Sommerlicher Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2 | GREENOX
Sommerlicher Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2 von GREENOX

Sommerlicher Wärmeschutz­nachweis

Nachweis nach GEG § 14 und DIN 4108-2 für Ihren Bauantrag – ab 650 € brutto. Pflicht bei Neubau und bei Erweiterung über 50 m² Nutzfläche. Wir prüfen vorab unverbindlich, ob das vereinfachte Verfahren trägt oder die thermische Simulation nötig ist.

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Sommerlichen Wärmeschutznachweis erstellen lassen

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Ob Neubau, Anbau oder Aufstockung: Wir erstellen den passenden Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes für Ihr Gebäude – fachgerecht und prüffähig.

Wählen Sie Ihr Vorhaben; wo ein fester Preis möglich ist, sehen Sie ihn direkt. Vor der Beauftragung prüfen wir, welches Verfahren Ihr Gebäude braucht.

Sommerlicher Wärmeschutznachweis für ein Einfamilienhaus – vereinfachtes Verfahren über den Sonneneintragskennwert

Vereinfachtes Verfahren

Für Einfamilienhäuser und einfache Baukörper

Festpreis
brutto inkl. MwSt.

ab 650 €

Weitere Information: vereinfachtes Verfahren

Wir stellen den vorhandenen Sonneneintragskennwert Ihrer kritischen Räume dem nach DIN 4108-2 zulässigen Wert gegenüber. In die Berechnung gehen Fensterflächen, g-Wert und Sonnenschutzvorrichtungen ein. Ergebnis ist ein prüffähiges PDF je Raum.

Benötigte Unterlagen
  • Grundrisse aller Geschosse mit Maßen
  • Ansichten und Schnitte
  • Fensterliste mit Größen, Orientierung und g-Wert
  • geplante Sonnenschutzvorrichtungen
Sommerlicher Wärmeschutznachweis für ein Mehrfamilienhaus – thermische Gebäudesimulation nach DIN 4108-2

Dynamisches Verfahren

Für Mehrfamilienhäuser, viel Glas und Dachgeschosse

Angebot
nach Gebäudegröße

auf Anfrage

Weitere Information: thermische Simulation

Wir rechnen Ihr Gebäude über ein Sommerhalbjahr stundenweise durch – mit Speichermasse, Verschattung im Tagesverlauf und Nachtlüftung. Ergebnis sind die Übertemperatur-Gradstunden je kritischem Raum, dazu eine Maßnahmenempfehlung.

Benötigte Unterlagen
  • Grundrisse aller Geschosse mit Maßen
  • Ansichten und Schnitte
  • Fensterliste mit Größen, Orientierung und g-Wert
  • Bauteilaufbauten für die Speichermasse
  • geplante Sonnenschutzvorrichtungen und Lüftungskonzept
Sommerlicher Wärmeschutznachweis für ein Nichtwohngebäude mit hohem Glasanteil

Sommerlicher Wärmeschutz Gewerbe

Für Nichtwohngebäude: Büro, Halle, Kita, Praxis

Angebot
nach Objektgröße

auf Anfrage

Weitere Information: Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden entscheidet die Nutzung über das Ergebnis: Belegungsdichte, innere Lasten und Betriebszeiten gehen in die Berechnung ein. Wir setzen die Nutzungsprofile nicht pauschal an, sondern stimmen sie mit Ihnen und der TGA-Planung ab.

Benötigte Unterlagen
  • Grundrisse, Ansichten und Schnitte
  • Fassaden- und Fensterdaten mit g-Wert
  • geplante Nutzung, Belegung und Betriebszeiten
  • Stand der TGA-Planung, falls vorhanden

Wärmeschutznachweis und sommerlicher Wärmeschutznachweis – der Unterschied

Wärmeschutznachweis (GEG-Nachweis): fragt, ob Ihr Gebäude im Winter zu viel Wärme verliert – als vollständige Energiebilanz des Gebäudes.

Sommerlicher Wärmeschutznachweis: fragt, ob sich Ihr Gebäude im Sommer zu stark aufheizt – als Nachweis der kritischen Räume nach DIN 4108-2. Er ist ein Bestandteil des ersten, wird aber getrennt gerechnet und getrennt nachgewiesen.

