Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Die KfW 458 Förderung ist das zentrale Zuschussprogramm für den Heizungstausch im selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäude. Damit ersetzen Sie eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine moderne, klimafreundliche Anlage – und der Staat übernimmt aktuell bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Weil sich die Konditionen zum 21. Juli 2026 ändern, lohnt sich der Überblick jetzt besonders. Wir erklären Ihnen, welche Maßnahmen förderfähig sind, wie hoch die einzelnen Boni ausfallen und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt richtig stellen. So sichern Sie sich den maximalen Zuschuss, ohne an einer Formalie zu scheitern.
- Die KfW 458 fördert den Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden mit einem direkten Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
- Aktuell sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich – aus 30 % Grundförderung plus mehreren kombinierbaren Boni.
- Der Antrag muss zwingend vor der Auftragsvergabe gestellt werden, denn rückwirkend fördert die KfW nicht.
- Ab dem 21. Juli 2026 sinken einzelne Boni und die förderfähigen Höchstkosten, weil die BEG-Reform greift.
Kostenlose Förderberatung anfragen Alle KfW-Programme im Überblick
Vom 9. bis 20. Juli 2026 stellen KfW und BAFA auf die neuen Förderbedingungen um. In dieser Zeit lassen sich keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) erstellen – nur wer bereits eine gültige BzA besitzt, kann seinen Antrag dank Vertrauensschutz noch bis zum 20. Juli zu den bisherigen Konditionen einreichen. Für neue Vorhaben gelten ab dem 21. Juli 2026 die neuen Werte. Was das konkret für Sie bedeutet, lesen Sie in unserem aktuellen Beitrag Heizungsförderung 2026: Antragsstopp & neue Konditionen.
Was die KfW 458 Förderung bringt
Die KfW 458 richtet sich an Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihre bestehende Heizung modernisieren möchten. Das Programm läuft als Zuschuss – Sie erhalten das Geld also direkt und müssen es nicht als Kredit zurückzahlen. Ziel ist es, veraltete fossile Heizsysteme durch effiziente Technik wie eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung zu ersetzen. Dadurch senken Sie nicht nur Ihre Heizkosten spürbar, sondern verbessern auch die Klimabilanz Ihres Gebäudes.
Besonders attraktiv wird das Programm, weil sich mehrere Boni kombinieren lassen. Wer schnell handelt und ein geringes Einkommen hat, erreicht so die höchste Förderquote. Zusätzlich steigt der Wert Ihrer Immobilie, denn eine moderne Heizung ist beim Verkauf oder bei der Vermietung ein echtes Argument. Kurz gesagt: Sie investieren einmal und profitieren langfristig gleich mehrfach.
Von der Beratung über den Förderantrag bis zur Installation begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren. So vermeiden Sie typische Fehler und holen den maximal möglichen Zuschuss heraus.
Förderfähige Maßnahmen und Zuschusshöhen
Gefördert werden der Austausch alter Heizungen, der Anschluss an ein Wärmenetz sowie der Einbau energieeffizienter Anlagen. Die Zuschusshöhe setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, die Sie miteinander kombinieren können. Damit Sie die aktuell gültigen Werte auf einen Blick sehen, haben wir sie zusammengestellt.
| Förderbaustein | Höhe (bis 20.07.2026) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für jeden förderfähigen Heizungstausch |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung |
| Einkommensbonus | 30 % | selbstgenutztes Objekt, zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 € |
| Effizienzbonus | 5 % | Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Nutzung von Erdreich, Wasser bzw. Abwasser |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € | Biomasseheizung mit sehr niedrigem Staubgrenzwert (2,5 mg/m³) |
| Maximale Förderquote | 70 % | Obergrenze aus Grundförderung plus Boni |
Wichtig ist die Deckelung: Auch wenn Sie mehrere Boni kombinieren, liegt die Grenze bei 70 % der förderfähigen Kosten. Diese Kosten sind für die erste Wohneinheit aktuell auf 30.000 € begrenzt, sodass der Zuschuss bei maximal rund 21.000 € liegt. Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt den schnellen Ausstieg aus Öl und Gas, während der Einkommensbonus gezielt Haushalte mit geringerem Einkommen entlastet.
Eine Solarthermie-Anlage liefert Warmwasser und Heizungsunterstützung, ersetzt aber keinen Kessel. Sie ist über die KfW 458 förderfähig, löst allein jedoch nicht automatisch den Klimageschwindigkeitsbonus aus – dieser setzt den Austausch einer fossilen Heizung voraus.
