Ein Wintergarten ist zwei sehr verschiedene Dinge, je nachdem, ob er beheizt wird oder nicht. Rechtlich, bauphysikalisch und beim Preis liegen zwischen beiden Welten. Der häufigste und teuerste Fehler ist, einen Kaltwintergarten zu planen und ihn später doch zu heizen.
Dann steht eine beheizte Fläche hinter einer ungedämmten Hülle, die alte Außenwand liegt plötzlich im Warmen, und an der Fuge dazwischen wächst Schimmel. Dieser Beitrag trennt die drei Bauarten sauber und nennt die Zahlen, die vorher feststehen müssen.
- Entscheidend ist, ob der Raum beheizt wird oder nicht.
- Ein beheizter Anbau muss die Anforderungen des Gebäudegesetzes erfüllen.
- Ab 50 Quadratmetern kommt der sommerliche Wärmeschutz dazu.
- In Baden-Württemberg sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 40 m³ verfahrensfrei.
- Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Abstand und Bebauungsplan gelten weiter.
- Ohne außenliegende Verschattung wird jeder Südwintergarten unbenutzbar.
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Drei Bauarten, drei Regelwerke
Alles beginnt mit dieser Entscheidung. Sie bestimmt Genehmigung, Verglasung, Heizung und Preis.
| Bauart | Temperatur | Nutzung | Teil der warmen Hülle |
|---|---|---|---|
| Kaltwintergarten | folgt dem Außenklima | Frühjahr bis Herbst | ✗ nein |
| Mittelwarmer Wintergarten | etwa 12 bis 18 Grad | Pflanzen, gelegentlich | ~ teilweise |
| Wohnwintergarten | wie der Wohnraum | ganzjährig | ✓ ja |
Nur die dritte Variante ist ein echter Anbau im Sinne des Gebäudegesetzes. Die erste ist eine überdachte Terrasse mit Wänden. Die mittlere Variante ist bauphysikalisch die anspruchsvollste, weil sie zwischen beiden Welten liegt.
Was die Bauordnung in Baden-Württemberg sagt
Hier wird oft zu schnell entwarnt. Der Anhang zur Landesbauordnung nennt verfahrensfreie Vorhaben, und zwei Nummern sind einschlägig.
Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten sind innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile bis 40 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, im Außenbereich bis 20 Kubikmeter. Terrassen und Terrassenüberdachungen sind im Innenbereich bis 30 Quadratmeter Grundfläche verfahrensfrei.
Der Wintergarten selbst ist im Anhang nicht ausdrücklich genannt. Entscheidend ist deshalb die Einordnung im Einzelfall: Wird der Raum zum dauernden Aufenthalt genutzt, greift die Verfahrensfreiheit nach Nummer 1 nicht mehr.
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das öffentliche Recht einhalten. Abstandsflächen zum Nachbarn, Festsetzungen des Bebauungsplans zu Baugrenzen und überbaubarer Fläche sowie das Nachbarrecht gelten unverändert. Der Unterschied liegt allein darin, dass niemand das vorher prüft. Fällt es später auf, kann die Behörde den Rückbau verlangen. Eine Bauvoranfrage kostet wenig und schafft Sicherheit.
Die Anforderung beim beheizten Anbau
Wird der Wintergarten beheizt oder gekühlt, greift die Regel für Erweiterung und Ausbau.
Bei Wohngebäuden darf der Transmissionswärmeverlust der neuen Außenbauteile das 1,2-fache des entsprechenden Werts des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Das ist eine Gesamtbetrachtung des Anbaus, keine Einzelprüfung je Bauteil. Bei einer Hülle fast nur aus Glas ist dieser Wert ohne Dreifachverglasung und gute Profile nicht zu halten.
Dazu kommt die Flächenschwelle: Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind zusätzlich die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten. Mehr dazu in unserem Beitrag zum sommerlichen Wärmeschutz.