 Wärmeschutznachweis (GEG-Nachweis)Sommerlicher Wärmeschutznachweis
FrageVerliert das Gebäude im Winter zu viel Wärme?Heizt sich das Gebäude im Sommer zu stark auf?
GrundlageGEG, DIN V 18599 bzw. DIN 4108-6GEG § 14 → DIN 4108-2
UmfangGesamtes Gebäude, vollständige EnergiebilanzEinzelne kritische Räume
KennwertPrimärenergiebedarf, TransmissionswärmeverlustSonneneintragskennwert oder Übertemperatur-Gradstunden
VerhältnisOberbegriff – enthält den sommerlichen TeilBestandteil, separat gerechnet
Wann nötigNeubau und größere SanierungNeubau und Erweiterung über 50 m² Nutzfläche

Brauchen Sie den vollständigen Nachweis für den Bauantrag, finden Sie ihn unter Wärmeschutznachweis. Was im Bauantrag zusammen eingereicht wird, zeigt Wärmeschutznachweis Bauantrag.

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Wärmeschutznachweis von GREENOX

Die Verfahren im Vergleich: Leistungen, Preise, Inhalte

Die DIN 4108-2 lässt zwei Wege zu, den sommerlichen Wärmeschutz nachzuweisen: das vereinfachte Verfahren über den Sonneneintragskennwert und die thermische Gebäudesimulation. Beide sind gleichwertig anerkannt – sie führen aber nicht zum gleichen Ergebnis und nicht zu den gleichen Gesamtkosten.

Wir prüfen vor der Beauftragung, welcher Weg für Ihr Gebäude unterm Strich günstiger ist – und sagen es Ihnen auch, wenn das gegen das teurere Produkt spricht.

Das vereinfachte Verfahren stellt zwei Werte gegenüber: den vorhandenen Sonneneintragskennwert Ihres Raums und den nach Norm zulässigen. Liegt der vorhandene darunter, ist der Nachweis erfüllt. In die Rechnung gehen die Fensterflächen, ihr Gesamtenergiedurchlassgrad und die Wirkung der Sonnenschutzvorrichtungen ein.

Der Vorteil ist der Aufwand – die Berechnung ist früh in der Planung möglich. Der Nachteil steckt in denselben Vereinfachungen: weil die Norm mit Pauschalannahmen rechnet, fällt das Ergebnis bei viel Glas knapp aus, und dann verlangt der Nachweis Sonnenschutzmaßnahmen, die Sie sonst nicht gebraucht hätten.

Die Simulation rechnet Ihr Gebäude über ein Sommerhalbjahr stundenweise durch – mit Speichermasse, Verschattung im Tagesverlauf und Nachtlüftung. Ergebnis sind die Übertemperatur-Gradstunden je kritischem Raum. Damit bildet sie ab, was das vereinfachte Verfahren pauschal annimmt.

Bei Glasanteilen über 50 %, bei Eckräumen mit zwei belichteten Seiten und bei Dachgeschosswohnungen ist sie häufig der einzige Weg, den Nachweis überhaupt zu bestehen – und sie zeigt, welche Maßnahme wirklich etwas bringt.

Leistung Vereinfachtes
Verfahren
Dynamisches Verfahren
(thermische Simulation)
Gewerbe
(Nichtwohngebäude)
Preis ab 650 €Erste Wohneinheit 650 €, jede weitere + 125 € · brutto inkl. 19 % MwSt. auf AnfrageAngebot nach Gebäudegröße und Raumzahl. auf AnfrageAngebot nach Nutzung und Objektgröße.
Methode Sonneneintragskennwert Stundenweise Simulation über das Sommerhalbjahr Simulation mit Nutzungsprofilen
Was einfließt Fensterflächen, g-Wert, Sonnenschutz – pauschal angesetzt Zusätzlich Speichermasse, Nachtlüftung, Tagesverlauf Zusätzlich Belegung, innere Lasten, Betriebszeiten
Geeignet für Einfache Baukörper, moderate Fensterflächen Glasanteil über 50 %, Eck- und Dachräume Büro, Halle, Kita, Praxis
Typischer Ausgang Erzwingt häufig zusätzlichen Sonnenschutz Besteht auch in kritischen Fällen Realitätsnahe Annahmen
Rechtsgültiger Nachweis nach GEG § 14
Nachweis der Nachtlüftung möglich
Maßnahmenempfehlung inklusive
Abstimmung mit der TGA-Planung
Sie erhalten Prüffähiges PDF je kritischem Raum PDF mit Gradstunden und Maßnahmenempfehlung PDF mit Nutzungsprofilen und TGA-Abstimmung

Welches Verfahren sich für Sie rechnet

Die naheliegende Rechnung ist: das vereinfachte Verfahren ist billiger. Das stimmt für die Berechnung, aber nicht immer für das Bauvorhaben. Besteht das vereinfachte Verfahren nur mit außenliegendem Sonnenschutz, zahlen Sie diese Auflage an jedem betroffenen Fenster. Bei einem Mehrfamilienhaus kann das die Kosten der Simulation um ein Vielfaches übersteigen.

