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Photovoltaik Förderung Baden Württemberg

Themen in diesem Beitrag

Stuttgart startet Solaroffensive

Photovoltaik Förderung Baden Württemberg:

Die Stadt Stuttgart hat am 13. November 2020 neue Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen beschlossen, um die Anreize für die Installation von solchen Anlagen zu verstärken. Das Programm namens “Solaroffensive” umfasst Förderungen für den Bau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern für Privatpersonen sowie die vorgelagerte Ladeinfrastruktur für Elektroautos bei Gewerbe- und Geschossbauten. Die Förderung für den Bau von Photovoltaikanlagen umfasst begleitende Maßnahmen wie die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagen an Gebäuden, einschließlich Fassaden- und Plug & Play Photovoltaikanlagen. Die Förderung beinhaltet jedoch nicht die Anschaffung der Anlagenkomponenten wie Module oder Wechselrichter. Die Förderung beträgt maximal 50.000 € je Antrag oder 50% der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderhöhe für Photovoltaikdachanlagen beträgt 350 € pro kWp und für steckerfähige Anlagen wird ein Zuschuss von 100 € für den Anschluss der Anlage gewährt. Die Stadt Stuttgart fördert auch die Anschaffung von Stromspeichern in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage, sofern diese ans Netz angebunden werden können und der Erhöhung des Eigenverbrauchs dienen. Der Zuschuss beträgt maximal 20.000 € pro Antrag und maximal 300 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Der Förderantrag muss vor der Beauftragung eines Installationsbetriebs gestellt werden und das Angebot der ausführenden Firma beinhalten. Nach der Installation müssen ein Auszahlungsantrag und die Rechnungen der ausführenden Firma sowie ein Foto der Photovoltaikanlage und des Stromspeichers eingereicht werden, um die Förderung zu erhalten.

Förderung der vorgelagerten Ladeinfrastruktur für Elektroautos bei Gewerbe- oder Geschossbauten

Im Rahmen der Photovoltaik Förderung Baden Württemberg und der Solaroffensive Stuttgart wird auch die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektroautos gefördert. Hierbei handelt es sich um die vorgelagerte Ladeinfrastruktur, also die Installation von Leerrohren, Kabeln und Verteilerkästen zur Stromversorgung von Ladestationen. Diese Förderung richtet sich an Gewerbe- oder Geschossbauten, bei denen eine Nachrüstung der Ladeinfrastruktur erforderlich ist.

Höhe der Förderung

Die maximale Förderhöhe der Photovoltaik Förderung Baden Württemberg beträgt 20.000 € je Antrag und beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Die Förderung gilt für die Kosten der vorgelagerten Infrastruktur, jedoch nicht für die Kosten der Ladestationen selbst.

So kann der Förderantrag gestellt werden

Der Förderantrag muss vor der Beauftragung eines Installationsbetriebs gestellt werden und hierbei das Angebot der ausführenden Firma beilegen. Nach der Prüfung des Antrags erfolgt die Ausstellung eines schriftlichen Förderbescheids. Nach der Installation wird einen Auszahlungsantrag mit den Rechnungen und der Unternehmererklärung der ausführenden Firma eingereicht. Der Auszahlungsantrag muss spätestens ein Jahr nach der Beantragung der Förderung gestellt werden.

Zusammenfassung

Die Stadt Stuttgart hat im Rahmen der Solaroffensive Stuttgart neue Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen beschlossen. Bei einer Energetischen Sanierung können Privatpersonen eine Förderung für den Bau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern erhalten. Gewerbe- oder Geschossbauten werden bei der vorgelagerten Ladeinfrastruktur für Elektroautos unterstützt. Die Förderung richtet sich an die Kosten der begleitenden Maßnahmen beim Bau von Photovoltaikanlagen und der Installation von Ladeinfrastruktur. Um die Förderung zu erhalten, musst Du den Förderantrag vor der Beauftragung eines Installationsbetriebs stellen und nach der Installation einen Auszahlungsantrag mit den Rechnungen und der Unternehmererklärung der ausführenden Firma einreichen.

Photovoltaik Förderung

Mannheim:
Beim Kauf einer Photovoltaikanlage in Mannheim wird ein Zuschuss von 120 € pro kWp gewährt,
jedoch nur für die ersten 10 kWp. Die maximale Förderhöhe beträgt somit 1.200 €. Anträge
müssen per Post gestellt werden.

Karlsruhe:
In Karlsruhe wird eine Förderung von maximal 2.500 € gewährt, wobei mindestens 500 €
ausgezahlt werden. Die Förderhöhe hängt von der Größe der Wohnfläche ab. Bei einer Fläche
größer als 400 m² werden 500 € pro kWp gezahlt. Bei einer kleineren Fläche gibt es 500 € pro
kWp abzüglich 0,02 kWp/m². Für Fassadenanlagen wird ein zusätzlicher Zuschuss von 100 € pro
kWp gewährt.

Heidelberg:
Die Stadt Heidelberg fördert Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 kWp mit 100 € pro kWp, wobei
die maximale Fördersumme 10.000 € beträgt. Gründachanlagen und Fassadenanlagen haben
separate Förderbedingungen. Für Gründachanlagen bis 30 kWp werden 250 € pro kWp gezahlt,
bei Gründachanlagen zwischen 31 und 100 kWp gibt es zusätzlich 150 €. Fassadenanlagen bis 50
kWp erhalten eine Förderung von 200 € pro kWp.

Darmstadt:
In Darmstadt wird ein Zuschuss von 150 € pro kWp für die ersten 10 kWp einer
Photovoltaikanlage gezahlt, vorausgesetzt, die Anlage wurde nach dem 16.07.21 angeschafft. Der
Antrag muss im Jahr der Installation per Post gestellt werden.

Freiburg:
In Freiburg gibt es eine Förderung für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Eine
Photovoltaikanlage wird mit 150 € pro kWp gefördert, wenn die Anlagenleistung größer als 0,02
kWp/m² ist. Speicher müssen zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage angeschafft
werden, wobei es 150 € pro kWh Bruttospeicherkapazität gibt, im Verhältnis 1 kWh zu 1 kWp. Die
Förderung ist an Bedingungen geknüpft: Das Gebäude, auf dem die Anlage errichtet wird, muss
ein Wohngebäude sein, und die Photovoltaikanlage muss nach dem 01.09.2019 errichtet worden
sein.

Solarpflicht in Baden-Württemberg:
Im Zuge der Photovoltaik Förderung Baden Württemberg gilt eine Solarpflicht für Neubauten
bei Wohn- und Nichtwohngebäuden. Auch bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden
muss auf Solar gesetzt werden.

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