- Süd: viel Ertrag, viel Hitze
- Ost: Morgensonne, angenehm
- Nord: kühl, gleichmäßig hell
- innen liegende Rollos wirken kaum
- Dach zuerst, dann die Seiten
- Windfestigkeit beachten
- Zuluft tief, Abluft im First
- Querschnitt ab 10 % der Fläche
- möglichst selbsttätig geregelt
- Konvektor im Boden vor der Scheibe
- verhindert den Kaltluftabfall
- eigener Heizkreis mit Fühler
Das Hitzeproblem ernst nehmen
Ein verglaster Raum nach Süden ohne Verschattung erreicht an einem klaren Julitag schnell 50 Grad und mehr. Das ist kein Komfortthema, sondern der Grund, warum viele Wintergärten den halben Sommer über nicht betreten werden.
Wirksam ist allein außenliegender Sonnenschutz. Markisen oder Raffstoren vor der Scheibe halten die Wärme draußen. Innen liegende Rollos lassen die Strahlung erst herein und wandeln sie dann in Wärme um. Beginnen Sie beim Dach, dort kommt im Sommer die meiste Strahlung an.
Zweiter Hebel ist die Lüftung. Nötig ist ein Zug von unten nach oben: Zuluft knapp über dem Boden, Abluft im First. Als Faustregel gilt ein freier Querschnitt von etwa zehn Prozent der Grundfläche, verteilt auf beide Ebenen. Selbsttätige Öffner mit Regen- und Windwächter sind das Geld wert.
Der Winterfall und die alte Außenwand
Hier entsteht der Schaden, den niemand einplant.
Bleiben die alten Fenster und die alte Außenwand stehen und wird der Wintergarten beheizt, liegt die alte Hülle plötzlich im Warmen, aber hinter einer schlecht gedämmten Glasfläche. An der Anschlussfuge entstehen dann die kältesten Punkte des ganzen Hauses. Entweder der Wintergarten bleibt kalt und die alte Hülle bleibt die Grenze, oder der Wintergarten wird Teil des Hauses und die alte Hülle verschwindet. Dazwischen gibt es nichts Vernünftiges.
Beim Kaltwintergarten ist Tauwasser an den Scheiben im Winter dagegen normal und kein Mangel. Die Konstruktion muss es nur abführen können: Entwässerung in den Profilen, Gefälle, keine Holzteile im Spritzbereich.
Verglasung und Sicherheit
Beim Dach gilt eine eigene Regel. Über Flächen, in denen sich Menschen aufhalten, ist Überkopfverglasung einzusetzen. Die raumseitige Scheibe muss aus Verbundsicherheitsglas bestehen, damit bei einem Bruch keine Splitter herunterfallen.
Für die senkrechten Flächen ist Verbundsicherheitsglas ebenfalls üblich, teils aus Gründen des Einbruchschutzes. Beim Wohnwintergarten kommt Dreifachverglasung hinzu, sonst ist die Anforderung an den Wärmeverlust nicht zu halten.
Achten Sie auf die Profile. Bei einer Hülle, die fast nur aus Rahmen und Glas besteht, entscheidet die thermische Trennung im Profil über das Gesamtergebnis. Zu Fenstern und Bauteilen berät FENSTERHERO.
Zählt der Wintergarten zur Wohnfläche?
Das ist für Miete, Verkauf und Versicherung wichtig und wird oft falsch beantwortet.
Nach der Wohnflächenverordnung werden unbeheizbare Wintergärten zur Hälfte angerechnet. Ein beheizbarer Wintergarten zählt dagegen voll. Der Unterschied liegt also nicht in der Nutzung, sondern in der Frage, ob der Raum beheizt werden kann.
Das wirkt sich unmittelbar auf Kennzahlen aus: auf die Wohnfläche im Mietvertrag, auf den Verbrauch je Quadratmeter im Energieausweis und auf die Versicherungssumme. Mehr zur Systematik in unserem Beitrag zur Wohnflächenberechnung.
Spart ein Wintergarten Energie?
Diese Frage wird gern mit Ja beantwortet. Richtig ist sie nur für eine der drei Bauarten.
Ein unbeheizter Wintergarten wirkt als Pufferzone. Die Luft darin liegt im Winter meist einige Grad über der Außentemperatur. Die dahinterliegende Wand verliert dadurch weniger Wärme, und zusätzlich fällt der Wind weg. Je nach Ausrichtung und Bauweise sind Einsparungen im unteren zweistelligen Prozentbereich für dieses Bauteil realistisch, bezogen auf das Haus insgesamt deutlich weniger.
