Die EEG-Novelle 2027 verändert die Photovoltaik in Deutschland grundlegend: Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett beschlossen, die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen auslaufen zu lassen. Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche spricht von einem „Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren”. Für Hausbesitzer stellt sich damit eine sehr konkrete Frage: Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage künftig noch – und was passiert mit meiner bestehenden Anlage? Wir haben die Beschlüsse ausgewertet und erklären Ihnen, was sich ändert, wer betroffen ist und warum das Datum 31. Dezember 2026 so wichtig wird.
- Die feste Einspeisevergütung soll für neue PV-Anlagen unter 25 kW ab 2027 entfallen – stattdessen ist die Direktvermarktung vorgesehen.
- Als Übergang gibt es einen Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für maximal 48 Monate.
- Die Einspeiseleistung von Dachanlagen soll auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden – Eigenverbrauch und Speicher sind davon nicht betroffen.
- Bestandsanlagen genießen Bestandsschutz: Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält die bisherige Vergütung für 20 Jahre.
- Wichtig: Die Novelle ist ein Kabinettsentwurf und noch nicht geltendes Recht – Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen.
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Was hat das Kabinett beschlossen?
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett zwei zusammenhängende Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht: die EEG-Novelle 2027 und das sogenannte Netzanschlusspaket. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien „stärker am Markt und am tatsächlichen Bedarf im Stromnetz auszurichten”. Am Ziel, bis 2030 rund 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen zu decken, hält die Regierung dabei fest.
Hinter dem Umbau steckt vor allem ein Kostenargument. Die Förderung der Erneuerbaren belastet den Bundeshaushalt, und zugleich steigen die Kosten für die Netzstabilität. Allein die sogenannten Redispatch-Maßnahmen – also das Herunterregeln von Anlagen bei überlasteten Netzen – kosteten im Jahr 2025 mehr als drei Milliarden Euro. Diese Kosten tragen am Ende alle Stromverbraucher über die Netzentgelte mit.
Die EEG-Novelle ist bislang ein Kabinettsentwurf. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, zusätzlich muss die EU-Kommission das Gesetz beihilferechtlich genehmigen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant. Bis zum Abschluss des Verfahrens können sich einzelne Regelungen noch ändern – die hier genannten Werte sind daher der aktuelle Planungsstand (Stand: August 2026).
Das Ende der festen Einspeisevergütung
Die einschneidendste Änderung betrifft neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung unter 25 Kilowatt – also den typischen Bereich für Einfamilienhäuser. Für sie soll die dauerhafte, staatlich garantierte Einspeisevergütung entfallen. Bisher war dieser feste Satz über 20 Jahre garantiert und machte die Wirtschaftlichkeit einer Anlage gut planbar.
An ihre Stelle tritt die Direktvermarktung: Der erzeugte Strom wird künftig über einen Dienstleister an der Börse vermarktet, statt zu einem fixen Satz vom Netzbetreiber abgenommen zu werden. Der Erlös hängt damit vom jeweiligen Marktpreis ab. Fällt der Börsenpreis ins Negative, soll der Zahlungsanspruch entfallen, sobald ein intelligentes Messsystem installiert ist. Wie sich die aktuellen Sätze bis dahin entwickeln, zeigen wir in unserer Übersicht zur Einspeisevergütung 2026.
Der Direktvermarktungsbonus als Übergang
Damit der Wechsel nicht abrupt erfolgt, gibt es eine Starthilfe: Anlagen unter 25 Kilowatt sollen einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten – allerdings befristet auf maximal 48 Monate, also vier Jahre. Danach zählt für die Wirtschaftlichkeit vor allem, wie viel Strom Sie selbst verbrauchen.
- Für Neuanlagen unter 25 kW
- Direktvermarktung wird Standard
- Für maximal 48 Monate
- Danach zählt Eigenverbrauch
- Gilt nur fürs Netz
- Eigenverbrauch bleibt frei
- Basis für Direktvermarktung
- Kosten gedeckelt
Vorher und nachher: die Regeln im Vergleich
Damit Sie die Unterschiede auf einen Blick erfassen, haben wir die bisherigen Regeln den geplanten Neuerungen gegenübergestellt. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage.
| Merkmal | Inbetriebnahme bis 31.12.2026 | Inbetriebnahme ab 2027 (geplant) |
|---|---|---|
| Feste Einspeisevergütung | ✓ 20 Jahre garantiert | ✗ Entfällt bei Anlagen unter 25 kW |
| Vermarktung des Stroms | Abnahme durch den Netzbetreiber | Direktvermarktung über Dienstleister |
| Übergangsbonus | ✗ Nicht nötig | ~ 1,5 ct/kWh für 48 Monate |
| Einspeiseleistung | Bis 100 Prozent möglich | ~ Auf 50 Prozent begrenzt |
| Intelligentes Messsystem | Nur teilweise erforderlich | ✓ Voraussetzung für Direktvermarktung |
| Vergütung bei negativem Börsenpreis | Teilweise vorhanden | ✗ Entfällt |
Die 50-Prozent-Grenze für die Einspeisung
Ein zweiter zentraler Punkt betrifft die Netzstabilität. Künftig soll die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 50 Prozent der installierten Anlagenleistung begrenzt werden. Betroffen sind kleine und mittlere Dachanlagen. Der Hintergrund: An sonnigen Tagen entstehen mittags Einspeisespitzen, die das Netz belasten und teure Gegenmaßnahmen auslösen.