Deshalb ist die Simulation bei kritischen Gebäuden oft nicht die teurere, sondern die günstigere Gesamtlösung – und sie zeigt zusätzlich, welche Maßnahme wirklich wirkt. Welche Maßnahmen im Sommer wie viel bringen, steht im Ratgeber Sommerlicher Wärmeschutz: Maßnahmen und Förderung.

Wenn der Nachweis nicht erfüllt wird

Ein nicht erfüllter Nachweis heißt nicht, dass Sie nicht bauen dürfen – sondern dass am Entwurf oder an der Verschattung etwas angepasst werden muss. Üblich sind außenliegender Sonnenschutz, Sonnenschutzverglasung, eine kleinere Fensterfläche oder eine nachweisbare Nachtlüftung.

Wir zeigen die Varianten mit ihren Folgen, bevor Sie etwas beauftragen, und rechnen die günstigste in den Nachweis ein.

Unsere zertifizierten Energieberater sind für Sie da

Ihren Nachweis rechnet eine Person, nicht ein Formular. Unsere Energieberater sind in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (dena) geführt – Voraussetzung dafür, dass das Bauamt den Nachweis anerkennt und dass Förderungen beantragt werden können. Für den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 rechnen wir sowohl das vereinfachte Verfahren als auch die thermische Gebäudesimulation – für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Energieeffizienz-Experten-Logo
dena-gelistetEnergieeffizienz-Experte
GIH-Mitglied
GIH-MitgliedBundesweite Interessenvertretung
Zukunft Altbau Auszeichnung
Zukunft AltbauAusgezeichnete Beratung
BAFA zugelassen
BAFA-zugelassenFörderfähige Beratung
Tobias Ströhle – Energieberater bei GREENOX Stuttgart

Tobias Ströhle

Energieberater – WG & NWG

Martina Lechner – Energieberaterin bei GREENOX München

Martina Lechner

Energieberaterin – WG

Julia Rosenbaum – Energieberaterin bei GREENOX Köln

Julia Rosenbaum

Energieberaterin – WG

Jonathan Eichhorn – Energieberater bei GREENOX Stuttgart

Jonathan Eichhorn

Energieberater – NWG

Astrid Hartl – Energieberaterin bei GREENOX Köln

Astrid Hartl

Energieberaterin – WG

Jan-Dirk Blöhs – Energieberater bei GREENOX Stuttgart

Jan-Dirk Blöhs

Energieberater – NWG

Philipp Seil – Energieberater und Architekt bei GREENOX Stuttgart

Philipp Seil

Energieberater – WG, Architekt

Jakob Talko – Energieberater (WG + Denkmal) bei GREENOX München

Jakob Talko

Energieberater – WG & Denkmal

Susanne Mayr – Energieberaterin (WG+ NWG) bei GREENOX München

Susanne Mayr

Energieberaterin – WG & NWG

1

Unterlagen senden
Grundrisse, Ansichten und Schnitte sowie die Angaben zu Fenstern und geplantem Sonnenschutz.

2

Verfahren festlegen
Wir prüfen, ob das vereinfachte Verfahren trägt, und melden uns mit Empfehlung und Festpreis.

3

Nachweis erstellen
Wir rechnen die kritischen Räume und dokumentieren prüffähig nach DIN 4108-2.

4

Nachweis erhalten
Als PDF, bereit zur Einreichung mit dem Bauantrag. Rückfragen des Bauamts beantworten wir mit.

In 4 Schritten zu Ihrem sommerlichen Wärmeschutznachweis.

Der Nachweis fehlt meistens dann, wenn der Bauantrag schon zusammengestellt ist. Deshalb halten wir den Weg kurz und sagen Ihnen zu Beginn, was wir brauchen:

  • Grundrisse aller Geschosse mit Maßen
  • Ansichten und Schnitte
  • Fensterliste: Größen, Orientierung, Verglasung mit g-Wert
  • geplante Sonnenschutzvorrichtungen, innen oder außen
  • bei Nichtwohngebäuden: geplante Nutzung und Betriebszeiten

Liegt etwas noch nicht vor, klären wir es in Schritt 2 – es ist kein Grund zu warten.

