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EU Sanierungspflicht: Das müssen Hausbesitzer 2024 beachten

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Die Europäische Union verfolgt entschlossen ihre ambitionierten Klimaneutralitätsziele bis zum Jahr 2050. Ein entscheidender Schritt in diese Richtung wurde mit der Reform der Gebäuderichtlinie (EPBD) am 7. Dezember 2023 erreicht, bei der ein bedeutender Trilog zwischen dem Europaparlament, den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission stattfand.


Strengere Anforderungen an Energieeffizienz, aber keine Ausweitung der EU Sanierungspflicht

Um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern, einigten sich die Verhandlungsparteien darauf, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken soll. Dieser Kompromiss bedeutet eine Abkehr von der zunächst diskutierten EU Sanierungspflicht für besonders schlecht gedämmte private Wohngebäude. Diese Entscheidung wurde von Verbänden von Eigentümern und der Wohnungswirtschaft positiv aufgenommen, um einen massiven Wertverfall von Immobilien durch Zwangssanierungen zu verhindern.

Die Bundesregierung, vertreten durch Wirtschaftsminister Robert Habeck, hat sich ebenfalls von einer EU Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude distanziert. Klara Geywitz (SPD) betonte, dass der gefundene Kompromiss an der Realität orientiert sei und keine übermäßige Belastung für Eigentümer darstelle. Die Fokussierung auf Quartiersansätze wird als strategischer Ansatz zur Erreichung der Klimaziele angesehen.


Ursprüngliche Pläne des EU-Parlaments und Kompromisse mit Blick auf die EU Sanierungspflicht

Ursprünglich hatte das EU-Parlament strengere Regeln vorgeschlagen, die bis 2030 alle Wohnhäuser auf mindestens Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 auf mindestens "D" anheben sollten. Der Kompromiss erlaubt jedoch Ausnahmen für kleine Gebäude und Ferienhäuser, um wirtschaftliche und technische Umsetzbarkeit zu berücksichtigen.

Der EU-Rat hatte sich bereits im Oktober 2022 auf Ziele für Neubauten geeinigt, wobei öffentliche Gebäude bis 2028 und alle Gebäude bis 2030 klimaneutral sein sollen. Ausnahmen gelten für historische und Gebetshäuser sowie Gebäude für Verteidigungszwecke.


Weitere Maßnahmen und Zeitpläne im Kontext der EU Sanierungspflicht

Die Reform der EPBD umfasst auch den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für Heizungen bis 2040. Förderungen für Öl- und Gasheizungen sollen bis spätestens 2025 enden. Nicht-Wohngebäude müssen bis 2033 die Energieeffizienzklasse "D" erreichen, und bis 2050 sollen 26 Prozent der am wenigsten effizienten Gebäude renoviert sein.

Die Installation von Photovoltaikanlagen in neuen Wohngebäuden wird bis 2030 verpflichtend sein, wo dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die EU-Staaten haben Spielraum, wie sie diese Ziele erreichen, und Sanktionen für Immobilieneigentümer, die sie nicht erreichen, werden auf nationaler Ebene diskutiert.

Die Energieeffizienzklasse spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung dieser Maßnahmen, und Hausbesitzer sollten sich darüber im Klaren sein, wie ihre Gebäudeklassifizierung ihre Verpflichtungen beeinflusst.

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