Das ändert sich ab dem 21. Juli 2026
Mit der BEG-Reform passt der Bund die Heizungsförderung an. Für die meisten Haushalte sinkt die Förderung dabei leicht, während Familien und Haushalte mit niedrigem Einkommen künftig sogar bis zu 80 % erhalten können. Solange Sie bis zum 20. Juli 2026 (20:00 Uhr) einen Antrag mit gültiger Bestätigung stellen, gelten noch die bisherigen Konditionen. Ab dem 21. Juli 2026 greifen ausschließlich die neuen Werte. Damit Sie beide Stände vergleichen können, stellen wir sie gegenüber.
| Förderbaustein | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % (danach sinkend) |
| Effizienzbonus | 5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € | entfällt |
| Einkommensbonus | 30 % (bis 40.000 €) | 40 % / 30 % / 10 % gestaffelt |
| Familienzuschlag | – | −10.000 € auf die Einkommensgrenze (ab 1 Kind) |
| Förderfähige Höchstkosten (1. WE) | 30.000 € | 28.000 € |
| Maximaler Zuschuss (1. WE) | bis 21.000 € | bis ca. 19.600 € |
Entscheidend ist die Bestätigung zum Antrag (BzA): Wer bereits eine gültige BzA besitzt, kann den Antrag dank Vertrauensschutz noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Konditionen stellen. Da neue BzA während der Umstellungsphase (9.–20. Juli) nicht erstellt werden können, gelten für neue Vorhaben ab dem 21. Juli die neuen Werte. Alle Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Antragsstopp und den neuen Konditionen.
Nach der Reform steigt der Einkommensbonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € auf 40 %. Familien profitieren zusätzlich, weil ein Familienzuschlag die jeweilige Einkommensgrenze anhebt. Für alle offiziellen Details und den aktuellen Stand können Sie jederzeit die Produktseite der KfW zur 458 aufrufen.
Voraussetzungen für die KfW 458 Förderung
Bevor die KfW zahlt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Zunächst brauchen Sie eine fachliche Einschätzung, die das Einsparpotenzial Ihres Gebäudes bewertet. Ein zertifizierter Energieberater oder ein qualifizierter Fachbetrieb stellt anschließend die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus – dieses Dokument belegt, dass Ihre Maßnahme förderfähig ist. Erst danach reichen Sie den Antrag ein, und zwar bevor die Arbeiten beauftragt werden.
- Fachliche Bewertung: Ein Energieberater oder Fachbetrieb prüft Ihr Gebäude und empfiehlt die passende Heizungslösung, häufig eingebettet in ein Sanierungskonzept.
- Bestätigung zum Antrag (BzA): Der Fachbetrieb stellt die BzA aus, weil die KfW sie zwingend für den Antrag verlangt.
- Antrag vor Auftragsvergabe: Sie beantragen die Förderung, bevor Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag verbindlich abschließen.
- Durchführung durch Fachbetrieb: Die Anlage wird von einem qualifizierten Fachunternehmen eingebaut, das die KfW-Vorgaben einhält.
- Nachweise einreichen: Nach Abschluss dokumentieren Sie die Maßnahme und reichen die Belege ein, damit die Auszahlung startet.
Der häufigste Fehler ist der zu frühe Vertragsabschluss. Wer den Auftrag vor dem Antrag vergibt, verliert den Anspruch auf die Förderung. Deshalb sollten Sie die Reihenfolge unbedingt einhalten.
So beantragen Sie die KfW 458 Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist klar geregelt. Wenn Sie die vier Schritte in der richtigen Reihenfolge gehen, läuft der Antrag reibungslos. Wir übernehmen dabei so viel wie möglich für Sie, sodass Sie sich um die Formalien kaum kümmern müssen.
- Planung und Beratung: Wir ermitteln den Wärmebedarf Ihres Gebäudes und empfehlen die passende Anlage. Dabei klären wir auch, welche Boni für Sie infrage kommen.
- Antrag im KfW-Portal stellen: Die Beantragung läuft über das Portal „Meine KfW". Zusammen mit der Bestätigung zum Antrag reichen Sie alle nötigen Unterlagen ein.
