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Teilsanierung oder Komplettsanierung: der Fördervergleich

Inhalt

Die Frage Teilsanierung oder Komplettsanierung wird fast immer als Geldfrage gestellt. Und fast immer mit demselben Satz beantwortet: „Komplett lohnt sich, da gibt es bis zu 40 Prozent.” Dieser Satz ist seit Juli 2026 irreführend.

Denn für private Eigentümer gibt es bei der Sanierung zum Effizienzhaus nur noch drei Stufen mit Tilgungszuschuss, und die Grundsätze liegen bei 5 und 10 Prozent. Die oft genannten 15 oder 20 Prozent gelten ausdrücklich nur für kommunale Antragsteller. Dieser Beitrag stellt beide Wege nebeneinander, mit den Zahlen aus den Richtlinien.

Clever Kompakt
Teilsanierung oder Komplettsanierung – das Wichtigste
  • Einzelmaßnahmen bringen 15 Prozent an der Hülle, 30 Prozent an der Heizung.
  • Die Komplettsanierung läuft für Private nur als Kredit, nicht als Zuschuss.
  • Der Tilgungszuschuss beträgt 5 Prozent beim Effizienzhaus 55 EE.
  • Beim Effizienzhaus 40 EE sind es 10 Prozent, dazu kommen Boni.
  • Beide Programme lassen sich nicht miteinander verbinden.
  • Die Grenze bei Einzelmaßnahmen gilt je Gebäude und Kalenderjahr.

Sanierungsweg klären Zur Energieberatung

15 %
Zuschuss auf Maßnahmen an der Hülle
30.000
Euro Höchstgrenze je Jahr und Gebäude
150.000
Euro Kredit je Wohneinheit
10 %
Tilgungszuschuss beim EH 40 EE

Zwei Programme, die sich ausschließen

Die Bundesförderung kennt zwei getrennte Wege. Der eine fördert Einzelmaßnahmen, der andere die Sanierung auf eine Effizienzhaus-Stufe.

Beide Richtlinien sagen denselben Satz, jede über die andere: Eine Kombination ist ausgeschlossen. Sie müssen sich also für ein Vorhaben entscheiden. Wer Fenster und Dach über Einzelmaßnahmen fördern lässt, kann dieselben Arbeiten nicht zusätzlich in ein Effizienzhaus einrechnen.

Eine oft zitierte Dreijahresfrist steht nicht in der Richtlinie

Mehrere Portale schreiben, zwischen beiden Förderungen müssten drei Jahre liegen. In den Richtlinien steht das nicht. Dort heißt es schlicht, dass eine Kombination ausgeschlossen ist. Der Bezugspunkt ist das Vorhaben, nicht der Kalender. Lassen Sie sich diese Abgrenzung im Einzelfall vom Energieeffizienz-Experten bestätigen.

Was Einzelmaßnahmen bringen

Dieser Weg ist der schlichtere. Sie sanieren ein Bauteil, erfüllen dessen Anforderung und bekommen einen Zuschuss darauf.

MaßnahmeGrundförderungmögliche Boni
Gebäudehülle15 %iSFP 5, ab 2027 WPB 5
Anlagentechnik ohne Heizung15 %iSFP 5
Heizungsoptimierung15 %–
Wärmepumpe30 %Tempo 16, Einkommen 40, ab 2027 Wertschöpfung 15
Biomasse, Solarthermie30 %Tempo 16, Einkommen 40

Nach oben begrenzt die Richtlinie bei 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bei 80 Prozent. Diese Deckelung erreicht man praktisch nur beim Heizungstausch.

Die Höchstgrenzen und ihr wichtigster Satz

Hier liegt ein Hebel, den kaum jemand nutzt.

WohneinheitHülle und TechnikHeizung
erste30.000 €28.000 €
zweite bis sechsteje 15.000 €je 15.000 €
ab der siebtenje 8.000 €je 8.000 €

Die Grenze für Hülle und Technik gilt je Gebäude und Kalenderjahr. Die Grenze für die Heizung gilt dagegen unabhängig vom Zeitraum, also einmalig.

