Das ursprünglich geplante Verbot von Gasheizungen ab dem Jahr 2024 wurde in seiner damaligen Form nicht vollständig umgesetzt. Nach intensiven politischen Diskussionen und zahlreichen Anpassungen an den ursprünglichen Gesetzesentwurf hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, die Maßnahmen in abgeschwächter und differenzierter Form umzusetzen.
Statt eines pauschalen Verbots trat am 1. Januar 2024 eine überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Diese Gesetzesnovelle enthält neue Anforderungen an den Einbau und Betrieb von Heizsystemen, insbesondere mit Blick auf den zunehmenden Einsatz erneuerbarer Energien. Ziel ist es, die Energiewende im Gebäudebereich schrittweise voranzutreiben und dabei gleichzeitig Planungssicherheit für Eigentümer zu gewährleisten.
Für viele Hauseigentümer bedeutet das: Es gibt aktuell keine generelle Pflicht zum Austausch bestehender Gasheizungen. Bestehende Anlagen dürfen in der Regel weiter betrieben werden, solange sie funktionsfähig und nicht älter als 30 Jahre sind. Dennoch macht das neue Gesetz deutlich: Langfristig soll der Anteil fossiler Energieträger in der Wärmeversorgung deutlich reduziert werden.
Besonders relevant sind die neuen Regelungen für Neubauten. Hier schreibt das GEG nun verbindlich vor, dass neu installierte Heizsysteme mindestens 65 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken müssen. In Bestandsgebäuden greift diese Vorgabe schrittweise – abhängig von der jeweils geltenden kommunalen Wärmeplanung.
In diesem Beitrag erläutern wir ausführlich, welche gesetzlichen Vorgaben derzeit gelten, welche Übergangsfristen bestehen und welche Optionen Eigentümer beim Heizungstausch oder bei einer Neuinstallation haben. Zudem werfen wir einen Blick auf staatliche Fördermöglichkeiten und geben praxisnahe Empfehlungen für die nächsten Schritte.
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Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Gasheizungen?
Das GEG 2024 schreibt vor, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2024 für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen, die von der kommunalen Wärmeplanung abhängen.
Übergangsfristen im Überblick:
Gemeindegröße | Frist für kommunale Wärmeplanung |
---|---|
Über 100.000 Einwohner | Bis 30. Juni 2026 |
Bis 100.000 Einwohner | Bis 30. Juni 2028 |
Erst nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung greifen die neuen Anforderungen auch für Bestandsgebäude.
Bestehende Gasheizungen: Weiterbetrieb möglich
Für bereits installierte Gasheizungen besteht Bestandsschutz. Ein Austausch ist nur erforderlich, wenn die Heizung irreparabel defekt ist oder älter als 30 Jahre und kein Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ist.
Neue Gasheizungen: Bedingungen für den Einbau
Der Einbau neuer Gasheizungen ist weiterhin möglich, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen:
- Hybridlösungen: Kombination mit erneuerbaren Energien, z. B. Wärmepumpe oder Solarthermie.
- Grüne Gase: Verwendung von Biomethan oder grünem Wasserstoff.
- H2-ready-Geräte: Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umrüstbar sind, sofern ein entsprechender Infrastrukturplan vorliegt.
Zudem gibt es einen gestaffelten Zeitplan für den Anteil erneuerbarer Energien bei Gasheizungen:
Jahr | Mindestanteil erneuerbarer Energien |
---|---|
2029 | 15 % |
2035 | 30 % |
2040 | 60 % |
2045 | 100 % |
Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch
Um den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnologien zu beschleunigen und Eigentümer finanziell zu entlasten, stellt die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfangreiche Zuschüsse bereit. Die Förderlandschaft wurde überarbeitet und an das neue GEG 2024 angepasst, sodass die Investition in eine zukunftssichere Heizlösung deutlich attraktiver wird.
Die maximale Förderhöhe kann dabei bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten betragen – abhängig von Haushaltseinkommen, Heizsystemwahl und dem Zeitpunkt des Heizungstauschs. Die förderfähigen Kosten selbst sind für selbstnutzende Eigentümer auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Für Mehrfamilienhäuser oder Gebäude mit mehreren Wohneinheiten gelten gestaffelte Zusatzpauschalen.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
- Basisförderung (30 %) – für alle Eigentümer, die ihre bestehende fossile Heizung gegen ein klimafreundliches System austauschen.
- Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %) – zusätzlich, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung vor dem 1. Januar 2028 ersetzt wird.