Förderung: Sonnenschutz als BEG-Einzelmaßnahme

Gefördert wird die Maßnahme, nicht die Berechnung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kennt die Einzelmaßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz". Förderfähig sind ausschließlich außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen nach DIN 4108-2, Tabelle 7, Zeilen 3.1 bis 3.3 – unabhängig von der Antriebsart, aber nur mit optimierter Tageslichtversorgung, etwa über lichtlenkende Systeme oder eine strahlungsabhängige Steuerung. Gefördert wird sowohl der erstmalige Einbau als auch der Ersatz.

Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, das Mindestinvestitionsvolumen bei 300 Euro brutto. Voraussetzung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten – dessen Fachplanung und Baubegleitung ist zusätzlich förderfähig.

Für den Bauantrag beim Neubau gibt es keine Förderung. Die BEG-Einzelmaßnahmen gelten für Bestandsgebäude. Ergibt Ihr Nachweis aber, dass außenliegender Sonnenschutz nötig ist, lohnt der Blick auf die Förderung – und den dafür vorgeschriebenen Energieeffizienz-Experten bringen wir mit. Einen Überblick über die Antragswege gibt BAFA Förderung.

WasFörderfähig?Details
Außenliegender Sonnenschutz im Bestand Ja15 % Grundfördersatz, nur DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeilen 3.1–3.3, mit optimierter Tageslichtversorgung
Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten JaZusätzlich förderfähig; die Einbindung eines Experten ist Voraussetzung
Nachweis für den Bauantrag beim NeubauNeinBEG-Einzelmaßnahmen gelten für Bestandsgebäude
Innenliegender SonnenschutzNeinNur außenliegende Einrichtungen sind gelistet

Stand der Förderangaben: 13.08.2026, geprüft bei bafa.de und kfw.de. Fördersätze und Bedingungen ändern sich regelmäßig – wir prüfen sie im Gespräch für Ihr Vorhaben.

Kunden-bewertungen über

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Ob Nachweis, Energieberatung oder Sanierungsplanung: Die folgenden Kundenstimmen zeigen, wie die Zusammenarbeit mit GREENOX erlebt wird – transparent, verlässlich und praxisnah.

4.9 (61)
Bewertet mit 4.9 von 5
4.8 (137)
Bewertet mit 4.8 von 5
4.7 (107)
Bewertet mit 4.7 von 5

„Wir haben bei GREENOX eine PV Anlage gekauft, und sind sehr damit zufrieden. Von Anfang bis Ende ein Top Service, sehr kompetente und freundliche Beratung, sowie ein Super Handwerker Team! Eine sehr gute Erfahrung!“

Andreas B.

„Junge, dynamische und kompetente Firma. Umfangreicher Service und somit ein guter Begleiter für alle energetischen Fragen und Maßnahmen rund ums Gebäude.“

Kurt K.

„Gute Beratung und eine sinnvolle erste Anlaufstelle bei der Planung von Renovierung und oder Umbau von älteren Häusern.“

Christian R. Google Bewertung GREENOX

Christian R.

„Wir haben bei GREENOX eine PV Anlage gekauft, und sind sehr damit zufrieden. Von Anfang bis Ende ein Top Service, sehr kompetente und freundliche Beratung, sowie ein Super Handwerker Team! Eine sehr gute Erfahrung!“

Andreas B.
14 Rezensionen

„Junge, dynamische und kompetente Firma. Umfangreicher Service und somit ein guter Begleiter für alle energetischen Fragen und Maßnahmen rund ums Gebäude.“

Kurt K.
44 Rezensionen

„Gute Beratung und eine sinnvolle erste Anlaufstelle bei der Planung von Renovierung und oder Umbau von älteren Häusern.“

Christian R. Google Bewertung GREENOX

Christian R.
39 Rezensionen

Häufig gestellte Fragen

Ihre Frage zum sommerlichen Wärmeschutz ist nicht dabei? Über unser Anfrageformular können Sie uns jede Frage stellen.

Die Nachweispflicht greift bei einem Neubau und bei einer Erweiterung um mehr als 50 m² Nutzfläche – also bei Dachausbau, Aufstockung oder Anbau, sobald diese Schwelle überschritten wird. Bei einer Sanierung im Bestand ist er nur dann erforderlich, wenn beheizte Fläche hinzukommt. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, prüfen wir vorab unverbindlich.