Ein Jahreswechsel verdoppelt den Rahmen

Wer Dach und Fassade zusammen für 55.000 Euro saniert, verschenkt bei einem einzigen Antrag 25.000 Euro an förderfähigen Ausgaben. Wird das Dach im Dezember und die Fassade im Januar beauftragt und abgerechnet, stehen zweimal 30.000 Euro zur Verfügung. Das ist kein Trick, sondern der Wortlaut der Richtlinie. Wichtig: Der Vertrag muss bereits bei Antragstellung vorliegen, und das Vorhaben muss im jeweiligen Bewilligungszeitraum umgesetzt werden.

Was die Komplettsanierung bringt

Hier ist die Lage seit Juli 2026 deutlich nüchterner als ihr Ruf.

Für private Eigentümer gibt es keinen Zuschuss, sondern einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Der Kreditbetrag liegt bei bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss fällt so aus:

Stufeprivatnur Kommunen
Effizienzhaus 85 EE✗ keiner10 %
Effizienzhaus 70 EE✗ keiner15 %
Effizienzhaus 55 EE✓ 5 %20 %
Effizienzhaus 40 EE✓ 10 %25 %
Effizienzhaus Denkmal EE✓ 5 %10 %

Lesen Sie die ersten beiden Zeilen genau. Die Stufen 85 und 70 bringen privaten Antragstellern beim Tilgungszuschuss nichts. Wer dort landet, hat am Ende einen zinsverbilligten Kredit und sonst nichts.

Eine Beispielrechnung

Ein Einfamilienhaus von 1968, 140 Quadratmeter, soll gedämmt werden und eine Wärmepumpe bekommen. Gesamtkosten rund 160.000 Euro.

WegRechnungFörderung
Einzelmaßnahmen, ein Jahr30.000 × 20 % + 28.000 × 46 %18.880 €
Einzelmaßnahmen, zwei Jahre60.000 × 20 % + 28.000 × 46 %24.880 €
Effizienzhaus 55 EE150.000 × 5 %7.500 €
Effizienzhaus 40 EE150.000 × 10 %15.000 €
EH 40 EE als WPB mit NH-Klasse150.000 × 25 %37.500 €

Die Rechnung mit 46 Prozent unterstellt Grundförderung und den Bonus für das Tempo beim Austausch. Sie zeigt das Muster: Ohne Boni schlägt der schrittweise Weg die Komplettsanierung deutlich. Mit Boni kippt das Bild, aber nur bei den beiden höchsten Stufen.

Wann Einzelmaßnahmen der bessere Weg sind

Die Antwort hängt weniger am Geld als an der Lebenslage.

  • Sie wollen nicht ausziehen und können nur abschnittsweise bauen.
  • Das Budget steht nicht für alles auf einmal zur Verfügung.
  • Einzelne Bauteile sind ohnehin fällig, etwa das Dach oder die Heizung.
  • Das Gebäude erreicht realistisch keine der beiden bezuschussten Stufen.
  • Sie wollen Zuschuss statt Kredit, weil Sie keine Finanzierung aufnehmen möchten.

Dieser letzte Punkt wird unterschätzt. Einzelmaßnahmen werden als Zuschuss ausgezahlt. Die Komplettsanierung läuft für Private ausschließlich über einen Kredit, den Ihr Kreditinstitut zusagen muss.

Wann die Komplettsanierung gewinnt

Drei Konstellationen sprechen klar dafür.

Erstens das sehr schlechte Gebäude. Gehört es zum schlechtesten Teil des Bestands und wird auf 40 oder 55 EE saniert, kommen zehn Punkte dazu. Zweitens die ohnehin geplante Kernsanierung, etwa nach einem Kauf oder einem Erbfall. Drittens der Weiterbau: Wer später auf eine höhere Stufe saniert, kann die Höchstgrenze erneut nutzen. Das steht ausdrücklich in der Richtlinie.

