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Energiesparpumpe: Einstellung, Einsparung und Förderung

Inhalt

Die Heizungspumpe läuft die ganze Heizperiode durch und zieht dabei dauerhaft Strom. Sie zu tauschen gilt deshalb als der klassische Schnellgewinn. Der Rat lautet überall gleich: alte raus, neue rein, achtzig Prozent gespart.

Das stimmt in dieser Form nicht. Die genannten Prozentzahlen gelten nur für einen ganz bestimmten Ausgangszustand, und eine neue Pumpe kann ihr Potenzial ohne zwei Vorarbeiten gar nicht entfalten. Dieser Beitrag dreht deshalb die Reihenfolge um.

Clever Kompakt
Energiesparpumpe – das Wichtigste im Überblick
  • Der Begriff Energiesparpumpe bezeichnet streng genommen die Vorgängerklasse, nicht den heutigen Stand.
  • Eine Austauschpflicht für alte Pumpen gibt es nicht. Die Verordnung richtet sich an Hersteller.
  • Die richtige Reihenfolge lautet: erst einstellen, dann abgleichen, dann tauschen.
  • Die Regelungsart falsch gewählt kostet mehr, als eine bessere Pumpe einbringt.
  • Gefördert wird nur ein Effizienzindex von 0,20, verkauft werden darf bis 0,23.
  • Der Fördersatz liegt bei 15 Prozent, nicht bei 20.

Pumpe prüfen lassen Zur Energieberatung

0,23
Effizienzindex, den der Markt einhalten muss
0,20
Effizienzindex, den die Förderung verlangt
15 %
Fördersatz für die Heizungsoptimierung
300 €
förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen

Energiesparpumpe oder Hocheffizienzpumpe?

Zuerst eine Begriffsklärung, weil sie beim Kauf bares Geld wert ist.

Als Energiesparpumpen wurden ursprünglich die ersten geregelten Umwälzpumpen bezeichnet, also der Schritt weg von der ungeregelten Dreistufenpumpe. Heute ist der Stand der Technik die Hocheffizienzpumpe mit elektronisch kommutiertem Permanentmagnetmotor. Zwischen beiden liegt noch einmal ein erheblicher Unterschied.

Wenn Sie im Handel nach einer Energiesparpumpe suchen, achten Sie deshalb nicht auf den Namen, sondern auf den Effizienzindex im Datenblatt. Dazu gleich mehr.

Was eine Energiesparpumpe technisch ausmacht

Heizungspumpen in Wohngebäuden sind fast immer Nassläufer. Die Verordnung definiert das so, dass der Läufer direkt auf der Motorwelle sitzt und der Motor in das zu fördernde Medium eingetaucht ist. Pumpe und Motor bilden also eine Einheit ohne Wellendichtung, und die Lager werden vom Heizungswasser geschmiert.

Den Unterschied macht der Antrieb. Ältere Pumpen haben einen Spaltrohr-Asynchronmotor mit fester Drehzahl oder drei Stufen. Hocheffizienzpumpen arbeiten mit einem Permanentmagnet-Synchronmotor, der elektronisch kommutiert wird. Diese Bauart wird auch als EC-Motor bezeichnet.

Dazu kommt die Elektronik. Sie regelt die Drehzahl so, dass ein Differenzdruck gehalten oder nachgeführt wird. Schließen die Thermostatventile, drosselt die Pumpe. Genau daraus entsteht die Einsparung, und genau deshalb hängt sie an zwei Voraussetzungen.

Der Energieeffizienzindex

Der Energieeffizienzindex, kurz EEI, ist die maßgebliche Kennzahl. Je kleiner, desto besser.

DatumGrenzwertgilt für
ab 01.01.2013EEI ≤ 0,27nur externe Nassläuferpumpen
ab 01.08.2015EEI ≤ 0,23externe und in Produkte integrierte Pumpen
ReferenzwertEEI ≤ 0,20unverbindlich, kein Grenzwert
FörderanforderungEEI ≤ 0,20Voraussetzung für Zuschuss und Steuerbonus

Zwei Punkte werden dabei regelmäßig verwechselt. Der heute geltende gesetzliche Grenzwert ist 0,23, nicht 0,20. Die 0,20 sind ein unverbindlicher Referenzwert in der Verordnung.

Legal gekauft ist nicht gleich förderfähig

Die Förderbedingungen verlangen einen Effizienzindex von höchstens 0,20, der Markt darf aber bis 0,23 verkaufen. Wer ohne Prüfung im Baumarkt kauft, kann also eine völlig legale, aber nicht förderfähige Pumpe erwischen. Lassen Sie sich den EEI vor dem Kauf schriftlich geben.