Für Sie als Anlagenbetreiber ist eine Klarstellung besonders wichtig: Die Grenze bezieht sich ausschließlich auf die Einspeisung ins öffentliche Netz. Eigenverbrauch und das Laden eines Speichers sind davon nicht betroffen. Wer also seinen Strom selbst nutzt oder zwischenspeichert, verliert nichts. Genau das ist politisch gewollt, denn die Regelung soll gezielt den Ausbau von Batteriespeichern anreizen.
Wenn nur noch die Hälfte der Leistung eingespeist werden darf und die Vergütung sinkt, verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit klar Richtung Eigenverbrauch. Ein passend dimensionierter Batteriespeicher, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox erhöhen den Eigenverbrauchsanteil deutlich – auch bei kleinen Systemen wie einem Balkonkraftwerk mit Speicher.
Intelligentes Messsystem wird zur Voraussetzung
Die Direktvermarktung funktioniert nur mit der passenden Technik. Deshalb sieht der Entwurf vor, dass Anlagen ab einer bestimmten Größe mit einem intelligenten Messsystem – umgangssprachlich Smart Meter – ausgestattet werden. Zusammen mit einer Steuerbox erlaubt es den Handel am Markt und die netzdienliche Steuerung der Anlage.
Bei den Kosten gibt es eine Entwarnung: Für Betreiber kleinerer Anlagen gilt eine Preisgrenze nach oben. Bei Erzeugungsanlagen bis 15 Kilowatt liegt sie bei rund 100 Euro jährlich, aufgeteilt in etwa 50 Euro für das Messsystem und bis zu 50 Euro für die Steuerbox. Wie hoch die Kosten am Ende genau sind, hängt vom zuständigen Messstellenbetreiber ab.
Gilt das auch für meine bestehende Anlage?
Diese Frage stellen uns aktuell besonders viele Kunden – und die Antwort ist beruhigend. Für bestehende Anlagen gilt Bestandsschutz nach § 100 EEG. Wer seine Photovoltaik-Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, behält den bei Inbetriebnahme geltenden Satz für die volle Laufzeit von 20 Jahren. Rückwirkend wird an dieser Zusage nichts geändert.
Für kleinere Bestandsanlagen gelten zudem Übergangsregeln bis Ende 2028, die je nach Anlagengröße unterschiedlich ausfallen. Änderungen kann es dennoch bei Messtechnik und Vermarktung geben – die garantierte Höhe der Vergütung bleibt nach aktuellem Stand jedoch unangetastet.
Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Bestellung oder der Montage, sondern die technische Inbetriebnahme der Anlage. Wer den Bestandsschutz noch sichern möchte, sollte die Realisierung deshalb frühzeitig planen – Lieferzeiten, Handwerkertermine und die Anmeldung beim Netzbetreiber brauchen Vorlauf.
Wind, Bioenergie und das Netzanschlusspaket
Die EEG-Novelle betrifft nicht nur die Photovoltaik. Bei der Windenergie an Land sollen zusätzlich 12 Gigawatt ausgeschrieben werden, wobei der Fokus gezielt auf Regionen mit Netzbedarf liegt – insbesondere im Süden Deutschlands. Für die Bioenergie werden die Ausschreibungsmengen bis 2032 fortgeschrieben und ein neues Ausbauziel bis 2035 gesetzt.
Das parallel beschlossene Netzanschlusspaket zielt darauf, den Netzausbau günstiger zu machen. Kernpunkt: Bei Redispatch-Abregelungen sollen Entschädigungszahlungen für neue Anlagen an bereits überlasteten Standorten teilweise entfallen. Damit will die Regierung erreichen, dass neue Anlagen dort entstehen, wo das Netz sie auch aufnehmen kann. Ein Überblick über die verschiedenen Technologien findet sich in unserem Ratgeber zu den erneuerbaren Energien.
Was bedeutet die EEG-Novelle für Sie?
Lohnt sich Photovoltaik jetzt noch? Ja – aber die Rechnung verschiebt sich. Früher war die garantierte Einspeisevergütung ein wesentlicher Baustein der Wirtschaftlichkeit. Künftig entsteht der wirtschaftliche Vorteil vor allem dort, wo Sie den eigenen Strom selbst nutzen und damit teuren Netzstrom ersetzen. Bei aktuellen Strompreisen ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde deutlich mehr wert als jede eingespeiste.