Hinzu kommt ein Punkt, der sich nicht in Prozent ausdrückt. Eine Komplettsanierung löst die Schnittstellen in einem Zug: Lüftung, Luftdichtheit, Wärmebrücken und Heizlast passen zusammen. Beim schrittweisen Weg muss jemand diese Reihenfolge über Jahre im Blick behalten.

Der Sanierungsfahrplan verbindet beide Wege

Genau dafür gibt es den individuellen Sanierungsfahrplan. Er legt die Schritte, die Reihenfolge und das Ziel fest, bevor der erste Handwerker kommt.

Bei Einzelmaßnahmen bringt er fünf Prozentpunkte zusätzlich. Dieser Bonus gilt allerdings nur für den Anteil der Ausgaben über 30.000 Euro, verlangt eine Mindestinvestition von 30.000 Euro brutto und gilt nicht für den Heizungstausch.

Die Beratung selbst wird mit 50 Prozent gefördert, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro ab drei Wohnungen. Die vielfach genannten 80 Prozent und 1.300 Euro gelten seit August 2024 nicht mehr.

Der dritte Weg: die Steuer

Bei der Frage Teilsanierung oder Komplettsanierung wird ein Weg meist ganz vergessen, obwohl er für viele Haushalte der ruhigste ist.

Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes erlaubt es, 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Maßnahmen direkt von der Steuerschuld abzuziehen, verteilt über drei Jahre. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt.

PunktZuschussSteuer
Antrag vor Auftrag nötig✗ ja✓ nein
Auszahlung✓ nach Abschluss✗ über drei Jahre
Vermietete Objekte✓ möglich✗ nein
Höhe bei 50.000 € Kostenbis 10.000 €10.000 €

Voraussetzung ist, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist und zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Für dieselbe Maßnahme schließen sich Steuerbonus und Bundesförderung aus. Der große Vorteil: Es gibt keinen Antrag vor dem Auftrag und keine Frist, die man versäumen kann.

Besonderheiten im Mehrfamilienhaus

Ab der zweiten Wohnung verschiebt sich die Rechnung spürbar.

Bei Einzelmaßnahmen sinkt die Höchstgrenze je weiterer Wohneinheit auf 15.000 Euro und ab der siebten auf 8.000 Euro. Beim Effizienzhaus bleiben es dagegen 150.000 Euro je Wohneinheit. Ein Haus mit acht Wohnungen kommt damit auf eine Bemessungsgrundlage von 1,2 Millionen Euro.

Deshalb dreht sich das Bild im Mehrfamilienhaus: Was im Einfamilienhaus für Einzelmaßnahmen spricht, spricht ab etwa vier Wohnungen zunehmend für die Komplettsanierung. Dazu kommt, dass in Eigentümergemeinschaften ohnehin ein gemeinsamer Beschluss nötig ist und sich schrittweise Vorhaben über Jahre schwerer organisieren lassen.

So entscheiden Sie in fünf Schritten

Die Reihenfolge ist wichtiger als jede Tabelle.

  • Bestand aufnehmen: Bauteile, Baujahr, Zustand, Schadstoffe.
  • Erreichbare Effizienzhaus-Stufe rechnen lassen, nicht schätzen.
  • Prüfen, ob das Gebäude als besonders schlechtes Gebäude eingestuft wird.
  • Beide Wege mit denselben Baukosten durchrechnen.
  • Finanzierung klären: Zuschuss oder Kredit, und was die Bank mitmacht.

Erst danach fällt die Entscheidung. Wer zuerst Angebote einholt und dann nach der Förderung fragt, hat den Weg schon festgelegt, ohne es zu merken.

Fehler, die den Zuschuss kosten

Drei formale Stolpersteine

Erstens muss bei Einzelmaßnahmen schon bei Antragstellung ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der unter dem Vorbehalt der Förderung steht. Zweitens beträgt der Bewilligungszeitraum 36 Monate, und der Verwendungsnachweis ist binnen sechs Monaten nach Abschluss einzureichen. Wer das versäumt, verliert den Anspruch vollständig. Drittens ist eine Förderung nach Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen.

