Referenzgebäude GEG – Anforderungen, U-Werte & Förderungen

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Themen in diesem Beitrag
Energieausweis für die Vermietung – Alles, was Sie wissen müssen

Seit der Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, und durch weiterführende Präzisierungen im Jahr 2025, hat das sogenannte Referenzgebäudeverfahren erneut eine zentrale Rolle in der energetischen Bewertung von Neubauten eingenommen.

Diese Methode ist nicht neu, aber durch die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erhält sie eine noch größere Bedeutung. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden anhand eines virtuellen Vergleichsgebäudes zu bewerten, das strengen Standardvorgaben entspricht. Das geplante reale Gebäude darf in seiner energetischen Qualität nicht schlechter abschneiden als dieses Referenzmodell.

Für viele Bauherren, Architekten, Projektentwickler und Investoren stellen die aktuellen Vorgaben des GEG 2025 eine Herausforderung dar – insbesondere, weil sie hohe Anforderungen an Dämmung, Anlagentechnik und den Einsatz erneuerbarer Energien stellen. Gleichzeitig eröffnen diese Anforderungen jedoch auch enorme Potenziale.

Wer frühzeitig plant, auf moderne Technologien setzt und nachhaltige Konzepte integriert, kann nicht nur rechtliche Sicherheit erlangen, sondern auch von attraktiven staatlichen Förderprogrammen profitieren. Darüber hinaus leisten energieeffiziente Gebäude einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und bieten langfristige Vorteile im Hinblick auf Betriebskosten und Wertstabilität.

In diesem Kontext wird das Referenzgebäudeverfahren im Jahr 2025 zunehmend zum Schlüssel für zukunftssicheres, förderfähiges und klimafreundliches Bauen. Es hilft dabei, Transparenz zu schaffen, Standards zu sichern und innovative Bauweisen gezielt zu fördern.


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Quelle: freepik.com


Warum das Referenzgebäude entscheidend ist

Das Referenzgebäudeverfahren ist ein zentrales Prüfverfahren im GEG, das als Bewertungsmaßstab für die energetische Qualität eines geplanten Gebäudes dient. Dabei wird ein sogenanntes „virtuelles Gebäude“ angenommen – das Referenzgebäude –, das in Geometrie, Ausrichtung, Nutzung und Zonierung exakt dem geplanten Gebäude entspricht, jedoch mit festgelegten energetischen Standardwerten ausgestattet ist.

Das reale Gebäude muss im Ergebnis mindestens so energieeffizient sein wie dieses Referenzmodell. Für Planer und Bauherren bedeutet das: Alle Bauteile, die Anlagentechnik und die verwendeten Energieträger des Neubaus müssen in Summe gleichwertig oder besser sein als die festgelegten Referenzstandards.


Technische Vorgaben im Detail

Die energetischen Eigenschaften des Referenzgebäudes sind im GEG fest definiert. Die dort genannten Anforderungen stellen keinen Durchschnitt, sondern den maximal zulässigen Grenzwert dar. Wer darunter bleibt, ist auf der sicheren Seite – wer darüber liegt, muss nachbessern.


Standardisierte U-Werte des Referenzgebäudes (2025)

Bauteil Max. U-Wert (W/m²·K)
Außenwand 0,28
Dach 0,20
Bodenplatte 0,35
Fenster 1,30
Außentüren 1,80

Diese U-Werte stellen die maximal zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten dar. Ziel eines energieeffizienten Gebäudes ist es jedoch, durch bessere Dämmstoffe und innovative Konstruktionen deutlich niedrigere Werte zu erreichen.

Darüber hinaus sind auch Anlagenparameter für die Referenztechnologie hinterlegt – zum Beispiel für Lüftungsanlagen, Heizsysteme, Warmwasserbereitung und die Nutzung regenerativer Energien.


Neuer Grenzwert für den Primärenergiebedarf

Eine der entscheidendsten Verschärfungen des GEG ist die Absenkung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs. Dieser darf für ein neues Wohngebäude seit 2023 nur noch 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes betragen – vorher lag der Wert bei 75 %. Diese Regelung bleibt auch im Jahr 2025 bestehen.

Damit kommt das GEG der EU-Vorgabe näher, dass alle neuen Gebäude nahezu klimaneutral sein sollen. Besonders betroffen sind konventionelle Heizsysteme wie Öl- und Gasheizungen – sie lassen sich meist nicht mehr mit den Primärenergieforderungen kombinieren, es sei denn, es werden aufwendige Ausgleichsmaßnahmen getroffen (z. B. Photovoltaik, Wärmerückgewinnung).


Erneuerbare Energien im Neubau

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten mindestens 65 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken muss.

Geeignete Optionen zur Erfüllung der 65 %-Pflicht:

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser oder Sole)

  • Solarthermieanlagen

  • Biomasseheizungen (z. B. Pellets)

  • Anschluss an ein klimaneutrales Fernwärmenetz

  • Kombination mehrerer Technologien (z. B. Wärmepumpe + PV + Speicher)

Je nach Gebäudetyp und Standort ist eine Kombination dieser Technologien nicht nur sinnvoll, sondern in manchen Fällen auch wirtschaftlich vorteilhaft. Insbesondere bei gut geplanten Projekten lassen sich die Investitionskosten durch Förderungen deutlich abfedern.


Anforderungen an Bestandsgebäude und Altbauten

Auch wenn das Referenzgebäudeverfahren primär bei Neubauten Anwendung findet, spielt es zunehmend auch bei größeren Sanierungen eine Rolle – insbesondere dann, wenn umfassende Änderungen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik vorgenommen werden. Hier gelten teilweise vereinfachte Berechnungsverfahren, jedoch orientieren sich diese ebenfalls am Standard des Referenzgebäudes.


Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit

Ein energieeffizientes Gebäude bedeutet nicht nur geringere Betriebskosten, sondern öffnet auch die Tür zu attraktiven staatlichen Förderungen. Im Jahr 2025 ist die Förderlandschaft an die verschärften GEG-Anforderungen angepasst.

Fördermöglichkeiten in Abhängigkeit vom Effizienzhaus-Standard

Effizienzhaus-Standard Max. Primärenergiebedarf (% vom Referenzgebäude) Fördervorteile (z. B. Zuschüsse, zinsgünstige Kredite)
EH 55 55 % Geringe Förderung
EH 40 40 % Höhere Zuschüsse, bevorzugte Kreditkonditionen
EH 40 NH (Nachhaltigkeitsklasse) 40 % + QNG-Zertifizierung Maximale Förderung

Ein Haus, das 40 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes unterschreitet, ist nicht nur besonders effizient, sondern erfüllt auch die Einstiegskriterien für die besten Förderprogramme.


Umsetzung in der Praxis: Herausforderungen und Lösungsansätze

In der konkreten Planungspraxis gibt es mehrere Punkte, die häufig zu Problemen führen – vor allem bei der Kombination aus wirtschaftlichem Bauen und hoher Energieeffizienz.

Herausforderungen:

  • Kostendruck bei Bauprojekten lässt thermische Qualität leiden

  • Verfügbarkeit geeigneter Fachplaner und Energieberater

  • Technologischer Mehraufwand bei Altbauten

  • Unsicherheiten bei Förderanträgen und Nachweisen

Lösungsansätze:

  • Frühzeitige Einbindung eines Energieberaters

  • Nutzung integraler Planung (Architektur + Technik + Bauphysik)

  • Auswahl erprobter Systemlösungen (z. B. Wärmepumpe + PV)

  • Digitale Gebäudemodelle zur Simulationsoptimierung

Blick in die Zukunft: Wie entwickelt sich das GEG weiter?

Es ist absehbar, dass in den kommenden Jahren weitere Verschärfungen im GEG erfolgen werden. Besonders im Raum steht die Einführung eines verpflichtenden EH-40-Standards für alle Neubauten – möglicherweise bereits ab 2026. Auch im Bereich der Sanierung könnte ein verpflichtender Mindeststandard kommen, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.

Zudem wird die digitale Nachweisführung wichtiger: Bereits 2025 lassen sich viele Nachweise digital einreichen, ein bundesweites GEG-Register ist in Arbeit. Auch CO₂-Bilanzen und Lebenszyklusanalysen (LCA) werden zunehmend Teil von Förderkriterien und Zertifizierungsprozessen.


Fazit: Das Referenzgebäude als Schlüssel zum energieeffizienten Bauen

Das Referenzgebäudeverfahren im GEG 2025 ist weit mehr als ein regulatorisches Kontrollinstrument – es ist zu einem zentralen Werkzeug geworden, um die energetische Qualität von Gebäuden messbar, vergleichbar und transparent zu gestalten. Als verbindlicher Maßstab für die Einhaltung gesetzlicher Energieanforderungen stellt es sicher, dass Neubauten und umfangreiche Sanierungsprojekte einem klar definierten Effizienzstandard folgen.

Besonders im heutigen Bauumfeld – geprägt von steigenden Energiekosten, wachsendem Nachhaltigkeitsbewusstsein und immer strengeren Klimazielen – liefert das Verfahren wertvolle Orientierung. Wer die Systematik frühzeitig versteht und sie als strategisches Planungsinstrument nutzt, kann nicht nur rechtliche Sicherheit gewinnen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielen. Dazu zählen der Zugang zu öffentlichen Förderprogrammen, steuerliche Anreize und langfristig deutlich reduzierte Betriebskosten.

Darüber hinaus ermöglicht die klare Struktur des Referenzgebäudes eine verantwortungsvolle Entscheidungsfindung im Planungsprozess: Welche Dämmung ist ausreichend? Welche Heiztechnik passt ins Konzept? Wie lassen sich regenerative Energien integrieren? Die Antworten auf diese Fragen können bereits im Entwurfsstadium auf fundierter Grundlage gegeben werden – und vermeiden dadurch teure Nachbesserungen während der Bauphase.

Für Investoren, Bauherren, Wohnungsbaugesellschaften und Projektentwickler wird das Verfahren damit zum echten Wettbewerbsvorteil: Denn energieeffiziente Gebäude erzielen nicht nur bessere Förderkonditionen, sondern sind am Markt gefragter, erzielen höhere Mieterträge und bieten langfristige Wertsicherheit.

Wir begleiten Sie ganzheitlich vom ersten Konzept bis zur fertigen Umsetzung. Unser interdisziplinäres Team aus Architekten, Energieeffizienz-Experten und Bauphysikern entwickelt für jedes Projekt ein individuelles Konzept, das gesetzliche Anforderungen erfüllt, förderfähig ist und dabei wirtschaftlich bleibt.

Dabei setzen wir konsequent auf transparente Prozesse, digitale Tools und praxisbewährte Technologien – immer mit dem Ziel, nachhaltige Bauprojekte zu realisieren, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch überzeugen. Ganz gleich, ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Gewerbeobjekt oder ein Mehrgeschosswohngebäude handelt: Das Referenzgebäudeverfahren zeigt uns den Weg – und wir bei GREENOX helfen Ihnen dabei, ihn effizient und erfolgreich zu gehen.

GREENOX – Energieberatung, Planung & Umsetzung
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