Update zur BAFA-Förderung: Neue Konditionen für die Energieberatung ab dem 7. August 2024
Die BAFA-Förderung für Energieberatungen, insbesondere für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), wird ab dem 7. August 2024 reduziert. Diese Änderung betrifft viele Hausbesitzer, die ihre Immobilien energetisch sanieren möchten. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles über die neuen Fördersätze und warum sich die Beantragung eines Sanierungsfahrplans trotz der Kürzung immer noch lohnt.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein detailliertes Konzept, das die energetische Sanierung Ihres Hauses beschreibt. Er wird von einem qualifizierten Energieberater erstellt und bietet Ihnen eine umfassende Analyse des Ist-Zustands Ihres Gebäudes sowie konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Energieeinsparung. Diese Maßnahmen werden priorisiert und in einem zeitlichen Ablaufplan dargestellt, um Ihnen eine klare Orientierung zu geben.
Neue Fördersätze ab dem 7. August 2024
Kategorie | Fördersatz | Maximaler Betrag |
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhäuser | 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten | 650 Euro (bisher 80 Prozent) |
Mehrfamilienhäuser (ab drei Wohneinheiten) | 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten | 850 Euro |
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) | Einmalig 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse | 250 Euro |
Diese Änderungen treten ab dem 7. August 2024 in Kraft und werden per Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sanierungsfahrplan erstellen lassenUnveränderter iSFP-Bonus
Wichtig ist, dass der sogenannte iSFP-Bonus weiterhin besteht. Dieser Bonus beträgt 5 Prozent und wird als zusätzliche Förderung im Rahmen der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen gewährt, wenn eine Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt wird.
Farbeinstufung und spezifischer Primärenergiebedarf
Farbeinstufung | Spezifischer Primärenergiebedarf [kWh/m²a] | Beschreibung | Beschreibung für Kund:innen |
---|---|---|---|
Dunkelgrün | ≤ 30 | Effizienzhaus (EH) plus / EH 55 / vollständig mit BEG EM saniertes Gebäude / Passivhaus (PH) | Fortschrittlicher Standard |
Grün | ≤ 60 | EH 70 / EH 85 / Neubau GEG 2023 / vollständig nach Anlage 7, GEG 2020 saniertes Gebäude | Gesetzliche Anforderungen an Neubauten |
Gelbgrün | ≤ 90 | Neubau EnEV 2002 und 2009 / Anlage 3, Tabelle 1, EnEV 2002 / GEG 140-Prozent-Regel | Gesetzliche Anforderungen an Neubauten und sanierte Bauteile aus 2002/2009 |
Gelb | ≤ 130 | Teilsaniertes Gebäude ab WSchVO 1995 | Teilsaniertes Gebäude |
Orange | ≤ 180 | Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude vor der WSchVO 1995 | Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude |
Rot | ≤ 230 | Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude vor der WSchVO 1984 | Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude |
Dunkelrot | > 230 | Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude vor der ersten WSchVO 1978 | Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude |
Der Ablauf eines Energieberatung
Eine professionelle Energieberatung ist der Schlüssel zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Hier ist eine ausführliche Beschreibung der Schritte, die im Energieberatungsprozess durchlaufen werden:
1. Vorbereitung und Antragstellung
Bevor die eigentliche Energieberatung beginnt, müssen einige Vorbereitungen getroffen und der Förderantrag beim BAFA gestellt werden.
- Vorbereitung der Unterlagen: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihrem Gebäude. Dazu gehören Baupläne, Heizungs- und Energiekostenabrechnungen der letzten Jahre sowie Informationen zu bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.
- Antragstellung beim BAFA: Reichen Sie den Antrag online beim BAFA ein. Nach der Antragstellung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der Ihnen den Förderbetrag zusichert. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 9 Monate Zeit, die Energieberatung durchzuführen.
2. Auswahl und Beauftragung des Energieberaters
Nach der Genehmigung des Antrags können Sie einen qualifizierten Energieberater beauftragen.
- Suche nach einem Energieberater: Wählen Sie einen Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Achten Sie auf Referenzen und Erfahrungen des Beraters.
- Vertragsschluss: Schließen Sie einen Vertrag mit dem Energieberater ab, in dem die Leistungen und Kosten der Beratung festgelegt werden.
3. Durchführung der Energieberatung
Die Energieberatung selbst gliedert sich in mehrere Phasen, in denen der Berater Ihr Gebäude genau unter die Lupe nimmt.
- Initiales Beratungsgespräch: In einem ersten Gespräch klärt der Berater Ihre Ziele und Erwartungen und erklärt den weiteren Ablauf der Beratung.
- Vor-Ort-Termin: Der Energieberater besucht Ihr Gebäude und führt eine detaillierte Bestandsaufnahme durch. Dabei werden unter anderem die Bausubstanz, die Heizungsanlage, die Dämmung und die Fenster geprüft. Der Berater erfasst auch den aktuellen Energieverbrauch und dokumentiert mögliche Schwachstellen.
- Erfassung von Daten: Der Berater sammelt alle notwendigen Daten, die für die Erstellung des Sanierungsfahrplans erforderlich sind. Dazu gehören auch thermografische Aufnahmen und Messungen der Luftdichtheit.
4. Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans
Auf Basis der erhobenen Daten erstellt der Energieberater den individuellen Sanierungsfahrplan.
- Analyse und Bewertung: Der Berater analysiert die gesammelten Daten und bewertet die energetische Qualität des Gebäudes. Er identifiziert Schwachstellen und Potenziale für Energieeinsparungen.
- Maßnahmenvorschläge: Der Sanierungsfahrplan enthält konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Diese Maßnahmen werden priorisiert und mit einer Kostenschätzung sowie den zu erwartenden Einsparungen versehen.
- Zeitlicher Ablaufplan: Der Berater erstellt einen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abgestimmt ist.
5. Präsentation und Übergabe des Sanierungsfahrplans
Nach der Erstellung des Sanierungsfahrplans folgt die Präsentation und Übergabe der Ergebnisse.
- Erläuterung der Ergebnisse: In einem Abschlussgespräch erläutert der Energieberater die Ergebnisse der Beratung und beantwortet Ihre Fragen. Er erklärt die vorgeschlagenen Maßnahmen und gibt Hinweise zur Umsetzung.
- Dokumentation: Sie erhalten eine ausführliche Dokumentation des Sanierungsfahrplans, die alle Maßnahmen, Kostenschätzungen und den Zeitplan umfasst.
6. Nachweis und Auszahlung
Um den Förderzuschuss zu erhalten, müssen Sie den Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
- Rechnungsstellung: Nach Abschluss der Beratung stellt der Energieberater Ihnen eine Rechnung über das volle Beratungshonorar aus.
- Verwendungsnachweis: Reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss ausgezahlt.
7. Umsetzung der Maßnahmen
Mit dem Sanierungsfahrplan in der Hand können Sie nun die empfohlenen Maßnahmen umsetzen.
- Planung und Ausschreibung: Planen Sie die Umsetzung der Maßnahmen und schreiben Sie die Arbeiten bei geeigneten Fachbetrieben aus.
- Durchführung der Sanierung: Lassen Sie die Sanierungsmaßnahmen von qualifizierten Handwerkern durchführen.
- Kontrolle und Optimierung: Überprüfen Sie regelmäßig den Fortschritt der Maßnahmen und lassen Sie gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Zuschüsse und iSFP-Bonus
Maßnahme | Zuschuss in Prozent | iSFP-Bonus in Prozent |
---|---|---|
Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern) | 15 | + 5 |
Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung) | 15 | + 5 |
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen) | 15 | + 5 |
Zuschüsse bis zum 06.08.2024
Wohneinheiten | Zuschuss bis 06.08.2024 (23:59) | Zuschuss ab 07.08.2024 |
---|---|---|
1-2 Wohneinheiten | 1.300 € | 650 € |
Mehr als 2 Wohneinheiten | 1.700 € | 850 € |
Warum sich die Beantragung eines Sanierungsfahrplans trotz Förderkürzung lohnt
Auch mit den neuen, reduzierten Fördersätzen ist die Beantragung eines individuellen Sanierungsfahrplans nach wie vor eine lohnende Investition. Hier sind die wichtigsten Gründe:
- Einsparpotenziale identifizieren: Der Sanierungsfahrplan hilft Ihnen, die energetischen Schwachstellen Ihres Gebäudes zu erkennen und gezielt zu beseitigen. So können Sie langfristig erhebliche Energiekosten sparen.
- Erhöhung des Immobilienwerts: Durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen steigt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes, was den Marktwert Ihrer Immobilie erhöht. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie planen, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten.
- Beitrag zum Klimaschutz: Energetische Sanierungen tragen wesentlich zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei. Indem Sie Ihr Gebäude energetisch optimieren, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Erreichung der Klimaziele.
- Kompetente Beratung: Ein qualifizierter Energieberater bietet Ihnen fachkundige Unterstützung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Sanierungsprojekte. Die Beratung ist unabhängig und neutral, was Ihnen eine objektive Einschätzung Ihrer Möglichkeiten garantiert.
- Langfristige Förderung: Trotz der Kürzung bleibt die Förderung durch das BAFA eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen hilft, die Kosten der Energieberatung zu senken. Der iSFP-Bonus bietet zudem einen zusätzlichen Anreiz zur Umsetzung der Maßnahmen.
- Steigerung des Wohnkomforts: Energetische Sanierungen verbessern nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch den Wohnkomfort. Verbesserte Dämmung, moderne Heizsysteme und effiziente Lüftungstechniken sorgen für ein angenehmeres Raumklima und erhöhen die Lebensqualität.
Fazit
Die Kürzung der BAFA-Förderung für Energieberatungen ab dem 7. August 2024 bedeutet zwar eine höhere Eigenbeteiligung für Eigentümer, dennoch bleibt die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans eine wertvolle Investition.
Die Vorteile überwiegen die Kosten bei weitem:
Sie identifizieren Einsparpotenziale, steigern den Wert Ihrer Immobilie, tragen zum Klimaschutz bei und verbessern Ihren Wohnkomfort. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von einem qualifizierten Energieberater unterstützen zu lassen und profitieren Sie von den neuen Förderbedingungen.
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