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BAFA Fenster-Förderung: Voraussetzung und Zuschüsse

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BAFA Fenster-Förderung 2024

Ein Fenstertausch ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um die Energieeffizienz in Bestandsgebäuden nachhaltig zu verbessern und Heizkosten zu senken. Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ der BAFA bietet dafür eine attraktive Förderung und reduziert so die Investitionskosten für Haus- und Wohnungseigentümer. Die seit 1. Januar 2024 gültigen Förderrichtlinien sehen klare Voraussetzungen und Anforderungen vor. Im Folgenden wird detailliert erläutert, wie Sie von dieser Förderung profitieren können und welche Schritte notwendig sind.


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Bildquelle: freepik.com


Warum ist der Austausch alter Fenster sinnvoll?

Alte Fenster zählen zu den größten Energieverlustquellen in einem Gebäude, da sie Wärme entweichen lassen und so die Heizkosten in die Höhe treiben. Ein Austausch gegen moderne, energieeffiziente Fenster sorgt für eine nachhaltige Senkung des Energieverbrauchs. Die wichtigsten Vorteile eines Fenstertauschs sind:

  • Reduktion der Heizkosten: Durch eine verbesserte Dämmung können neue Fenster den Energieverlust erheblich reduzieren und damit zu niedrigeren Heizkosten beitragen.

  • Erhöhung des Wohnkomforts: Moderne Fenster verhindern Zugluft und mindern störenden Außenlärm, was den Wohnkomfort deutlich steigert.

  • Steigerung des Immobilienwerts: Energetische Sanierungen tragen zur Wertsteigerung der Immobilie bei und sind somit auch eine wertvolle Investition in die Zukunft.

Voraussetzungen für die BAFA Fenster-Förderung 2024

Um eine BAFA-Förderung für Fenster zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen betreffen sowohl den energetischen Standard der Fenster als auch den Einbau durch Fachfirmen. Die wichtigsten BAFA Fenster-Förderung Voraussetzungen im Überblick:

  1. Mindestalter des Gebäudes: Die Förderung gilt nur für Bestandsgebäude, deren Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

  2. Einhaltung der U-Werte: Die geförderten Fenster müssen spezifische Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) erfüllen. Der U-Wert ist ein Maß für den Wärmeverlust; je niedriger der Wert, desto besser ist die Dämmleistung des Fensters. Die Anforderungen an den maximalen U-Wert sind wie folgt:

Fensterart Maximaler U-Wert (W/m²K)
Standardfenster 0,95
Dachfenster 1,0
Passivhausfenster 0,8

Diese Werte sind eine zentrale Voraussetzung, um eine deutliche Reduktion des Energieverbrauchs zu erreichen. Passivhausfenster mit einem besonders niedrigen U-Wert eignen sich insbesondere für gut gedämmte Gebäude.

  1. Fachgerechte Installation: Die Fenster müssen durch ein zertifiziertes Fachunternehmen eingebaut werden, das die Anforderungen des BAFA erfüllt und eine fachgerechte Installation bestätigt. Eine Eigenmontage oder nicht zertifizierte Anbieter sind nicht förderfähig.

  2. Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten: Eine Energieberatung ist obligatorisch, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu bewerten und den Fenstertausch in einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufzunehmen. Ein iSFP kann den Zuschuss für die Maßnahme um 5 % erhöhen und ist daher besonders empfehlenswert.

Förderhöhe: Zuschüsse und iSFP-Bonus

Die Förderung für den Fenstertausch durch die BAFA beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Bei Vorliegen eines iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) erhöht sich dieser Zuschuss auf 20 %. Ein individueller Sanierungsfahrplan kann zusätzlich bei weiteren Maßnahmen, wie Fassaden- oder Dachdämmung, angewandt werden und somit die Förderhöhe erhöhen.

