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Wintergarten anbauen: kalt oder warm, Recht und Kosten

Inhalt

Ein Wintergarten ist zwei sehr verschiedene Dinge, je nachdem, ob er beheizt wird oder nicht. Rechtlich, bauphysikalisch und beim Preis liegen zwischen beiden Welten. Der häufigste und teuerste Fehler ist, einen Kaltwintergarten zu planen und ihn später doch zu heizen.

Dann steht eine beheizte Fläche hinter einer ungedämmten Hülle, die alte Außenwand liegt plötzlich im Warmen, und an der Fuge dazwischen wächst Schimmel. Dieser Beitrag trennt die drei Bauarten sauber und nennt die Zahlen, die vorher feststehen müssen.

Clever Kompakt
Wintergarten anbauen – das Wichtigste im Überblick
  • Entscheidend ist, ob der Raum beheizt wird oder nicht.
  • Ein beheizter Anbau muss die Anforderungen des Gebäudegesetzes erfüllen.
  • Ab 50 Quadratmetern kommt der sommerliche Wärmeschutz dazu.
  • In Baden-Württemberg sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 40 m³ verfahrensfrei.
  • Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Abstand und Bebauungsplan gelten weiter.
  • Ohne außenliegende Verschattung wird jeder Südwintergarten unbenutzbar.

Anbau prüfen lassen Zur Planung

40 m³
verfahrensfrei im Innenbereich
1,2-fach
zulässiger Wert gegenüber dem Referenz
50 %
Anrechnung unbeheizt auf die Wohnfläche

Drei Bauarten, drei Regelwerke

Alles beginnt mit dieser Entscheidung. Sie bestimmt Genehmigung, Verglasung, Heizung und Preis.

BauartTemperaturNutzungTeil der warmen Hülle
Kaltwintergartenfolgt dem AußenklimaFrühjahr bis Herbst✗ nein
Mittelwarmer Wintergartenetwa 12 bis 18 GradPflanzen, gelegentlich~ teilweise
Wohnwintergartenwie der Wohnraumganzjährig✓ ja

Nur die dritte Variante ist ein echter Anbau im Sinne des Gebäudegesetzes. Die erste ist eine überdachte Terrasse mit Wänden. Die mittlere Variante ist bauphysikalisch die anspruchsvollste, weil sie zwischen beiden Welten liegt.

Was die Bauordnung in Baden-Württemberg sagt

Hier wird oft zu schnell entwarnt. Der Anhang zur Landesbauordnung nennt verfahrensfreie Vorhaben, und zwei Nummern sind einschlägig.

Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten sind innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile bis 40 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, im Außenbereich bis 20 Kubikmeter. Terrassen und Terrassenüberdachungen sind im Innenbereich bis 30 Quadratmeter Grundfläche verfahrensfrei.

Der Wintergarten selbst ist im Anhang nicht ausdrücklich genannt. Entscheidend ist deshalb die Einordnung im Einzelfall: Wird der Raum zum dauernden Aufenthalt genutzt, greift die Verfahrensfreiheit nach Nummer 1 nicht mehr.

Verfahrensfrei ist nicht regelfrei

Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das öffentliche Recht einhalten. Abstandsflächen zum Nachbarn, Festsetzungen des Bebauungsplans zu Baugrenzen und überbaubarer Fläche sowie das Nachbarrecht gelten unverändert. Der Unterschied liegt allein darin, dass niemand das vorher prüft. Fällt es später auf, kann die Behörde den Rückbau verlangen. Eine Bauvoranfrage kostet wenig und schafft Sicherheit.

Die Anforderung beim beheizten Anbau

Wird der Wintergarten beheizt oder gekühlt, greift die Regel für Erweiterung und Ausbau.

Bei Wohngebäuden darf der Transmissionswärmeverlust der neuen Außenbauteile das 1,2-fache des entsprechenden Werts des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Das ist eine Gesamtbetrachtung des Anbaus, keine Einzelprüfung je Bauteil. Bei einer Hülle fast nur aus Glas ist dieser Wert ohne Dreifachverglasung und gute Profile nicht zu halten.

Dazu kommt die Flächenschwelle: Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind zusätzlich die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten. Mehr dazu in unserem Beitrag zum sommerlichen Wärmeschutz.

Das Hitzeproblem ernst nehmen

Ein verglaster Raum nach Süden ohne Verschattung erreicht an einem klaren Julitag schnell 50 Grad und mehr. Das ist kein Komfortthema, sondern der Grund, warum viele Wintergärten den halben Sommer über nicht betreten werden.

Wirksam ist allein außenliegender Sonnenschutz. Markisen oder Raffstoren vor der Scheibe halten die Wärme draußen. Innen liegende Rollos lassen die Strahlung erst herein und wandeln sie dann in Wärme um. Beginnen Sie beim Dach, dort kommt im Sommer die meiste Strahlung an.

