Das KfW 124 Wohneigentumsprogramm ist einer der bekanntesten Förderkredite der KfW-Bank und unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims. Mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 100.000 Euro können Sie Ihren Immobilientraum deutlich leichter finanzieren – unabhängig von Ihrer persönlichen Bonität und ohne besondere Energiestandard-Anforderungen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer den KfW 124 beantragen kann, welche Konditionen aktuell gelten, wie der Antrag läuft und ob sich das Wohneigentumsprogramm in Ihrer Situation wirklich lohnt.
- Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 stellt Ihnen bis zu 100.000 Euro als zinsgünstigen Förderkredit für den Kauf oder Neubau einer selbstgenutzten Immobilie zur Verfügung.
- Der Zinssatz ist für alle Antragsteller gleich – unabhängig von Bonität oder Eigenkapital. Das macht das Programm besonders attraktiv für Kaufende mit wenig Eigenkapital.
- Der Antrag läuft nicht direkt über die KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner – und muss zwingend vor Baubeginn oder Kaufvertragsunterzeichnung gestellt werden.
- Sondertilgungen sind während der Zinsbindungsphase nicht möglich; eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei vorzeitiger Ablösung an.
- Das Programm lässt sich mit anderen KfW-Förderprodukten wie dem Klimafreundlichen Neubau (297/298) oder dem Wohneigentum für Familien (300) kombinieren.
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Die genannten Zinssätze basieren auf den zum Zeitpunkt der Recherche gültigen KfW-Konditionen und ändern sich regelmäßig. Für den aktuellen Tageszinssatz wenden Sie sich direkt an Ihre Hausbank oder nutzen Sie den KfW-Förderfinder auf kfw.de.
Was ist das KfW-Wohneigentumsprogramm 124?
Das KfW-Wohneigentumsprogramm trägt die Programm-Nummer 124 und wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt. Es richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kaufen oder neu bauen und selbst darin wohnen möchten. Anders als viele andere KfW-Programme ist der Förderkredit 124 nicht an einen bestimmten Energiestandard oder eine Effizienzhausstufe gebunden – damit eignet er sich grundsätzlich für jeden Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland.
Die KfW vergibt das Darlehen nicht direkt an Endkunden, sondern leitet es über Geschäftsbanken, Sparkassen und andere Finanzierungspartner aus. Das Programm bietet mit einem maximalen Kreditbetrag von 100.000 Euro und einer bereitstellungszinsfreien Zeit von zwölf Monaten hervorragende Rahmenbedingungen. Das schafft deutlich mehr Planungssicherheit, besonders bei Neubauprojekten oder Immobilienkäufen mit längeren Vorlaufzeiten.
Wer kann KfW 124 beantragen? Die Voraussetzungen
Das Wohneigentumsprogramm stellt bewusst wenige persönliche Anforderungen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, keine Altersbeschränkungen und keine Mindest-Eigenkapitalquote. Der Zinssatz ist für alle Antragsteller identisch – das ist ein entscheidender Unterschied zu vielen Bankdarlehen, bei denen Bonität und Eigenkapital die Konditionen bestimmen.
Die wesentlichen Voraussetzungen im Überblick:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Antragsberechtigung | Nur natürliche Personen (keine Unternehmen oder Vereine) |
| Verwendungszweck | Kauf oder Neubau einer Immobilie in Deutschland; auch Ersterwerb von Anteilen an Wohnungsgesellschaften möglich |
| Selbstnutzung | Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen – mindestens für einen zusammenhängenden Zeitraum. Vermietung ist erst danach zulässig. |
| Antragszeitpunkt | Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein: beim Bau vor dem 1. Spatenstich, beim Kauf vor Unterzeichnung des Kaufvertrags |
| Ausschlüsse | Keine Förderung für Miet- oder Ferienimmobilien, keine Umschuldung bestehender Baudarlehen, keine rein gewerbliche Nutzung |
| Eigenleistungen | Eigenleistungen sind nicht förderfähig; nur belegbare Materialkosten dürfen einbezogen werden |
Wer bereits mit dem Bau begonnen oder den Kaufvertrag unterschrieben hat, erhält den KfW 124 nicht mehr nachträglich. Diese Regel gilt ohne Ausnahme. Stellen Sie den Förderantrag daher unbedingt vor dem ersten Schritt Ihres Vorhabens.