- Einkommens-Bonus (30 %) – für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
- Effizienz-Bonus (5 %) – für Wärmepumpen, die als Energiequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder natürliche Kältemittel einsetzen.
Bitte beachten Sie: Die einzelnen Boni sind miteinander kombinierbar, dürfen aber zusammen nicht mehr als 70 % der förderfähigen Kosten ergeben. Ziel ist es, besonders klimafreundliche und sozial gerechte Lösungen zu begünstigen, ohne dabei die finanzielle Tragbarkeit für den Staat aus dem Blick zu verlieren.
Welche Systeme werden gefördert?
Die Förderung ist gezielt auf Technologien ausgerichtet, die zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung beitragen. Zu den förderfähigen Heizsystemen gehören insbesondere:
- Elektrische Wärmepumpen (Luft-, Wasser-, Erdreich- oder Abwasser-Wärmepumpen)
- Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen mit Feinstaubfilter)
- Solarthermieanlagen (zur Heizungsunterstützung oder Warmwasserbereitung)
- Hybridheizungen, die fossile und erneuerbare Energieträger intelligent kombinieren (z. B. Gas-Hybrid mit Wärmepumpe oder Solar)
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Reine fossile Heizsysteme werden ausdrücklich nicht mehr gefördert. Dazu zählen:
- Ölheizungen
- Gasheizungen ohne Integration erneuerbarer Energien
- Direkt elektrische Heizsysteme (z. B. Heizlüfter oder Nachtspeichergeräte), sofern nicht als Teil eines Gesamtkonzepts integriert
Antragstellung und Ablauf
Die Förderung wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Seit dem 27. Februar 2024 können selbstnutzende Eigentümer in Einfamilienhäusern Anträge stellen.
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren, Angebote einzuholen und ggf. einen qualifizierten Energieberater einzubinden. Beachten Sie zudem, dass Fördermittel nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundeshaushaltsmittel ausgezahlt werden – ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Als GREENOX begleiten wir Sie gerne durch diesen Prozess: von der Wahl der passenden Heiztechnologie über die Förderberatung bis hin zur Antragstellung. Sichern Sie sich jetzt die bestmögliche Förderung für Ihr Projekt!
Fazit: Planungssicherheit trotz Änderungen
Auch wenn das ursprünglich geplante pauschale Verbot von Gasheizungen ab 2024 nicht in der befürchteten Form umgesetzt wurde, schafft das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 2024) dennoch einen klaren Rahmen für die zukünftige Entwicklung der Heiztechnik in Deutschland. Die Zielrichtung ist eindeutig: Der Anteil fossiler Brennstoffe soll langfristig deutlich sinken, während der Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung kontinuierlich steigt.
Für Eigentümer und Bauherren bedeutet dies zunächst einmal Beruhigung und Planungssicherheit. Bestehende Gasheizungen dürfen weiterhin genutzt werden – vorausgesetzt, sie funktionieren ordnungsgemäß und sind keine veralteten Standardkessel. Damit entfällt für Millionen Haushalte der unmittelbare Handlungsdruck. Dennoch ist das Gesetz ein deutliches Signal: Der Weg führt mittelfristig weg von fossilen Energien, hin zu nachhaltigeren Lösungen.
Wer sich heute mit dem Austausch einer alten Heizung oder der Ausstattung eines Neubaus beschäftigt, sollte die neuen gesetzlichen Anforderungen und die damit verbundenen Chancen im Blick behalten. Denn: Neu installierte Heizungen müssen – spätestens nach Ablauf der lokalen Wärmeplanungsfrist – einen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 65 % erfüllen. Dies erfordert vorausschauende Planung und fundierte Beratung.
Die gute Nachricht: Der Staat unterstützt den Umstieg finanziell in erheblichem Umfang. Mit einer Förderung von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten sowie zusätzlichen Boni für klimafreundliche Technik und einkommensschwache Haushalte bietet das aktuelle Fördermodell eine attraktive Grundlage, um jetzt in eine zukunftssichere Heizlösung zu investieren. Gerade in Anbetracht steigender Energiepreise und Klimaziele macht der frühzeitige Wechsel oft nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich Sinn.
Als Experten für moderne Energielösungen begleiten wir von GREENOX Sie kompetent auf diesem Weg. Ob Wärmepumpe, Hybridlösung oder alternative Heiztechnologie – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Konzepte, individuelle Beratung und Unterstützung bei der Förderantragstellung. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Gebäude, Ihre Anforderungen und Ihr Budget.
Kontaktieren Sie uns gerne – wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zu einer energieeffizienten und gesetzeskonformen Heiztechnik zu unterstützen.