Zweiter Hebel ist die Lüftung. Nötig ist ein Zug von unten nach oben: Zuluft knapp über dem Boden, Abluft im First. Als Faustregel gilt ein freier Querschnitt von etwa zehn Prozent der Grundfläche, verteilt auf beide Ebenen. Selbsttätige Öffner mit Regen- und Windwächter sind das Geld wert.

Der Winterfall und die alte Außenwand

Hier entsteht der Schaden, den niemand einplant.

Zwei Hüllen hintereinander funktionieren nicht

Bleiben die alten Fenster und die alte Außenwand stehen und wird der Wintergarten beheizt, liegt die alte Hülle plötzlich im Warmen, aber hinter einer schlecht gedämmten Glasfläche. An der Anschlussfuge entstehen dann die kältesten Punkte des ganzen Hauses. Entweder der Wintergarten bleibt kalt und die alte Hülle bleibt die Grenze, oder der Wintergarten wird Teil des Hauses und die alte Hülle verschwindet. Dazwischen gibt es nichts Vernünftiges.

Beim Kaltwintergarten ist Tauwasser an den Scheiben im Winter dagegen normal und kein Mangel. Die Konstruktion muss es nur abführen können: Entwässerung in den Profilen, Gefälle, keine Holzteile im Spritzbereich.

Verglasung und Sicherheit

Beim Dach gilt eine eigene Regel. Über Flächen, in denen sich Menschen aufhalten, ist Überkopfverglasung einzusetzen. Die raumseitige Scheibe muss aus Verbundsicherheitsglas bestehen, damit bei einem Bruch keine Splitter herunterfallen.

Für die senkrechten Flächen ist Verbundsicherheitsglas ebenfalls üblich, teils aus Gründen des Einbruchschutzes. Beim Wohnwintergarten kommt Dreifachverglasung hinzu, sonst ist die Anforderung an den Wärmeverlust nicht zu halten.

Achten Sie auf die Profile. Bei einer Hülle, die fast nur aus Rahmen und Glas besteht, entscheidet die thermische Trennung im Profil über das Gesamtergebnis. Zu Fenstern und Bauteilen berät FENSTERHERO.

Zählt der Wintergarten zur Wohnfläche?

Das ist für Miete, Verkauf und Versicherung wichtig und wird oft falsch beantwortet.

Nach der Wohnflächenverordnung werden unbeheizbare Wintergärten zur Hälfte angerechnet. Ein beheizbarer Wintergarten zählt dagegen voll. Der Unterschied liegt also nicht in der Nutzung, sondern in der Frage, ob der Raum beheizt werden kann.

Das wirkt sich unmittelbar auf Kennzahlen aus: auf die Wohnfläche im Mietvertrag, auf den Verbrauch je Quadratmeter im Energieausweis und auf die Versicherungssumme. Mehr zur Systematik in unserem Beitrag zur Wohnflächenberechnung.

Spart ein Wintergarten Energie?

Diese Frage wird gern mit Ja beantwortet. Richtig ist sie nur für eine der drei Bauarten.

Ein unbeheizter Wintergarten wirkt als Pufferzone. Die Luft darin liegt im Winter meist einige Grad über der Außentemperatur. Die dahinterliegende Wand verliert dadurch weniger Wärme, und zusätzlich fällt der Wind weg. Je nach Ausrichtung und Bauweise sind Einsparungen im unteren zweistelligen Prozentbereich für dieses Bauteil realistisch, bezogen auf das Haus insgesamt deutlich weniger.

Ein beheizter Wintergarten dreht die Rechnung um. Er vergrößert die beheizte Fläche und besteht fast nur aus Glas. Selbst gute Dreifachverglasung dämmt schlechter als jede gedämmte Wand. Unter dem Strich steigt der Verbrauch, auch wenn der Raum bei Sonne Wärme liefert.

AusrichtungWinterSommer
Süd✓ viel Gewinn✗ ohne Schutz unbenutzbar
Ost~ Morgensonne✓ gut beherrschbar
West~ Abendsonne✗ heiß bis in die Nacht
Nord✗ kaum Gewinn✓ angenehm kühl

Fundament und Anschluss an den Bestand

Die beiden Stellen, an denen später gestritten wird, liegen unten und oben.

Unten entscheidet die Gründung. Der Anbau muss frostfrei gegründet sein, in der Regel rund 80 Zentimeter tief. Setzt er sich anders als das Haus, reißen die Anschlüsse und die Verglasung verspannt sich. Bei einem Wohnwintergarten gehört unter die Bodenplatte außerdem eine Dämmung, sonst hilft die beste Verglasung nichts.

Oben entscheidet der Anschluss an die Fassade. Dort treffen Abdichtung, Dämmung und Blech aufeinander, und dort wandert Wasser hinein, wenn die Reihenfolge nicht stimmt. Lassen Sie sich dieses Detail zeichnen, bevor Sie unterschreiben. Ein Angebot ohne Anschlussdetail ist kein Angebot.

