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Wärmemengenzähler Heizung: Funktion, Pflicht, Kosten 2026

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Wärmemengenzähler Heizung: Funktion, Pflicht, Kosten 2026

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Themen in diesem Beitrag

Ein Wärmemengenzähler in der Heizung misst, wie viel Wärmeenergie tatsächlich in einer Wohnung oder einem Heizkreis verbraucht wird – und ist damit die Grundlage jeder fairen Heizkostenabrechnung. Seit 2014 ist er bei zentraler Warmwasserbereitung Pflicht, und ab 2027 müssen alle Geräte fernablesbar sein. Wir erklären Ihnen, wie ein Wärmemengenzähler Heizung-seitig funktioniert, welche Bauarten es gibt, wo er eingebaut wird, was er kostet und wer ihn bezahlt. Außerdem klären wir die häufige Frage „Warum zählt der Wärmemengenzähler, obwohl die Heizung aus ist?” und zeigen, wie Sie als Eigentümer oder Vermieter rechtssicher abrechnen.

Clever Kompakt
Das Wichtigste zum Wärmemengenzähler in der Heizung
  • Ein Wärmemengenzähler erfasst die tatsächliche Wärmemenge nach der Formel Q = m × c × ΔT – also Wassermenge mal Wärmekapazität mal Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf.
  • Es gibt zwei Bauarten: mechanische Flügelradzähler (günstig) und Ultraschallzähler (präziser, wartungsärmer).
  • Eingebaut wird der Zähler in der Regel im Rücklauf, weil das Wasser dort kühler ist und das Volumenmessteil schont.
  • Die Eichfrist beträgt 5 Jahre. Danach muss der Zähler getauscht oder nachgeeicht werden.
  • Ab 2027 dürfen ausschließlich fernablesbare Funkzähler verwendet werden – Bestandsgeräte mussten bis Ende 2026 nachgerüstet werden.
  • Fehlt ein vorgeschriebener Wärmemengenzähler, dürfen Mieter ihre Heiz- und Warmwasserkosten um 15 % kürzen (BGH VIII ZR 151/20).

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5 Jahre
Eichfrist nach MessEG
2027
Funkpflicht für alle Wärmemengenzähler
50–70 %
Verbrauchsabhängige Abrechnung laut HKVO
15 %
Kürzungsrecht für Mieter bei fehlendem Zähler

Was ist ein Wärmemengenzähler – und wie funktioniert er?

Ein Wärmemengenzähler – häufig auch Wärmezähler oder MID-Zähler genannt – misst die Wärmeenergie, die in einem Heizkreis abgegeben wird. Im Gegensatz zu einem Heizkostenverteiler, der nur die Oberflächentemperatur eines Heizkörpers schätzt, erfasst der Wärmemengenzähler den realen Energiefluss durch das Heizungswasser.

Die Messung folgt einer simplen physikalischen Formel: Q = m × c × ΔT. Dabei steht m für die durchgeflossene Wassermenge, c ist die spezifische Wärmekapazität von Wasser (rund 4,19 kJ/kg·K), und ΔT bezeichnet die Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf. Aus diesen drei Werten errechnet das Rechenwerk im Zähler die transportierte Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh) oder Megawattstunden (MWh).

Aufbau eines Wärmemengenzählers

Jeder Wärmemengenzähler besteht aus drei Bauteilen, die zusammenarbeiten:

  • Volumenmessteil: Misst, wie viel Heizungswasser durch das System fließt – mechanisch über ein Flügelrad oder berührungslos per Ultraschall.
  • Zwei Temperaturfühler: Einer im Vorlauf, einer im Rücklauf. Sie ermitteln die Temperaturdifferenz ΔT.
  • Rechenwerk: Verbindet beide Werte, multipliziert mit der Wärmekapazität und zeigt die Wärmemenge digital an.

Mechanisch oder Ultraschall? Die Bauarten im Überblick

In der Praxis dominieren zwei Bauarten den Markt – mit deutlich unterschiedlichen Stärken. Wir haben sie für Sie gegenübergestellt:

Merkmal Flügelrad (mechanisch) Ultraschall
Bewegliche Teile ~ Ja, verschleißanfällig ✓ Keine
Genauigkeit bei kleinen Durchflüssen ✗ Eingeschränkt ✓ Sehr hoch
Anschaffungspreis ✓ Günstig ~ Höher
Eignung für Wärmepumpen ✗ Bedingt ✓ Empfohlen
Eignung für Plattenwärmetauscher < 10 kW ✗ Nicht empfohlen ✓ Pflicht
Lebensdauer ~ 10–15 Jahre ✓ 15–20 Jahre

Für moderne Anlagen mit niedrigen Vorlauftemperaturen – etwa Wärmepumpen oder Fußbodenheizungen – sind Ultraschall-Wärmemengenzähler praktisch alternativlos. Die kleinen Temperaturdifferenzen würden ein Flügelrad-Gerät an seine Genauigkeitsgrenze bringen. Bei klassischen Gas- und Ölheizungen mit hohen Vorlauftemperaturen funktionieren beide Bauarten zuverlässig.