Noch ein Hinweis zur Einordnung: Die alte Energielabel-Einstufung von A bis G wurde 2013 durch den EEI abgelöst. Eine Pumpe als „Klasse A” zu bewerben, ist heute inhaltsleer.

Müssen alte Pumpen getauscht werden?

Nein. Diese Behauptung steht auf vielen Portalen und ist falsch.

Die zugrunde liegende EU-Verordnung richtet sich an Hersteller und Inverkehrbringer. Sie regelt, was verkauft werden darf, nicht, was betrieben werden muss. Die Konformitätsbewertung ist eine Herstellerpflicht vor dem Inverkehrbringen, die Marktaufsicht adressiert den Markt. An keiner Stelle findet sich eine Pflicht des Anlagenbetreibers.

Das Umweltbundesamt sagt es wörtlich

„Es gibt keine gesetzliche Austauschpflicht für alte Umwälzpumpen.” Wer eine zwanzig Jahre alte Dreistufenpumpe betreibt, verstößt gegen nichts. Es kann sich wirtschaftlich lohnen, sie zu tauschen. Vorgeschrieben ist es nicht.

Was es stattdessen gibt, wird häufig damit verwechselt. §. Und sie verlangt eine Prüfung, keinen Tausch. Merksatz: Geprüft werden muss manchmal, getauscht werden muss nie.

Energiesparpumpe einbauen: die richtige Reihenfolge

Hier liegt der eigentliche Unterschied zu allen anderen Ratgebern. Der Pumpentausch ist der dritte Schritt, nicht der erste.

Zum Abgleich: Maßgeblich ist das Verfahren B mit raumweiser Heizlastberechnung. Das vereinfachte Verfahren A wird für die Förderung nicht mehr anerkannt. Wie das abläuft, steht in unserem Beitrag zum hydraulischen Abgleich.

Konstantdruck oder Proportionaldruck?

Dieser Punkt fehlt in praktisch jedem Ratgeber, obwohl er nichts kostet und sofort wirkt.

Moderne Pumpen bieten mindestens zwei Regelungsarten. Beim Konstantdruck hält die Pumpe den Differenzdruck unabhängig vom Durchfluss konstant. Beim Proportionaldruck senkt sie ihn, wenn der Durchfluss zurückgeht.

Anlagenartempfohlen
Zweirohr-Heizung mit HeizkörpernProportionaldruck
Einrohr-Heizungkonstante Kennlinie
FußbodenheizungKonstantdruck
Trinkwarmwasser-Zirkulationkonstante Kennlinie

Die Angaben folgen der Empfehlungstabelle eines Herstellers. Beachten Sie die zweite Zeile: Für Einrohranlagen empfiehlt der Hersteller primär die konstante Kennlinie, nicht den Konstantdruck. Die im Netz verbreitete Kurzformel „Proportionaldruck für Heizkörper, Konstantdruck für Fußbodenheizung” greift hier also daneben.

Mindestens ebenso wichtig ist die eingestellte Förderhöhe. Eine Herstellerunterlage formuliert es so, dass eine Förderhöhe über zwei Metern zu Geräuschen und erhöhtem Stromverbrauch führt. Die Regel lautet: so niedrig einstellen, wie zur einwandfreien Versorgung nötig.

Eine neue Hocheffizienzpumpe auf der höchsten Stufe verschenkt damit einen erheblichen Teil ihres Potenzials. Das ist der Grund, warum Schritt eins vor Schritt drei kommt.

Was eine Energiesparpumpe wirklich verbraucht

Hier kursieren Zahlen, die sich in keinem Datenblatt finden lassen. Die folgenden Werte stammen aus Herstellerdatenblättern.

PumpentypLeistungsaufnahme
Ungeregelte Dreistufenpumpe, typisches Modell25 bis 65 W je nach Stufe
Hocheffizienzpumpe, Minimum3 bis 5 W
Hocheffizienzpumpe, Maximum20 bis 40 W
Die kursierenden 100 bis 150 Watt sind nicht belegbar

Mehrere Portale nennen für alte Pumpen 80 bis 150 Watt. In den Datenblättern der gängigen Standardmodelle finden sich diese Werte nicht. Sie erreichen allenfalls größere oder einstufige Altpumpen. Auch die Angabe, neue Pumpen zögen nur zehn Watt, ist ein Betriebsmittelwert und kein Datenblattwert.