KfW 124 Konditionen: Zinsen, Laufzeit und Kredithöhe
Die Konditionen des Wohneigentumsprogramms sind transparent und einheitlich – ein großer Vorteil gegenüber frei verhandelten Bankdarlehen. Allerdings ändern sich die Zinsen der KfW regelmäßig, weshalb die unten genannten Werte nur als Orientierung dienen. Den jeweils gültigen Tageszinssatz erhalten Sie bei Ihrer Hausbank oder direkt über den KfW-Förderfinder.
| Kondition | Details (Stand: März 2026) |
|---|---|
| Maximaler Kreditbetrag | 100.000 Euro pro Vorhaben (100 % Auszahlung) |
| Effektiver Jahreszins | ab ca. 3,99 % (Stand März 2026; aktuellen Tageszinssatz bei der Hausbank erfragen) |
| Zinsbindung | 5 Jahre oder 10 Jahre (wählbar) |
| Laufzeit | 4 bis 35 Jahre |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1 bis 5 Jahre (in dieser Zeit werden nur Zinsen gezahlt) |
| Bereitstellungszinsfreie Zeit | 12 Monate ab Kreditzusage (kein Bereitstellungszins in dieser Zeit) |
| Sondertilgungen | Nicht möglich während der Zinsbindung; vorzeitige Ablösung nur mit Vorfälligkeitsentschädigung |
Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen?
Beim KfW 124 stehen Ihnen zwei Darlehensformen zur Wahl. Das Annuitätendarlehen ist die Standardvariante: Sie zahlen monatlich eine gleichbleibende Rate, die Zins und Tilgung umfasst. Nach der tilgungsfreien Anlaufzeit beginnt die reguläre Rückzahlung. Diese Form bietet Planungssicherheit und ist für die meisten Haushalte die sinnvollere Wahl.
Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und tilgen die komplette Restschuld am Ende in einer Summe. Das klingt attraktiv, birgt aber Risiken: Sie müssen rechtzeitig ausreichend Kapital angespart oder eine Anschlussfinanzierung gesichert haben. In der Praxis empfehlen wir das endfällige Modell nur in Kombination mit einem parallel besparten Bausparvertrag oder einer kapitalbildenden Versicherung.
So beantragen Sie den KfW-124-Kredit – Schritt für Schritt
Der Antragsweg für das Wohneigentumsprogramm unterscheidet sich von anderen KfW-Programmen kaum: Sie beantragen das Darlehen nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Dieser leitet Ihren Antrag an die KfW weiter und übernimmt auch die spätere Auszahlung.
- Vorab informieren: Prüfen Sie zunächst, ob das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 zu Ihrem Vorhaben passt. Nutzen Sie den KfW-Förderfinder auf kfw.de, um auch weitere in Frage kommende Programme zu identifizieren. Bei Fragen zur optimalen Förderstrategie unterstützt Sie GREENOX gerne.
- Finanzierungspartner wählen: Wenden Sie sich an Ihre Hausbank, eine Sparkasse oder einen unabhängigen Finanzierungsvermittler. Vergleichen Sie die Konditionen, da die durchleitenden Banken einen eigenen Zinszuschlag erheben dürfen.
- Antrag stellen – vor Vorhabensbeginn: Der Antrag auf das KfW-Darlehen muss gestellt und genehmigt sein, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben oder den ersten Spatenstich setzen. Ohne diese zeitliche Reihenfolge entfällt die Förderung.
- Kreditvertrag abschließen: Nach Prüfung und Genehmigung erhalten Sie einen Kreditvertrag mit den vereinbarten Konditionen. Wählen Sie zu diesem Zeitpunkt Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreie Anlaufjahre.
- Auszahlung und Rückzahlung: Die KfW zahlt das Darlehen an Ihren Finanzierungspartner aus, der es an Sie weiterleitet. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit beginnt die reguläre Annuitätenrückzahlung gemäß dem vereinbarten Plan.
Die KfW gibt den Zinssatz vor, doch durchleitende Banken dürfen einen eigenen Aufschlag verlangen. Holen Sie Angebote von mindestens zwei bis drei Finanzierungspartnern ein. Schon kleine Zinsunterschiede machen über eine lange Laufzeit einen spürbaren Betrag aus.
KfW 124 mit anderen Förderprogrammen kombinieren
Ein entscheidender Vorteil des Wohneigentumsprogramms ist seine breite Kombinierbarkeit. Das KfW-Darlehen 124 schließt andere Förderprogramme nicht aus und kann sinnvoll mit weiteren staatlichen Zuschüssen und Krediten gebündelt werden. So entstehen Finanzierungspakete, die erheblich günstiger sind als eine rein marktübliche Baufinanzierung.