Wo wird der Wärmemengenzähler eingebaut – Vorlauf oder Rücklauf?

Eine der häufigsten Fragen rund um den Wärmemengenzähler. Die Antwort: Standardmäßig im Rücklauf. Das hat zwei Gründe. Erstens ist das Wasser im Rücklauf kühler als im Vorlauf, was die mechanischen Bauteile schont und die Lebensdauer verlängert. Zweitens befindet sich der Temperaturfühler des Vorlaufs ohnehin oben am Heizkreis, sodass die Temperaturdifferenz zuverlässig erfasst werden kann.

In Sonderfällen – etwa bei Solarthermie-Anlagen oder kombinierten Heizungs-/Warmwasser-Systemen – kann der Einbau im Vorlauf vorgeschrieben sein. Maßgeblich ist immer die Vorgabe des Herstellers: Die Einbaulage steht eindeutig auf dem Gerät und im Datenblatt. Falsch herum eingebaut, misst der Zähler keine korrekten Werte – und seine Daten sind für die Heizkostenabrechnung nicht verwertbar.

Einbau ist Sache des Fachhandwerkers

Der Einbau eines Wärmemengenzählers ist kein DIY-Projekt. Der Heizkreislauf muss entleert, das Volumenmessteil exakt nach Herstellervorgabe ausgerichtet und beide Temperaturfühler korrekt positioniert werden. Nur ein Fachbetrieb darf den Zähler verplomben und für die eichrechtskonforme Abrechnung freigeben.

Wann ist ein Wärmemengenzähler Pflicht?

Ob Sie einen Wärmemengenzähler einbauen müssen, regelt vor allem die Heizkostenverordnung (HKVO). Die wichtigsten Pflichtfälle im Überblick:

  • Mehrfamilienhäuser mit zentraler Heizung: Mindestens 50 % bis maximal 70 % der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden (§ 6 HKVO). Dafür braucht jede Wohneinheit einen Wärmemengenzähler oder einen Heizkostenverteiler.
  • Zentrale Warmwasserbereitung: Seit 2014 ist ein eigener Wärmezähler vorgeschrieben, der den Energieanteil für Warmwasser separat erfasst (§ 9 Abs. 2 HKVO). Fehlt er, dürfen Mieter ihre Heiz- und Warmwasserkosten um 15 % kürzen.
  • Solarthermie und Wärmepumpen mit Förderung: Für die Auszahlung von KfW- oder BAFA-Förderungen muss die nutzbare Wärmemenge messtechnisch nachgewiesen werden – mit einem geeichten Wärmemengenzähler.
  • Contracting-Modelle: Wer Wärme als Dienstleistung kauft (Wärmecontracting), benötigt einen Wärmemengenzähler an der Übergabestation, um die abgerechnete Energiemenge nachzuweisen.

Funkpflicht ab 2027 – was Sie wissen müssen

Mit der Novelle der Heizkostenverordnung 2021 hat der Gesetzgeber die Fernablesepflicht eingeführt. Bis zum 31. Dezember 2026 mussten alle bestehenden, nicht fernablesbaren Wärmemengenzähler nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Ab 2027 dürfen ausschließlich Funkzähler eingebaut werden, die Verbrauchsdaten drahtlos übermitteln. Außerdem schreibt § 6a HKVO seit 2022 vor, dass Mieter bei vorhandenen Funkzählern monatlich über ihren Verbrauch informiert werden müssen – mit Vergleichswerten zum Vormonat und zu Durchschnittsverbräuchen.

Eichfrist 5 Jahre – was passiert danach?

Wärmemengenzähler unterliegen dem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Sie dürfen nur innerhalb ihrer Eichfrist verwendet werden – bei Wärmezählern beträgt diese in Deutschland 5 Jahre. Nach Ablauf gilt der Zähler als ungeeicht, und seine Werte sind für die Heizkostenabrechnung rechtlich nicht mehr verwertbar.