Was ein Wintergarten kostet

BauartSpanne je m²Enthalten
Kaltwintergarten600 – 1.300 €Profile, Einfachglas oder Isolierglas, Dach
Mittelwarm1.200 – 2.200 €Isolierglas, einfache Heizung, Lüftung
Wohnwintergarten1.800 – 3.500 €Dreifachglas, gedämmte Bodenplatte, Heizkreis
Fundament und Bodenplatte150 – 400 €gedämmt, frostfrei gegründet
Außenliegende Verschattung250 – 600 €Dach und Seiten, motorisch

Rechnen Sie die Bodenplatte immer mit. Beim Wohnwintergarten gehört sie gedämmt und frostfrei gegründet, sonst ist der Anbau unten offen wie ein Fenster. Diese Position wird in Angeboten gern knapp gehalten.

Förderung: eine klare Absage

Der Wintergarten selbst ist keine der Einzelmaßnahmen, die die Bundesförderung kennt. Gefördert werden Maßnahmen am Bestand, nicht die Schaffung neuer Fläche.

Förderfähig kann dagegen sein, was im Zuge des Anbaus am Bestand saniert wird, etwa die Dämmung der verbleibenden Außenwandflächen. Der Zuschuss beträgt dort 15 Prozent, mit gefördertem Sanierungsfahrplan 20 Prozent. Lassen Sie diese Abgrenzung vor dem Auftrag klären, nicht danach.

Wer dabei unterstützt

Ein Wintergarten berührt Baurecht, Statik, Bauphysik und Haustechnik zugleich. Fast jeder Streitfall entsteht an einer dieser Nahtstellen, meist am Anschluss an das bestehende Gebäude.

Wir klären zuerst die Bauart und die rechtliche Einordnung, rechnen die Anforderung und legen die Anschlüsse fest. Für Entwurf, Genehmigung und Statik arbeiten wir mit Garnisch + Werndle zusammen.

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Häufige Fragen

Genehmigung und Anforderungen

Brauche ich für einen Wintergarten eine Baugenehmigung?
Das hängt von Größe und Nutzung ab. In Baden-Württemberg sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 Kubikmeter verfahrensfrei. Soll der Raum dauerhaft genutzt werden, greift diese Befreiung nicht.
Was heißt verfahrensfrei genau?
Nur, dass kein Verfahren durchgeführt wird. Abstandsflächen, Bebauungsplan und Nachbarrecht gelten weiter. Niemand prüft das vorab, aber die Behörde kann es später beanstanden.
Welche energetische Anforderung gilt?
Bei einem beheizten oder gekühlten Anbau darf der Transmissionswärmeverlust der neuen Außenbauteile das 1,2-fache des Referenzwerts nicht überschreiten. Ab 50 Quadratmetern zusammenhängender Nutzfläche kommt der sommerliche Wärmeschutz dazu.
Gilt das auch für einen Kaltwintergarten?
Nein. Wird der Raum weder beheizt noch gekühlt, gehört er nicht zur warmen Hülle. Dann gelten die Anforderungen an Erweiterungen nicht, die Bauordnung aber sehr wohl.

Nutzung, Technik und Kosten

Wie heiß wird es im Sommer?
Ohne außenliegende Verschattung erreicht ein Südwintergarten an klaren Tagen leicht über 50 Grad. Mit Verschattung am Dach und einem Luftzug von unten nach oben bleibt er nutzbar.
Reichen innen liegende Rollos?
Nein. Die Strahlung ist dann bereits im Raum und wird dort in Wärme umgewandelt. Wirksam ist nur Sonnenschutz vor der Scheibe, am wichtigsten über dem Dach.
Darf die alte Außenwand stehen bleiben?
Beim Kaltwintergarten ja, dort bleibt sie die Grenze der warmen Hülle. Beim beheizten Anbau nicht, sonst entstehen an der Anschlussfuge die kältesten Punkte des Hauses.
Wie wird ein Wohnwintergarten beheizt?
Am besten über Konvektoren im Boden direkt vor der Verglasung. Sie fangen die kalte Luft ab, die an der Scheibe nach unten fällt. Ein eigener Heizkreis mit eigenem Fühler ist sinnvoll.
Zählt die Fläche zur Wohnfläche?
Ein unbeheizbarer Wintergarten wird zur Hälfte angerechnet, ein beheizbarer voll. Maßgeblich ist, ob der Raum beheizt werden kann, nicht ob er tatsächlich beheizt wird.
Gibt es Förderung für den Anbau?
Für den Wintergarten selbst nicht, weil neue Fläche entsteht. Förderfähig kann sein, was im Zuge der Arbeiten am Bestand saniert wird, etwa die verbleibenden Wandflächen.
Anbau einordnen
Erst kalt oder warm, dann alles andere

Diese eine Entscheidung bestimmt Genehmigung, Verglasung, Heizung und Preis. Wir klären die rechtliche Einordnung, rechnen die Anforderung und legen die Anschlüsse an den Bestand fest, bevor das erste Angebot eingeholt wird.

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