Besonders relevant für Bauherren in Baden-Württemberg sind folgende Kombinationen:
| Förderprogramm | Was es bietet | Kombinierbar mit KfW 124? |
|---|---|---|
| KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau | Bis zu 150.000 € Kredit pro Wohnung bei Effizienzhaus-55– oder -40-Standard; günstigere Zinsen als KfW 124 | ✓ Ja, sehr empfehlenswert |
| KfW 300 – Wohneigentum für Familien | Zinsgünstiger Kredit bis zu 270.000 € für Familien mit Kindern (bei Ersterwerb) | ✓ Ja, bei Ersterwerb |
| BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) | Zuschüsse und Kredite für energetische Maßnahmen am Gebäude (Heizung, Dämmung) | ✓ Ja, ergänzend |
| Landesförderprogramme BW | Z.B. L-Bank-Förderprogramme für Baden-Württemberg (Wohnraumförderung) | ~ Einzelfallprüfung |
In unserer Beratungspraxis in der Region Stuttgart erleben wir häufig, dass Bauherren das volle Förderpotenzial nicht ausschöpfen, weil sie nur einen einzigen Kreditvertrag abschließen. Dabei ist die Kombination aus KfW 124 (für den allgemeinen Wohnkauf) und KfW 297/298 (für den Klimastandard) häufig die günstigste Gesamtlösung. Wer zusätzlich eine energieeffiziente Wärmepumpe als Heizsystem einplant, kann gleichzeitig Energiekosten langfristig senken und den Klimastandard der Immobilie verbessern – beides wirkt sich positiv auf den Förderstatus aus.
Einen vollständigen Überblick aller aktuellen KfW-Förderprogramme finden Sie in unserem Ratgeber, der regelmäßig aktualisiert wird.
Vorteile und Nachteile des KfW Wohneigentumsprogramms
Das KfW 124 ist kein Allheilmittel – es hat klare Stärken, aber auch Einschränkungen, die Sie vor der Entscheidung kennen sollten. Wir nennen Ihnen beides ehrlich.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Gleiche Zinsen für alle – keine Bonitätsprüfung durch die KfW | Keine Sondertilgungen während der Zinsbindungsphase |
| Keine Einkommensgrenzen oder Eigenkapitalanforderungen | Nur zwei Zinsbindungsoptionen (5 oder 10 Jahre) – wenig Flexibilität |
| Breite Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen | Zinsvorteil gegenüber Marktdarlehen ist bei hohem Eigenkapital oft gering |
| Tilgungsfreie Anlaufphase entlastet in der Bauphase | Endfälliges Darlehen birgt Risiken bei der Anschlussfinanzierung |
| 12 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit | Eigenleistungen sind nicht förderfähig |
| Kein besonderer Energiestandard erforderlich | Antrag muss vor Baubeginn/Kaufvertrag gestellt sein – kein rückwirkender Antrag |
Für wen lohnt sich KfW 124 besonders?
Das Wohneigentumsprogramm entfaltet seinen größten Nutzen für Käufer und Bauherren, die wenig Eigenkapital mitbringen. Bei marktüblichen Bankdarlehen steigen die Zinsen erheblich, wenn das Verhältnis zwischen Kreditbetrag und Immobilienwert ungünstig ist. Der KfW 124 kennt diesen Unterschied nicht – der Zinssatz ist fix, unabhängig davon, ob Sie 5 % oder 20 % Eigenkapital einbringen.
Gut geeignet ist der Kredit außerdem für Bauherren, die mehrere Förderprogramme bündeln möchten. Wer zum Beispiel ein energieeffizientes Haus plant und KfW 297/298 in Anspruch nimmt, kann den KfW 124 parallel für allgemeine Grundstücks- oder Nebenkosten (wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklergebühren) nutzen, die das andere Programm nicht abdeckt.
Weniger attraktiv ist der KfW 124 für Käufer mit sehr gutem Eigenkapital und einwandfreier Bonität – in diesen Fällen bieten viele Banken im freien Markt bessere oder zumindest gleichwertige Zinssätze, oft mit mehr Flexibilität bei Sondertilgungen.