In der Praxis tauschen die meisten Eigentümer und Hausverwaltungen den Zähler komplett aus, statt ihn nachzueichen – das ist meist günstiger und weniger aufwendig. Die alten Geräte werden vom Messdienst eingesammelt und entsorgt. Das Eichdatum finden Sie als kleine Plombe oder Aufkleber direkt am Zähler, häufig mit dem Hinweis „Nächste Eichung: MM/JJJJ”.

Was kostet ein Wärmemengenzähler – und wer zahlt?

Die Kosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Geräteanschaffung, Einbau und laufende Servicekosten. Die folgenden Richtwerte zeigen, womit Sie kalkulieren können:

Position Richtwert (Stand 2026) Anmerkung
Wärmemengenzähler (Gerät) 120–400 € Je nach Bauart und Funkmodul
Einbau durch Fachhandwerker 150–300 € Inkl. Entleerung und Verplombung
Jährliche Service-/Mietgebühr 30–60 € pro Wohneinheit Bei Anmietung über Messdienst
Tausch nach 5 Jahren 120–250 € Komplettaustausch meist günstiger als Nacheichung
Preise als Richtwerte

Die Beträge variieren je nach Anlagengröße, Hersteller und Region. In Mehrfamilienhäusern mit Rahmenvertrag bei einem Messdienstleister sind die Stückpreise meist deutlich niedriger. Für ein konkretes Angebot empfehlen wir einen Heizungsbauer oder Messdienst direkt anzufragen.

Umlagefähigkeit – wer zahlt was?

Bei der Frage der Kostenverteilung trennt die Heizkostenverordnung sauber zwischen Erstinstallation und laufenden Kosten. Der Wärmezähler-Einbau für Warmwasser ist nicht in der Liste der umlagefähigen Positionen nach § 7 Abs. 2 HKVO aufgeführt – diese Investition trägt der Vermieter selbst. Die laufenden Kosten für Anmietung, Wartung, Ablesung und Abrechnung sind dagegen umlagefähig und können über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden.

Der einzige Fall, in dem ein Mieter selbst die Kosten für eine Heizungsmaßnahme trägt, ist eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag – und auch dann nur bis zur vereinbarten Bagatellgrenze. Mehr zur Frage, was Mieter und Vermieter rund um die Heizung dürfen, finden Sie in unserem Beitrag zum Heizung entlüften in der Mietwohnung.

Wärmemengenzähler ablesen – die wichtigsten Werte

Beim Ablesen eines Wärmemengenzählers begegnen Ihnen mehrere Werte. Der wichtigste für die Heizkostenabrechnung ist die kumulierte Wärmemenge in kWh oder MWh – das ist der Zählerstand, den Sie jährlich an Ihren Messdienstleister übermitteln. Daneben zeigen moderne Geräte zusätzliche Daten an:

  • Aktueller Zählerstand (kWh oder MWh): Die Hauptkennzahl für die Abrechnung.
  • Volumenstrom (m³): Wie viel Heizungswasser bisher durch den Zähler geflossen ist.
  • Vorlauf- und Rücklauftemperatur (°C): Aktuelle Werte, hilfreich zur Diagnose.
  • Betriebsstunden: Wie lange der Zähler bereits in Betrieb ist.
  • Fehlercodes: Bei modernen Modellen werden Defekte oder Plausibilitätsprobleme angezeigt.
  • Stichtagswerte: Der Zählerstand zum 31. Dezember des Vorjahres – wichtig für die Jahresabrechnung.

Bei mWh-Anzeigen müssen Sie umrechnen: 1 kWh entspricht 1.000.000 mWh. Solche Anzeigen sind aber selten – die meisten geeichten Wärmezähler zeigen direkt kWh oder MWh an, da diese Einheiten gesetzlich für die Abrechnung anerkannt sind.

Wärmemengenzähler zählt obwohl Heizung aus – was steckt dahinter?

Eine sehr häufige Verwunderung von Mietern und Eigentümern: Der Wärmemengenzähler läuft weiter, obwohl die eigene Heizung längst abgeschaltet ist. Das ist kein Defekt, sondern technisch erklärbar.

