei Heizungstausch) vorbereitet werden. Ohne diese Fachbegleitung ist kein Antrag möglich.
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent beim Austausch alter fossiler Heizungen, der Einkommensbonus von 30 Prozent bei Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro sowie der Effizienzbonus von 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen. Gedeckelt ist die Förderquote bei insgesamt 70 Prozent auf maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten.