Ein beheizter Wintergarten dreht die Rechnung um. Er vergrößert die beheizte Fläche und besteht fast nur aus Glas. Selbst gute Dreifachverglasung dämmt schlechter als jede gedämmte Wand. Unter dem Strich steigt der Verbrauch, auch wenn der Raum bei Sonne Wärme liefert.
| Ausrichtung | Winter | Sommer |
|---|---|---|
| Süd | ✓ viel Gewinn | ✗ ohne Schutz unbenutzbar |
| Ost | ~ Morgensonne | ✓ gut beherrschbar |
| West | ~ Abendsonne | ✗ heiß bis in die Nacht |
| Nord | ✗ kaum Gewinn | ✓ angenehm kühl |
Fundament und Anschluss an den Bestand
Die beiden Stellen, an denen später gestritten wird, liegen unten und oben.
Unten entscheidet die Gründung. Der Anbau muss frostfrei gegründet sein, in der Regel rund 80 Zentimeter tief. Setzt er sich anders als das Haus, reißen die Anschlüsse und die Verglasung verspannt sich. Bei einem Wohnwintergarten gehört unter die Bodenplatte außerdem eine Dämmung, sonst hilft die beste Verglasung nichts.
Oben entscheidet der Anschluss an die Fassade. Dort treffen Abdichtung, Dämmung und Blech aufeinander, und dort wandert Wasser hinein, wenn die Reihenfolge nicht stimmt. Lassen Sie sich dieses Detail zeichnen, bevor Sie unterschreiben. Ein Angebot ohne Anschlussdetail ist kein Angebot.
Was ein Wintergarten kostet
| Bauart | Spanne je m² | Enthalten |
|---|---|---|
| Kaltwintergarten | 600 – 1.300 € | Profile, Einfachglas oder Isolierglas, Dach |
| Mittelwarm | 1.200 – 2.200 € | Isolierglas, einfache Heizung, Lüftung |
| Wohnwintergarten | 1.800 – 3.500 € | Dreifachglas, gedämmte Bodenplatte, Heizkreis |
| Fundament und Bodenplatte | 150 – 400 € | gedämmt, frostfrei gegründet |
| Außenliegende Verschattung | 250 – 600 € | Dach und Seiten, motorisch |
Rechnen Sie die Bodenplatte immer mit. Beim Wohnwintergarten gehört sie gedämmt und frostfrei gegründet, sonst ist der Anbau unten offen wie ein Fenster. Diese Position wird in Angeboten gern knapp gehalten.
Förderung: eine klare Absage
Der Wintergarten selbst ist keine der Einzelmaßnahmen, die die Bundesförderung kennt. Gefördert werden Maßnahmen am Bestand, nicht die Schaffung neuer Fläche.
Förderfähig kann dagegen sein, was im Zuge des Anbaus am Bestand saniert wird, etwa die Dämmung der verbleibenden Außenwandflächen. Der Zuschuss beträgt dort 15 Prozent, mit gefördertem Sanierungsfahrplan 20 Prozent. Lassen Sie diese Abgrenzung vor dem Auftrag klären, nicht danach.
Wer dabei unterstützt
Ein Wintergarten berührt Baurecht, Statik, Bauphysik und Haustechnik zugleich. Fast jeder Streitfall entsteht an einer dieser Nahtstellen, meist am Anschluss an das bestehende Gebäude.
Wir klären zuerst die Bauart und die rechtliche Einordnung, rechnen die Anforderung und legen die Anschlüsse fest. Für Entwurf, Genehmigung und Statik arbeiten wir mit Garnisch + Werndle zusammen.
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Häufige Fragen
Genehmigung und Anforderungen
Nutzung, Technik und Kosten
Diese eine Entscheidung bestimmt Genehmigung, Verglasung, Heizung und Preis. Wir klären die rechtliche Einordnung, rechnen die Anforderung und legen die Anschlüsse an den Bestand fest, bevor das erste Angebot eingeholt wird.