Im Sommer und in Übergangszeiten zirkuliert in vielen Mehrfamilienhäusern weiterhin warmes Wasser durch die Steigleitungen – etwa für die Trinkwassererwärmung. Außerdem geben offene Heizkörperventile bei laufender Umwälzpumpe selbst dann Restwärme ab, wenn das Thermostat zu ist. Eine fehlerhaft ausgelegte Hydraulik kann das Phänomen verstärken. Wenn der Zähler dauerhaft auffällige Mengen ohne erkennbaren Verbrauch zählt, sollte ein Heizungsfachbetrieb die Anlage prüfen – oft hilft hier ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren A, der die Wassermengen pro Heizkörper neu einreguliert.

Fördermöglichkeit nicht vergessen

Der hydraulische Abgleich ist als Einzelmaßnahme über die BAFA-Förderung bezuschussbar. Für Eigentümer und WEGs lohnt sich die Maßnahme doppelt: niedrigere Heizkosten plus bis zu 20 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten.

Hersteller-Übersicht: techem, ista, allmess, sensus, minol

Auf dem deutschen Markt teilen sich wenige große Anbieter den Großteil der Wärmemengenzähler. Für Eigentümer und Vermieter unterscheiden sich die Anbieter weniger durch die Messtechnik als durch das Servicekonzept: Manche verkaufen Geräte, andere vermieten sie inklusive Ablesung und Abrechnung.

  • Techem: Größter Messdienstleister in Deutschland, Komplettpaket mit Funkablesung und Online-Portal.
  • ista: Direkter Wettbewerber von Techem, eigenes Funknetz, monatliche Verbrauchsinfo per App.
  • Brunata Minol: Spezialist für Mehrfamilienhäuser, Ultraschall-Zähler aus eigener Produktion, B.One-Plattform.
  • Allmess (Itron): Hochwertige Zähler-Hardware, oft im Direktverkauf an Heizungsbauer.
  • Sensus / Xylem: Großhandelsmarke für Heizungsbauer, robuste Mechanik- und Ultraschallgeräte.

Die Wahl ist meist eine Frage des Service-Modells: Möchten Sie als Vermieter alles aus einer Hand (Mietkauf, Wartung, Abrechnung), sind Techem, ista oder Brunata Minol naheliegend. Möchten Sie das Gerät selbst kaufen und vom örtlichen Heizungsbauer einbauen lassen, sind Allmess oder Sensus oft die wirtschaftlichere Wahl.

Wärmemengenzähler nachrüsten – so gehen Sie vor

Wenn Ihr Gebäude bisher nur mit Heizkostenverteilern oder ohne Verbrauchserfassung arbeitet, ist die Nachrüstung mit Wärmemengenzählern in vier Schritten machbar:

  • Bestandsaufnahme: Heizungsfachbetrieb oder Energieberater prüft, wo Wärmemengenzähler eingebaut werden können – pro Wohneinheit, im Heizkeller oder an Übergabestationen.
  • Auslegung und Geräteauswahl: Auf Basis der Heizlast werden die passenden Zählergrößen (z. B. 1 Zoll, qp 1,5 oder qp 2,5) bestimmt. Eine fundierte Heizlastberechnung liefert die Grundlage für die richtige Dimensionierung.
  • Einbau: Ein qualifizierter Fachhandwerker entleert den Heizkreis, baut den Zähler im Rücklauf ein, montiert die Temperaturfühler und nimmt das Rechenwerk in Betrieb.
  • Anbindung an die Abrechnung: Der Zählerstand und das Einbaudatum gehen an den Messdienstleister – damit ist der Zähler im Abrechnungssystem hinterlegt.

Bei größeren Modernisierungen lohnt es sich, die Nachrüstung mit anderen Maßnahmen wie einem hydraulischen Abgleich oder einer Heizungsoptimierung zu kombinieren. Wer ohnehin saniert, sollte sich vorab unsere Übersicht zum automatischen hydraulischen Abgleich anschauen – die Kombination spart langfristig deutliche Heizkosten.

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Fazit

Ein Wärmemengenzähler ist in modernen Heizungsanlagen das Schlüsselgerät für eine faire, gesetzeskonforme Abrechnung – und in vielen Fällen rechtlich vorgeschrieben. Wer Eigentümer oder Vermieter ist, sollte die Eichfristen, die Funkpflicht 2027 und die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation kennen, um Bußgelder und Mietminderungen zu vermeiden. Für Wärmepumpen-Anlagen empfiehlt sich klar die Ultraschall-Variante, bei klassischen Heizungen reicht meist auch ein mechanischer Flügelradzähler.