Der Nachweis wird nur anerkannt, wenn er von einer fachlich berechtigten Person stammt – in der Regel Architekten, Bauphysik-Fachplaner oder Energieberater mit entsprechender Qualifikation. Bei GREENOX übernehmen das Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt sind.

Das vereinfachte Verfahren über den Sonneneintragskennwert kostet 650 € brutto für die erste Wohneinheit, jede weitere Wohneinheit + 125 €. Die thermische Gebäudesimulation und Nachweise für Nichtwohngebäude erstellen wir auf Anfrage, weil dort Raumzahl und Nutzung den Aufwand bestimmen.

Dann muss am Entwurf oder an der Verschattung etwas angepasst werden – üblich sind außenliegender Sonnenschutz, Sonnenschutzverglasung, eine kleinere Fensterfläche oder eine nachweisbare Nachtlüftung. Wir zeigen die Varianten mit ihrer Kostenfolge, bevor Sie beauftragen, und rechnen die günstigste in den Nachweis ein.

Nein. Die Berechnung ist günstiger, das Bauvorhaben nicht zwangsläufig. Erzwingt das vereinfachte Verfahren außenliegenden Sonnenschutz, zahlen Sie diese Auflage an jedem betroffenen Fenster – bei mehreren Wohneinheiten ist die Simulation dann oft die günstigere Gesamtlösung.

Die Anforderung steht im Gebäudeenergiegesetz und gilt bundesweit. Wie und wann der Nachweis eingereicht wird, regelt die jeweilige Landesbauordnung – das prüfen wir mit.

Ja, mit nutzungsabhängigen Randbedingungen: Belegungsdichte, innere Lasten und Betriebszeiten gehen in die Berechnung ein. Bei hohen Glasanteilen führt deshalb meist nur die thermische Simulation zum Ziel.

Noch Fragen?

Wir erstellen Ihren sommerlichen Wärmeschutznachweis!
Sommerlicher Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2 von GREENOX

Wann der sommerliche Wärmeschutz Pflicht ist

Zwei Fälle lösen die Nachweispflicht aus: ein Neubau und eine Erweiterung um mehr als 50 m² Nutzfläche – also Dachausbau, Aufstockung oder Anbau, sobald diese Schwelle überschritten wird.

Nachgewiesen werden die kritischen Räume: Räume, die durch große Fensterflächen nach Süden oder Westen und geringe Speichermasse am stärksten aufheizen. Je nach Sommerklimaregion darf dort eine Grenztemperatur zwischen 25 °C und 27 °C nur in einem kleinen Teil der Nutzungszeit überschritten werden.

Der Nachweis geht mit den übrigen bautechnischen Unterlagen an die Baugenehmigungsbehörde und muss vor Baubeginn vorliegen. Welche Unterlagen sonst noch zum Baugesuch gehören, zeigt Wärmeschutznachweis Bauantrag; die gesetzliche Grundlage erklärt das Gebäudeenergiegesetz.

Sommerlicher Wärmeschutz bei Nichtwohngebäuden

Bei Büro, Halle, Kita oder Praxis entscheidet die Nutzung über das Ergebnis: Belegungsdichte, innere Lasten aus Geräten und Beleuchtung sowie Betriebszeiten gehen in die Berechnung ein. Genau diese Annahmen bestimmen, ob der Nachweis besteht – bei hohen Glasanteilen führt deshalb fast immer nur die thermische Simulation zum Ziel.

Wir setzen die Nutzungsprofile nicht pauschal an, sondern stimmen sie mit Ihnen und der TGA-Planung ab. Das gilt auch für Sonderfälle wie Schulen, Lagerhallen oder wohnähnlich genutzte Bereiche in einem Nichtwohngebäude.

Mehr zu Nachweisen und Beratung für Nichtwohngebäude unter Energieberater Nichtwohngebäude.

Aufbau eines Nachweises

Aufbau eines sommerlichen Wärmeschutznachweises nach DIN 4108-2

Was Sie am Ende bekommen

Ein sommerlicher Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2 besteht aus diesen Teilen:

  • Projektkopf: Gebäude, Bauvorhaben, Sommerklimaregion und Planungsstand.
  • Liste der kritischen Räume: welche Räume nachgewiesen werden und warum.
  • Berechnung je Raum: Fensterflächen, g-Wert bzw. gtot, angesetzte Sonnenschutzvorrichtungen.
  • Ergebnisteil: Sonneneintragskennwert oder Übertemperatur-Gradstunden im Vergleich zum zulässigen Wert.
  • Aussage: Anforderung erfüllt – oder welche Maßnahme sie erfüllt.