Drei Empfehlungen aus der Praxis
In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland raten wir Eigentümern derzeit zu einem strukturierten Vorgehen, statt in Aktionismus zu verfallen.
- Wenn Sie ohnehin planen: Prüfen Sie, ob eine Inbetriebnahme bis Ende 2026 realistisch ist. Damit sichern Sie sich den Bestandsschutz und 20 Jahre planbare Vergütung.
- Planen Sie von Anfang an auf Eigenverbrauch: Speicher, Wärmepumpe und Wallbox erhöhen den Anteil des selbst genutzten Stroms und machen Sie unabhängiger von Marktpreisen.
- Rechnen Sie ehrlich nach: Lassen Sie die Wirtschaftlichkeit für beide Szenarien durchrechnen – mit Vergütung bis 2026 und nach den neuen Regeln ab 2027. Erst dann lässt sich die Entscheidung fundiert treffen.
Wer über eine gemeinschaftliche Nutzung nachdenkt, sollte außerdem das Thema Energy Sharing im Blick behalten. Und in manchen Bundesländern ist die Entscheidung ohnehin vorgegeben – einen Überblick gibt unser Ratgeber zur PV-Pflicht 2026.
Fazit
Die EEG-Novelle 2027 markiert einen echten Systemwechsel: weg von der garantierten Förderung, hin zu Markt und Eigenverantwortung. Für neue Anlagen unter 25 Kilowatt entfällt die feste Einspeisevergütung, die Einspeisung wird auf 50 Prozent begrenzt und die Direktvermarktung wird zum Standard. Wer bis Ende 2026 in Betrieb geht, sichert sich dagegen die bisherigen Konditionen für 20 Jahre.
Unterm Strich bleibt Photovoltaik wirtschaftlich – die Stellschrauben verschieben sich aber klar in Richtung Eigenverbrauch und Speicher. Weil der Gesetzentwurf noch das parlamentarische Verfahren durchläuft, lohnt es sich, die Entwicklung im Blick zu behalten. Weiterführende Ratgeber: Einspeisevergütung 2026 im Überblick und PV-Pflicht in den Bundesländern.
Häufige Fragen zur EEG-Novelle
Für neue Photovoltaik-Anlagen unter 25 Kilowatt soll die feste Einspeisevergütung entfallen und durch die Direktvermarktung ersetzt werden. Als Übergang ist ein Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für maximal 48 Monate geplant. Zusätzlich wird die Einspeiseleistung von Dachanlagen auf 50 Prozent begrenzt und ein intelligentes Messsystem zur Voraussetzung. Das Kabinett hat die Novelle am 29. Juli 2026 beschlossen.
Nein. Für bestehende Anlagen gilt Bestandsschutz nach § 100 EEG. Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, behält die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltende Vergütung über die volle Laufzeit von 20 Jahren. Rückwirkend gekürzt wird nicht. Bei Messtechnik und Vermarktung kann es allerdings Anpassungen geben.
Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant. Bislang handelt es sich jedoch nur um einen Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, außerdem muss die EU-Kommission es beihilferechtlich genehmigen. Bis dahin können sich einzelne Regelungen noch ändern.
Ja, allerdings verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit. Da die garantierte Vergütung wegfällt, entsteht der Vorteil künftig vor allem durch den Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom und ist damit deutlich mehr wert als eingespeister Strom. Speicher, Wärmepumpe und Wallbox erhöhen den Eigenverbrauchsanteil und verbessern die Rechnung spürbar.
Geplant ist, die maximale Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt auf 50 Prozent der installierten Anlagenleistung zu begrenzen. Damit sollen die Einspeisespitzen zur Mittagszeit gedämpft werden. Wichtig: Die Begrenzung betrifft nur die Einspeisung ins öffentliche Netz. Eigenverbrauch und das Laden eines Batteriespeichers bleiben uneingeschränkt möglich.
Der Direktvermarktungsbonus ist eine geplante Übergangshilfe für Betreiber kleiner Anlagen unter 25 Kilowatt. Geplant sind 1,5 Cent pro Kilowattstunde für maximal 48 Monate nach Eintritt in die Direktvermarktung. Er soll den Wegfall der festen Einspeisevergütung in den ersten Jahren abfedern, läuft danach aber aus.
Das Netzanschlusspaket wurde gemeinsam mit der EEG-Novelle beschlossen und soll den Netzausbau günstiger machen. Kernpunkt ist, dass bei Redispatch-Abregelungen die Entschädigungszahlungen für neue Anlagen an überlasteten Standorten teilweise entfallen. Hintergrund sind die Redispatch-Kosten, die 2025 mehr als drei Milliarden Euro betrugen und von allen Stromverbrauchern getragen werden.