In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland sehen wir regelmäßig, wie viel Streit und Geld eine korrekte messtechnische Erfassung spart. Weiterführende Artikel finden Sie in unseren Ratgebern zum hydraulischen Abgleich, zur Heizlastberechnung und zur BAFA-Förderung.

Häufige Fragen zum Wärmemengenzähler in der Heizung

Wer ist verpflichtet, einen Wärmemengenzähler einzubauen?

Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Heizung müssen mindestens 50 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnen (§ 6 HKVO). Bei zentraler Warmwasserbereitung ist seit 2014 zusätzlich ein eigener Wärmezähler für Warmwasser Pflicht (§ 9 Abs. 2 HKVO). Wer auf eine BAFA- oder KfW-Förderung angewiesen ist, braucht ebenfalls einen geeichten Wärmemengenzähler zum Nachweis der genutzten Wärmemenge.

Was kostet ein Wärmemengenzähler inklusive Einbau?

Die Geräte selbst liegen je nach Bauart und Funkmodul bei 120 bis 400 Euro. Der Einbau durch einen Fachhandwerker schlägt mit weiteren 150 bis 300 Euro zu Buche. Hinzu kommen jährliche Servicekosten von 30 bis 60 Euro pro Wohneinheit, wenn Sie das Gerät über einen Messdienstleister mieten. Genaue Preise hängen von Hersteller, Anlagengröße und regionalen Unterschieden ab.

Wie lange ist die Eichfrist eines Wärmemengenzählers?

Die Eichfrist beträgt in Deutschland 5 Jahre. Danach gilt der Zähler als ungeeicht und darf nicht mehr für die Heizkostenabrechnung verwendet werden. In der Praxis werden die Geräte nach Ablauf meist komplett ausgetauscht, weil das günstiger ist als eine Nacheichung. Das Datum der nächsten fälligen Eichung steht direkt am Zähler.

Vorlauf oder Rücklauf – wo wird der Wärmemengenzähler eingebaut?

In den meisten Fällen im Rücklauf. Das Wasser ist dort kühler und schont die mechanischen Bauteile, was die Lebensdauer des Geräts verlängert. Maßgeblich ist allerdings die Vorgabe des Herstellers, die direkt am Gerät und im Datenblatt steht. Falsch herum eingebaut, liefert der Zähler keine korrekten Werte und ist für die Abrechnung nicht nutzbar.

Warum zählt der Wärmemengenzähler, obwohl die Heizung aus ist?

Das ist meist kein Defekt. Im Sommer und in Übergangszeiten zirkuliert weiterhin warmes Wasser durch Steigleitungen – etwa für die Warmwasserbereitung. Auch offene Heizkörperventile bei laufender Umwälzpumpe können Restwärme abgeben. Erst wenn deutlich auffällige Mengen ohne erkennbaren Verbrauch gezählt werden, lohnt sich eine Prüfung der Hydraulik durch einen Fachbetrieb.

Welche Werte zeigt ein Wärmemengenzähler an?

Der wichtigste Wert ist die kumulierte Wärmemenge in kWh oder MWh – Grundlage der jährlichen Abrechnung. Daneben zeigen moderne Geräte den Volumenstrom in Kubikmetern, die aktuelle Vorlauf- und Rücklauftemperatur, Betriebsstunden, Stichtagswerte und Fehlercodes. Bei mWh-Anzeigen gilt: 1 kWh = 1.000.000 mWh.

Sind die Kosten für den Wärmemengenzähler umlagefähig?

Die Erstinstallation für die Warmwassermessung trägt der Vermieter selbst – sie zählt nicht zu den umlagefähigen Positionen nach § 7 Abs. 2 HKVO. Die laufenden Kosten für Anmietung, Wartung, Ablesung und Abrechnung sind dagegen umlagefähig und können über die Nebenkosten an die Mieter weitergegeben werden. Beim Tausch nach Ablauf der Eichfrist gilt dasselbe wie bei der Erstinstallation.

Welche Bauart ist besser – mechanisch oder Ultraschall?

Für moderne Heizungen mit niedrigen Vorlauftemperaturen – Wärmepumpen, Fußbodenheizungen, Plattenwärmetauscher unter 10 kW – sind Ultraschall-Zähler die bessere Wahl. Sie messen auch bei kleinen Durchflüssen präzise und haben keine beweglichen Teile, was die Lebensdauer verlängert. Bei klassischen Gas- und Ölheizungen mit hohen Vorlauftemperaturen sind mechanische Flügelradzähler eine günstige und zuverlässige Alternative.

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