Beispiel und Muster

Wie ein Nachweis im Detail aussieht, zeigen wir Ihnen auf Anfrage an einem anonymisierten Beispiel. Ein Muster des vollständigen GEG-Nachweises finden Sie unter Wärmeschutznachweis Muster.

Sommerlicher Wärmeschutz nach GEG § 14 und DIN 4108-2

Das Gebäudeenergiegesetz verlangt in § 14, dass Gebäude einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz haben, und verweist für den Nachweis auf die DIN 4108-2:2013-02. Die Norm beschreibt die zwei zulässigen Wege – den Sonneneintragskennwert und die thermische Gebäudesimulation – und legt die Grenztemperaturen je Sommerklimaregion fest.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die DIN 4108-2 regelt auch den Mindestwärmeschutz im Winter, und das Beiblatt 2 derselben Norm ist der Wärmebrückenkatalog – ein eigenes Thema, das wir im Wärmebrückennachweis behandeln. Der sommerliche Wärmeschutz ist davon unabhängig.

Wer darf den sommerlichen Wärmeschutznachweis erstellen?

Den Nachweis darf nicht jeder selbst erstellen. Anerkannt wird er nur von fachlich qualifizierten und unterschriftsberechtigten Personen – in der Regel Architekten, Bauphysik-Fachplaner oder Energieberater mit entsprechender Berechtigung. Sie haften für die Richtigkeit der Berechnung. Bei GREENOX übernehmen das Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt sind.

Ratgeber und weitere Nachweise für Ihr Baugesuch

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Sommerlicher Wärmeschutz­nachweis mit GREENOX

Sie möchten wissen, ob Ihr Gebäude einen Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes braucht? Dann sind Sie bei GREENOX richtig. Unser Team aus zertifizierten Energieberatern erstellt den sommerlichen Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2 – für Neubau, Anbau, Aufstockung und Dachausbau, für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, bundesweit.

Der Nachweis belegt, dass sich die kritischen Räume Ihres Gebäudes im Sommer nicht unzulässig aufheizen. Grundlage ist § 14 des Gebäudeenergiegesetzes, das für den Nachweis auf die DIN 4108-2 verweist. Wir rechnen entweder das vereinfachte Verfahren über den Sonneneintragskennwert – ab 650 € – oder die thermische Gebäudesimulation mit Übertemperatur-Gradstunden, wenn Glasanteil, Eckräume oder Dachgeschoss das erfordern.

Wo viele Anbieter nur eine Berechnung liefern, sagen wir Ihnen vorher, welches Verfahren unterm Strich günstiger ist. Denn ein knapp bestandener vereinfachter Nachweis erzwingt oft außenliegenden Sonnenschutz an jedem betroffenen Fenster – Kosten, die die Simulation schnell übersteigen. Diese Abwägung gehört für uns zur Leistung.

Nicht zu verwechseln ist der sommerliche Nachweis mit dem vollständigen Wärmeschutznachweis, der den winterlichen Wärmeverlust bilanziert, und mit dem Energieausweis, der erst nach Fertigstellung ausgestellt wird. Welche Unterlagen zum Baugesuch gehören, zeigt Wärmeschutznachweis Bauantrag; einen Überblick über Maßnahmen und Förderung gibt der Ratgeber Sommerlicher Wärmeschutz.

Schicken Sie uns Grundrisse, Ansichten und Schnitte – wir prüfen unverbindlich, ob und in welcher Form Sie den Nachweis brauchen, und nennen Ihnen Preis und Bearbeitungsdauer, bevor Sie beauftragen.

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Sommerlicher Wärmeschutznachweis

Das Honorar richtet sich nach dem Verfahren, das Ihr Gebäude braucht. Welches das ist, prüfen wir vorab unverbindlich.

Vereinfachtes Verfahren Sonneneintragskennwert, Wohngebäude

1 WohneinheitGesamtkosten 650,00 €
Jede weitere WohneinheitAufpreis 125,00 €

Dynamisches Verfahren thermische Gebäudesimulation

Nach Gebäudegröße und RaumzahlAuf Anfrage

Nichtwohngebäude Büro, Halle, Kita, Praxis

Nach Nutzung und ObjektgrößeAuf Anfrage

Alle Preise brutto inkl. 19 % MwSt. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie, bevor Sie beauftragen.