Bevor Sie einen Kreditvertrag unterschreiben, sollten Sie alle Fördermöglichkeiten kennen. Als Energieberater und Fachbetrieb begleiten wir in Stuttgart und der Region regelmäßig Bauvorhaben von der Finanzierungsplanung bis zur Inbetriebnahme. Sprechen Sie uns gerne an – die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Fazit: KfW 124 als solider Baustein der Eigenheimfinanzierung
Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist kein Förderprogramm, das Ihr Eigenheim von allein finanziert – aber es ist ein bewährter, verlässlicher Baustein in der Gesamtfinanzierung. Mit bis zu 100.000 Euro Förderkredit, einheitlichen Zinsen und breiter Kombinierbarkeit eignet es sich besonders für Käufer und Bauherren, die ihr Darlehenspaket clever zusammenstellen möchten. Wer gleichzeitig auf energieeffizientes Bauen setzt, erschließt sich über Programme wie KfW 297/298 zusätzliches Förderpotenzial.
Entscheidend ist, rechtzeitig zu handeln: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein, und die Kombination verschiedener Förderinstrumente will sorgfältig geplant sein. Weiterführende Themen für Ihre Finanzierungsplanung: BAFA oder KfW – was passt zu meinem Projekt? sowie unser Überblick zu den aktuellen KfW-Förderprogrammen 2025/2026.
Häufige Fragen zum KfW 124 Wohneigentumsprogramm
Das KfW 124 ist ein staatlicher Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Er unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Neubau einer selbstgenutzten Immobilie in Deutschland mit bis zu 100.000 Euro Darlehen zu einheitlichen, zinsgünstigen Konditionen – unabhängig von persönlicher Bonität oder Eigenkapital.
Der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 Euro pro Vorhaben. Der Kredit wird zu 100 % ausgezahlt, das heißt ohne Abzüge. Das macht das Programm zu einem attraktiven und soliden Grundbaustein für nahezu jede Bau- oder Kauffinanzierung.
Die wichtigste Voraussetzung ist die Selbstnutzung: Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, keine Altersbeschränkungen und keine Anforderungen an den Energiestandard. Der Antrag muss vor Baubeginn oder Kaufvertragsunterzeichnung gestellt werden.
Der Antrag läuft über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner – nicht direkt bei der KfW. Ihr Finanzierungspartner reicht den Antrag für Sie ein und leitet das Darlehen nach Genehmigung weiter. Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn Ihres Vorhabens, da rückwirkende Anträge nicht möglich sind.
Der effektive Jahreszins für das KfW-Wohneigentumsprogramm liegt derzeit ab ca. 3,99 % (Stand März 2026, nach Zinsanpassung). Die Zinsen ändern sich regelmäßig. Für den aktuellen Tageszinssatz fragen Sie direkt bei Ihrer Hausbank oder über den KfW-Förderfinder auf kfw.de nach.
Die Kreditlaufzeit beträgt zwischen 4 und 35 Jahren. Die Zinsbindung können Sie auf 5 oder 10 Jahre festschreiben. Tilgungsfreie Anlaufjahre sind für 1 bis 5 Jahre möglich, in denen Sie nur Zinsen zahlen. Sondertilgungen sind während der Zinsbindungsphase ausgeschlossen; eine vorzeitige Ablösung ist nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Ja. Das Wohneigentumsprogramm lässt sich mit zahlreichen anderen KfW-Programmen kombinieren, zum Beispiel mit dem Klimafreundlichen Neubau (297/298) oder dem Wohneigentum für Familien (300). Auch Landesförderprogramme und BEG-Zuschüsse können parallel beantragt werden, sofern keine Doppelanrechnung auf gleiche Kosten erfolgt.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wer wenig Eigenkapital mitbringt oder eine schwächere Bonität hat, profitiert besonders: Der KfW-Zinssatz ist für alle gleich, während Banken in diesen Fällen deutlich höhere Zinsen verlangen. Wer hingegen viel Eigenkapital und eine sehr gute Bonität hat, findet am freien Markt manchmal günstigere Konditionen mit mehr Flexibilität.
Nein. Während der Zinsbindungsphase sind keine Sondertilgungen möglich. Eine vollständige vorzeitige Rückzahlung ist nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erlaubt. Wer Wert auf Flexibilität legt, sollte diesen Punkt bei der Finanzierungsplanung berücksichtigen.
Das Programm setzt voraus, dass Sie die Immobilie selbst nutzen. Wenn Sie nach einer gewissen Zeit vermieten möchten, sollten Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Hausbank und der KfW abstimmen. In bestimmten Fällen – etwa nach einer Eigennutzungsphase – ist eine spätere Vermietung möglich, ohne dass der Kredit fällig gestellt wird. Sprechen Sie dies rechtzeitig ab.