Maßnahme Förderquote ohne iSFP Förderquote mit iSFP
Fenstererneuerung 15 % 20 %

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gelten förderfähige Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Vorliegen eines iSFP können bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit geltend gemacht werden. Diese Summen können durch Kombination mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit noch weiter optimiert werden.


Detaillierter Antragsprozess der BAFA Fenster-Förderung

Für eine erfolgreiche Antragstellung der BAFA Fenster-Förderung ist es wichtig, den Prozess strukturiert zu durchlaufen. Beachten Sie dabei, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Ein rückwirkender Antrag ist ausgeschlossen. Der Antragsprozess ist wie folgt aufgebaut:

  1. Angebot und Planung: Zunächst sollten Sie sich ein Angebot von einem zertifizierten Fachunternehmen einholen. Das Angebot sollte eine aufschiebende Bedingung enthalten – dies schützt Sie finanziell, falls die BAFA den Antrag ablehnt.

  2. Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB): Der Energieeffizienz-Experte erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), die die geplante Maßnahme beschreibt und bewertet. Sie benötigen die TPB-ID für die Beantragung im BAFA-Portal.

  3. Einreichen des Antrags im BAFA-Portal: Im BAFA-Portal geben Sie die TPB-ID sowie alle relevanten Informationen zu Ihrem Projekt an. Laden Sie auch das Angebot des Fachunternehmens und alle notwendigen Dokumente hoch.

  4. Durchführung der Maßnahme: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können die Bauarbeiten beginnen. Der Fachbetrieb muss nach Abschluss die fachgerechte Installation der Fenster bescheinigen.

  5. Nachweise und Auszahlung: Reichen Sie alle Rechnungen und die Abschlussbescheinigung des Fachunternehmens ein, damit die Förderung ausgezahlt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen bis Monate, abhängig von der Komplexität und dem Arbeitsaufkommen der BAFA.

Tipps für die Antragstellung und häufige Fehler

Um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden und Verzögerungen zu umgehen, beachten Sie die folgenden Hinweise:

  • Antragstellung vor Maßnahmebeginn: Stellen Sie sicher, dass der Antrag vor dem Fenstertausch eingereicht wurde. Rückwirkende Anträge werden nicht akzeptiert.

  • Detaillierte Dokumentation: Sorgen Sie für vollständige Dokumente, einschließlich Rechnungen und Bescheinigungen des Fachunternehmens. Fehlende Dokumente können die Auszahlung verzögern.

  • Verbindliches Angebot einholen: Achten Sie darauf, dass das Angebot des Fachunternehmens alle energetischen Anforderungen erfüllt.

Häufig gestellte Fragen zur BAFA-Fenster-Förderung

Welche Fensterarten sind förderfähig?
Gefördert werden Fenster, die die energetischen Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehören Fenster mit Dreifachverglasung, spezielle Wärmedämmprofile und Passivhausfenster.


Ist eine Kombination mit anderen Programmen möglich?
Ja, die BAFA-Förderung kann mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit kombiniert werden. Diese Kombination ermöglicht eine erweiterte Finanzierung und optimiert die Kosten für den Fenstertausch.


Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Arbeitslast und Komplexität ab, kann jedoch mehrere Wochen bis Monate betragen. Ein enger Austausch mit dem Energieeffizienz-Experten und dem Fachunternehmen ist zu empfehlen.


Mit dieser BAFA-Förderung für Fenster profitieren Sie von einem nachhaltigen und wertsteigernden Fenstertausch und sorgen gleichzeitig für geringere Energiekosten und mehr Wohnkomfort. Bei GREENOX unterstützen wir Sie gerne bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen und begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess, um alle Anforderungen zu erfüllen und den maximalen Nutzen für Ihre Immobilie zu erzielen.

GREENOX - Ihr Full-Service Partner für energetische Sanierung

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Vertrauen Sie auf die GREENOX GmbH, um Ihre energetischen Ziele zu erreichen, Ihren Immobilienwert zu steigern und die Energiekosten zu senken.

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