Dazu kommt die Grenze bei Kumulierung: Zusammen mit anderen öffentlichen Mitteln dürfen höchstens 60 Prozent der geförderten Investitionsausgaben erreicht werden. Für Städte mit eigenen Programmen ist das der Punkt, an dem gerechnet werden muss.

Wer dabei unterstützt

Die Entscheidung Teilsanierung oder Komplettsanierung lässt sich nicht am Schreibtisch treffen. Sie braucht die erreichbare Stufe, die realen Baukosten und die Finanzierung nebeneinander.

Wir rechnen beide Wege mit denselben Zahlen, erstellen den Sanierungsfahrplan und begleiten den Antrag. Für Planung und Ausführung im Bestand arbeiten wir mit Garnisch + Werndle zusammen, für Fenster und Bauelemente mit FENSTERHERO.

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Häufige Fragen

Grundsätzliches

Kann ich beide Förderungen kombinieren?
Nein. Beide Richtlinien schließen die Kombination ausdrücklich aus. Sie entscheiden sich je Vorhaben für einen Weg. Spätere Vorhaben werden eigenständig betrachtet.
Gibt es die Komplettsanierung auch als Zuschuss?
Für private Eigentümer nicht. Es gibt einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Ein reiner Zuschuss ist nach der Richtlinie nur für kommunale Antragsteller vorgesehen.
Lohnt sich das Effizienzhaus 70?
Beim Tilgungszuschuss bringt es privaten Antragstellern nach der Richtlinie keinen Grundsatz. Interessant wird die Stufe erst mit dem Bonus für besonders schlechte Gebäude oder für serielle Sanierung.
Was ist ein Worst Performing Building?
Ein Gebäude, das wegen des Zustands seiner Bauteile zu den energetisch schlechtesten des deutschen Bestands gehört. Die Einstufung regelt ein eigenes Infoblatt und wird vom Energieeffizienz-Experten geprüft.

Beträge, Fristen und Nachweise

Wie hoch sind die Höchstgrenzen bei Einzelmaßnahmen?
30.000 Euro für die erste Wohneinheit bei Hülle und Technik, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Beim Heizungstausch sind es 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Gilt die Grenze wirklich je Kalenderjahr?
Für Maßnahmen an Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung ja, je Gebäude und Kalenderjahr. Für den Heizungstausch gilt sie dagegen unabhängig vom Zeitraum, also einmalig je Gebäude.
Wie viel bringt der Sanierungsfahrplan?
Fünf Prozentpunkte zusätzlich, allerdings nur auf den Anteil über 30.000 Euro, mit einer Mindestinvestition von 30.000 Euro brutto und nicht beim Heizungstausch. Er muss bei Antragstellung vorliegen.
Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?
Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss einzureichen. Wird diese Frist versäumt, entfällt der Anspruch vollständig.
Kann ich später auf eine höhere Stufe nachsanieren?
Ja. Fallen nach dem Erreichen einer Stufe erneut Ausgaben für eine höhere Stufe an, sind diese wieder bis zu den Höchstgrenzen förderfähig. Das macht den schrittweisen Weg zum Effizienzhaus möglich.
Was gilt bei zusätzlichen Landes- oder Stadtmitteln?
Eine Kumulierung ist grundsätzlich möglich, aber gedeckelt: Höchstens 60 Prozent der geförderten Investitionsausgaben dürfen aus öffentlichen Mitteln kommen. Wird die Grenze überschritten, wird der Bundesanteil gekürzt.
Weg festlegen
Zwei Rechnungen, eine Entscheidung

Wir rechnen Teilsanierung oder Komplettsanierung mit denselben Baukosten durch, prüfen die erreichbare Effizienzhaus-Stufe und die Einstufung als besonders schlechtes Gebäude. Am Ende steht eine Zahl je Weg, nicht ein Gefühl.

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