- Maßnahme umsetzen: Sobald die Zusage vorliegt, beginnt der Fachbetrieb mit dem Einbau der neuen Heizung.
- Nachweise und Auszahlung: Nach Abschluss reichen Sie die Dokumentation ein, woraufhin die KfW den Zuschuss auszahlt.
Reicht der Zuschuss nicht für die gesamte Investition, können Sie ihn mit dem zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit (358/359) kombinieren. So finanzieren Sie den Eigenanteil zu besonders günstigen Konditionen.
Beispielrechnung: Gasheizung raus, Wärmepumpe rein
Nehmen wir an, Sie tauschen Ihre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe und rechnen mit Gesamtkosten von 20.000 €. Als selbstnutzender Eigentümer kombinieren Sie die Grundförderung mit dem Klimageschwindigkeitsbonus und dem Effizienzbonus. Damit Sie sehen, wie sich der Zuschuss zusammensetzt, haben wir die Rechnung nach den aktuell gültigen Werten aufgeschlüsselt.
| Förderbaustein | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 6.000 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 4.000 € |
| Effizienzbonus | 5 % | 1.000 € |
| Gesamt | 55 % | 11.000 € |
In diesem Beispiel bleiben Ihnen nach Abzug der Förderung nur 9.000 € Eigenanteil. Weil eine Wärmepumpe zudem deutlich weniger Betriebskosten verursacht als eine Gasheizung, sparen Sie anschließend Jahr für Jahr weiter. Wie viel Strom eine Wärmepumpe tatsächlich benötigt, erklären wir Ihnen im Beitrag zum Stromverbrauch der Wärmepumpe.
Fazit: Jetzt den maximalen Zuschuss sichern
Die KfW 458 Förderung ist eine der lohnendsten Möglichkeiten, Ihre Heizung nachhaltig zu modernisieren. Aktuell holen Sie bis zu 70 % der Kosten zurück, sofern Sie die Boni geschickt kombinieren und den Antrag rechtzeitig stellen. Weil die Konditionen ab dem 21. Juli 2026 sinken, kann sich ein Antrag nach den bisherigen Werten für viele Haushalte lohnen. Wir prüfen für Sie, welche Variante am besten passt, und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Auszahlung.
Vertiefen können Sie das Thema in unseren weiterführenden Beiträgen: im aktuellen Beitrag zum Antragsstopp und den neuen Konditionen 2026, zur KfW 459 für Unternehmen, zur Auszahlung der Wärmepumpenförderung sowie zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der zusätzliche Fördervorteile bringt.
Häufige Fragen zur KfW 458 Förderung
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus (20 %), dem Einkommensbonus (30 %) und dem Effizienzbonus (5 %) sind bis zu 70 % möglich. Für die erste Wohneinheit liegt der maximale Zuschuss dadurch bei rund 21.000 €. Diese Werte gelten für Anträge bis zum 20. Juli 2026.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Voraussetzung ist, dass Sie eine bestehende Heizung austauschen. Unternehmen nutzen dagegen die KfW 459, weil für sie andere Konditionen gelten.
Ab dem 21. Juli 2026 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 %, und die förderfähigen Höchstkosten fallen von 30.000 auf 28.000 €. Zudem entfallen der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag. Im Gegenzug steigt der Einkommensbonus für niedrige Einkommen auf bis zu 40 %, sodass Familien und einkommensschwache Haushalte künftig bis zu 80 % erreichen können.
Nur dann, wenn Sie bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) besitzen. Weil die Frist zur Erstellung neuer BzA am 8. Juli 2026 abgelaufen ist und während der Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli keine neuen BzA ausgestellt werden, lassen sich die alten Konditionen für neue Vorhaben nicht mehr sichern. Wer eine gültige BzA hat, sollte den Antrag jedoch zügig bis zum 20. Juli stellen. Alle Details erklären wir im Beitrag zum Antragsstopp 2026.
Ja, das ist zwingend. Sie müssen den Antrag einreichen, bevor Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag verbindlich abschließen. Rückwirkende Anträge sind nicht möglich, weshalb der zu frühe Vertragsabschluss der häufigste Grund für eine Ablehnung ist.
Ja. Zusätzlich zum Zuschuss können Sie den zinsgünstigen Ergänzungskredit KfW 358 oder 359 nutzen. Damit finanzieren Sie den Eigenanteil, der nach Abzug der Förderung übrig bleibt, zu besonders günstigen Konditionen.


