Die Entsorgung eines Heizöltanks ist ein bedeutender Schritt für Hausbesitzer, der sowohl ökologische als auch rechtliche Aspekte berücksichtigt. Eine gewissenhafte Planung und Durchführung sind unabdingbar, um Umweltschäden zu vermeiden und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. In diesem Beitrag beleuchten wir verschiedene Aspekte rund um die Heizöltankentsorgung, von den Anzeichen für eine notwendige Entsorgung bis hin zu den Kosten und Fördermöglichkeiten.
Wann ist eine Entsorgung notwendig?
Ein Heizöltank sollte entsorgt werden, wenn er nicht mehr den Qualitätsstandards entspricht oder gesetzliche Vorschriften dies erfordern. Typische Anzeichen für eine notwendige Entsorgung sind:
- Deformationen wie ausgebeulte Bodenbereiche oder abgesenkte Oberseiten des Tanks.
- Verfärbungen oder Versprödungserscheinungen bei Kunststoffbehältern.
- Sichtbare Korrosionserscheinungen bei Stahlbehältern, die Undichtigkeiten drohen lassen.
Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) besteht eine gesetzliche Austauschpflicht für Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, es sei denn, sie basieren auf moderner Technologie wie Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik. Selbst wenn diese Pflicht nicht greift, kann ein Umstieg auf moderne Heizungsanlagen finanziell attraktiv sein, insbesondere angesichts staatlicher Förderungen und steigender Brennstoffkosten.
Gesetzliche Vorschriften und Prüfpflichten
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) legt Prüfpflichten für Heizöltanks fest, die regelmäßig erfüllt werden müssen. Insbesondere ältere Tanks unterliegen strengen Kontrollen. Auch wenn keine gesetzliche Prüfpflicht besteht, empfiehlt es sich, den Tank regelmäßig begutachten zu lassen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Erstmalige Inbetriebnahme des Öltanks | Erstmalige Prüfung |
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vor dem 1. Januar 1971 | bis zum 01. August 2019 |
zwischen 1971 und 1975 | bis zum 01. August 2021 |
zwischen 1976 und 1982 | bis zum 01. August 2023 |
zwischen 1983 und 1993 | bis zum 01. August 2025 |
ab dem 01. Januar 1994 | bis zum 01. August 2027 |