Beim Jahresverbrauch ist die Datenlage besser. Die Stiftung Warentest ermittelte für eine Standardpumpe aus den neunziger Jahren rund 221 Kilowattstunden im Jahr und für eine moderne Hocheffizienzpumpe etwa 36. Das Umweltbundesamt nennt über 200 gegenüber 40 Kilowattstunden.

Die Jahreslaufzeit hängt stark von der Regelung ab. Die europäische Vorbereitungsstudie nennt eine Spanne von 1.300 bis 5.000 Stunden im Jahr. Die oft zitierten 6.000 Stunden liegen darüber und sind nicht belegt.

Wie viel Einsparung realistisch ist

Die Zahl „bis zu 90 Prozent” stammt aus dem Marketing zweier Pumpenhersteller. Sie wird seither ohne Rechenbasis weitergereicht.

AngabeHerkunftBelastbarkeit
bis zu 90 %Herstellerangabe✗ keine Rechenbasis, kein Referenzmodell
rund 84 %Stiftung Warentest, gemessen✓ belegt
rund 75 %EU-Vorbereitungsstudie, modelliert✓ nachvollziehbar hergeleitet
60 bis 70 %Kurzgutachten TU Dresden~ von einem Pumpenhersteller beauftragt

Wir arbeiten deshalb mit 75 bis 85 Prozent und nennen immer den Bezugspunkt: gegenüber einer ungeregelten Altpumpe. Wer bereits eine geregelte Pumpe betreibt, erreicht diese Werte nicht annähernd.

Amortisationszeiten nennen wir bewusst nicht. Im Markt kursieren für denselben Vorgang ein bis fünf Jahre, teils widersprüchlich auf derselben Website. Rechnen Sie stattdessen selbst: Leistungsdifferenz mal Laufzeit mal Strompreis, gegen die Anschaffungskosten.

Die Zirkulationspumpe wird oft vergessen

Dabei ist sie häufig der größere Hebel, und für sie gibt es als einzige eine echte gesetzliche Anforderung.

§ 64 des Gebäudemodernisierungsgesetzes verlangt, dass eine Zirkulationspumpe beim Einbau in eine Warmwasseranlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet wird. Zwei Präzisierungen dazu, die sonst niemand macht.

Erstens nennt die Überschrift des Paragrafen zwar die Umwälzpumpe, der Normtext regelt aber ausschließlich die Zirkulationspumpe. Für die Heizungsumwälzpumpe folgt daraus nichts. Zweitens greift die Pflicht „beim Einbau”. Es ist also eine Einbau-, keine Nachrüstpflicht.

Zeitschaltuhr ja, aber nicht beliebig

Der Paragraf endet mit dem Satz, dass die Trinkwasserverordnung unberührt bleibt. Die naheliegende Empfehlung, die Zirkulation nachts abzuschalten, stößt deshalb an Hygienegrenzen. Nach der einschlägigen Fachliteratur darf die Zirkulation innerhalb von 24 Stunden höchstens acht Stunden unterbrochen werden. Wer länger abschaltet, riskiert ein Legionellenproblem.

Förderung: 15 Prozent, nicht 20

Der Pumpentausch fällt unter die Heizungsoptimierung als Einzelmaßnahme. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent.

Im Netz stehen vielfach 20 oder sogar 30 Prozent. Die 20 Prozent entstehen durch eine veraltete Rechnung mit dem Bonus für den Sanierungsfahrplan. Seit Juli 2026 greift dieser Bonus aber nur noch auf Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro und setzt dieses Volumen als Mindestinvestition voraus. Ein Pumpentausch erreicht das nie.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Wohngebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten.
  • Bauantrag mindestens fünf Jahre vor Antragstellung.
  • Alle Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre.
  • Bei fossiler Wärmeerzeugung nicht älter als zwanzig Jahre.
  • Hydraulisch abgeglichenes System nach Verfahren B, für die gesamte Anlage.
  • Effizienzindex der neuen Pumpe höchstens 0,20.
  • Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro brutto.

Zwei praktische Hinweise. Zuständig ist das BAFA, nicht die KfW. Und bei einer reinen Heizungsoptimierung genügt die Erklärung eines Fachunternehmers, ein Energieeffizienz-Experte ist nicht erforderlich.

Zur Reihenfolge: Der Vertrag muss unter der Bedingung der Förderzusage bereits bei Antragstellung vorliegen. Erst danach wird beauftragt.

Die steuerlichen Alternativen

Wer die Förderschwelle verfehlt oder den Antrag versäumt hat, kann steuerlich arbeiten.

Nach § 35a des Einkommensteuergesetzes mindern Handwerkerleistungen die Steuer um 20 Prozent, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Abzugsfähig sind allerdings nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Die Rechnung muss unbar bezahlt werden.

Alternativ nennt § 35c ausdrücklich die „Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind”. Hier sind es 7, 7 und 6 Prozent über drei Jahre, bei einem Höchstbetrag von 40.000 Euro je Objekt. Die zugehörige Verordnung nennt den Ersatz von Umwälz- und Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen namentlich, mit denselben technischen Anforderungen wie die Förderung.

Wichtig: Für dieselbe Maßnahme ist immer nur ein Weg möglich. Zuschuss, § 35a und § 35c schließen sich gegenseitig aus. Unterschiedliche Maßnahmen dürfen Sie aber getrennt zuordnen. Mehr dazu in unserem Beitrag zu § 35c EStG.

Wer die Pumpe auslegt und einstellt

Eine Pumpe auszutauschen ist handwerklich überschaubar. Sie richtig auszulegen und einzustellen ist es nicht, denn dafür braucht es die Heizlast, das Rohrnetz und den Abgleich.

In der GREENOX Gruppe kommen Heizungstechnik, hydraulischer Abgleich und Förderantrag aus einer Hand. Für die elektrische Seite und die Einbindung in ein Energiemanagement arbeiten wir mit GREENOX Dürr Elektrotechnik zusammen.

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Häufige Fragen

Technik und Auswahl

Was ist der Unterschied zwischen Energiesparpumpe und Hocheffizienzpumpe?
Energiesparpumpe bezeichnete ursprünglich die ersten geregelten Pumpen. Hocheffizienzpumpen mit Permanentmagnetmotor sind die nächste Stufe und deutlich sparsamer. Entscheidend ist nicht der Name, sondern der Effizienzindex.
Welchen Effizienzindex muss die Pumpe haben?
Gesetzlich darf bis 0,23 verkauft werden. Für Förderung und Steuerbonus sind höchstens 0,20 verlangt. Lassen Sie sich den Wert vor dem Kauf bestätigen.
Welche Regelungsart ist die richtige?
Bei Zweirohranlagen mit Heizkörpern meist Proportionaldruck, bei Fußbodenheizung Konstantdruck, bei Einrohranlagen die konstante Kennlinie. Entscheidend ist zusätzlich eine möglichst niedrige Förderhöhe.
Kann ich eine Energiesparpumpe selbst einbauen?
Technisch ist das überschaubar, die Auslegung und Einstellung aber nicht. Außerdem verlangt die Förderung eine Fachunternehmererklärung. Ohne Fachbetrieb entfällt der Zuschuss.
Bringt eine neue Pumpe ohne hydraulischen Abgleich etwas?
Deutlich weniger. Ohne Abgleich muss die Pumpe dauerhaft hoch fahren, damit der ungünstigste Heizkörper versorgt wird. Der Regelbereich wird dann gar nicht genutzt.

Recht, Kosten und Förderung

Muss ich meine alte Pumpe austauschen?
Nein. Eine gesetzliche Austauschpflicht existiert nicht. Die EU-Verordnung richtet sich an Hersteller und regelt, was verkauft werden darf, nicht was betrieben werden muss.
Wie viel Strom spart der Tausch wirklich?
Gegenüber einer ungeregelten Altpumpe sind 75 bis 85 Prozent belegbar. Die verbreiteten 90 Prozent sind eine Herstellerangabe ohne Rechenbasis. Wer schon eine geregelte Pumpe hat, spart deutlich weniger.
Wie hoch ist die Förderung?
15 Prozent der förderfähigen Ausgaben über das BAFA. Die vielfach genannten 20 Prozent entstehen durch eine veraltete Rechnung mit dem iSFP-Bonus, der beim Pumpentausch nicht greift.
Darf ich die Zirkulationspumpe nachts abschalten?
Nur begrenzt. Nach der einschlägigen Fachliteratur sind höchstens acht Stunden Unterbrechung in 24 Stunden vertretbar. Längere Abschaltzeiten schaffen ein Hygienerisiko.
Was ist günstiger, Zuschuss oder Steuerermäßigung?
Meist der Zuschuss, sofern Sie das Antragsverfahren vor der Auftragsvergabe einhalten. Unterhalb von 300 Euro oder bei versäumtem Antrag bleibt § 35a oder § 35c. Beides zusammen geht nicht.
Pumpe prüfen lassen
Erst einstellen, dann tauschen

Oft lässt sich schon an der vorhandenen Pumpe etwas holen, ohne einen Cent auszugeben. Wir prüfen Regelungsart, Förderhöhe und Abgleich, sagen Ihnen, ob ein Tausch sich lohnt, und übernehmen den Förderantrag in der richtigen Reihenfolge.

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