Energieausweis Bedarfsausweis – Pflicht, Kosten, Online-Service

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Energieausweis Bedarfsausweis – Pflicht, Kosten, Online-Service

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Themen in diesem Beitrag

Wer eine Immobilie vermieten möchte, braucht in den meisten Fällen einen gültigen Energieausweis. Er ist gesetzlich vorgeschrieben, muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und bestimmte Kennwerte müssen bereits im Inserat stehen. Besonders relevant ist der Bedarfsausweis, weil er die Energieeffizienz unabhängig vom Heizverhalten bewertet und bei bestimmten Gebäuden verpflichtend ist. In diesem Beitrag bekommst du einen praxisnahen Überblick über Pflicht, Unterschiede, typische Fehler und wie du den Energieausweis online erstellst.

Jetzt Energieausweis erstellen Energieausweis für die Vermietung erstellen

Der Energieausweis macht den energetischen Zustand vergleichbar und ist bei Vermietung rechtlich relevant.

1. Energieausweis bei Vermietung: Wann ist er Pflicht?

Bei der Vermietung muss ein gültiger Energieausweis vorhanden sein und spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Zusätzlich sind bestimmte Angaben bereits in der Immobilienanzeige zu nennen. Die rechtliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig.

Wichtig: Fehlt der Energieausweis oder sind Pflichtangaben im Inserat unvollständig, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €.

2. Pflichtangaben im Inserat: Diese Werte müssen rein

Viele Vermieter unterschätzen, dass nicht nur der Ausweis an sich zählt, sondern auch die Pflichtangaben in der Anzeige. Wer hier sauber arbeitet, spart Rückfragen und reduziert rechtliche Risiken.

Pflichtangabe Was gemeint ist Warum es wichtig ist
Ausweisart Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis Zeigt, ob Kennwert technisch berechnet oder verbrauchsbasiert ist
Endenergiekennwert kWh/(m²·a) als Bedarf oder Verbrauch Orientierung für energetische Einordnung und Vergleichbarkeit
Wesentlicher Energieträger z. B. Gas, Öl, Strom, Fernwärme Relevante Info für Betriebskosten und Heizsystem
Baujahr Baujahr des Gebäudes Einordnung von Standards und typischen Baualtersklassen
Energieeffizienzklasse A+ bis H Schnelle Vergleichbarkeit für Interessenten
Tipp: Übernimm die Werte direkt aus dem Energieausweis, damit Inserat und Dokument zusammenpassen.

3. Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Er macht Immobilien hinsichtlich ihres Energiebedarfs vergleichbar und enthält Kennwerte zur Einordnung sowie Modernisierungsempfehlungen. Gerade bei Bestandsgebäuden hilft er, energetische Schwächen sichtbar zu machen und eine Grundlage für sinnvolle Maßnahmen zu schaffen. Auch bei Gewerbeimmobilien benötigt man einen Energieausweis Nichtwohngebäude.

Je nach Ausweis-Typ findest du darin Kennzahlen wie Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch, den Primärenergiebedarf, CO₂-Emissionen und die Energieeffizienzklasse.

4. Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis: Der Unterschied in der Praxis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem realen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist damit vom Verhalten der Bewohner abhängig. Der Bedarfsausweis bewertet dagegen die energetische Qualität technisch anhand von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Für Vermieter ist das relevant, weil der Bedarfsausweis häufig objektiver ist und in bestimmten Fällen vorgeschrieben sein kann.

Kriterium Bedarfsausweis Verbrauchsausweis
Datengrundlage Technische Bewertung (Hülle, Heizung, Warmwasser) Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
Nutzerabhängigkeit Unabhängig Abhängig vom Nutzerverhalten
Aussagekraft Hoch (objektive Vergleichsbasis) Begrenzt (stark abhängig von Nutzung)
Typische Anwendung Neubauten, bestimmte Altbauten, Sanierungsfälle Bestand mit vollständigen Verbrauchsdaten
Gültigkeit 10 Jahre 10 Jahre
Merke: Der Bedarfsausweis bewertet die Immobilie unabhängig vom Heizverhalten und ist dadurch bei Vermietung oft die belastbarere Grundlage.

5. Wann ist ein Bedarfsausweis verpflichtend?

Ein Bedarfsausweis ist in typischen Konstellationen vorgeschrieben, in denen eine rein verbrauchsbasierte Betrachtung nicht ausreicht oder das Gesetz den Bedarfsausweis verlangt. Dazu zählen vor allem:

  • Neubauten
  • Gebäude nach umfassender energetischer Sanierung
  • Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, Baujahr vor 1977 (wenn bestimmte Standards nicht erfüllt sind)
  • Fälle ohne vollständige Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre
Tipp: Wenn du unsicher bist, welcher Ausweis-Typ für dein Gebäude passt, ist eine kurze Vorprüfung sinnvoll.

6. Was beinhaltet ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis enthält zentrale Kennwerte, die den energetischen Zustand einordnen und Modernisierungspotenziale aufzeigen. Besonders wichtig sind der Endenergiebedarf (kWh/m²a) und die Effizienzklasse.

  • Endenergiebedarf in kWh/(m²·a)
  • Primärenergiebedarf (inkl. vorgelagerter Prozessketten)
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
  • CO₂-Emissionen
  • Modernisierungsempfehlungen

Energieeffizienzklassen im Überblick

Effizienzklasse Endenergiebedarf (kWh/m²a) Einordnung
A+< 30Sehr hohe Effizienz
A30 – 50Sehr effizient
B50 – 75Effizient
C75 – 100Durchschnittlich
D100 – 130Sanierungswürdig
E130 – 160Verbesserungsbedürftig
F160 – 200Hoher Energieverbrauch
G200 – 250Sehr hoher Energieverbrauch
H> 250Sehr hoher Energieverbrauch

7. Vorteile des Bedarfsausweises bei Vermietung

  • Technische Bewertung ohne Abhängigkeit vom Nutzerverhalten
  • Gute Grundlage für Modernisierungsentscheidungen
  • Mehr Vergleichbarkeit im Vermietungsprozess
  • Relevante Grundlage für Förder- und Sanierungsthemen (je nach Vorhaben)
Hinweis: Der Energieausweis ist eine Pflichtunterlage. Für konkrete Sanierungsentscheidungen kann zusätzlich eine gezielte Beratung sinnvoll sein.

8. Energieausweis bei GREENOX: Preise und Leistungen

GREENOX bietet die Erstellung von Energieausweisen als digitalen Service an – strukturiert, nachvollziehbar und mit klaren Preisen.

Ausweis-Typ Geeignet für Preis
Verbrauchsausweis Wohngebäude mit vollständigen Verbrauchsdaten 59 €
Bedarfsausweis Wohngebäude (technische Bewertung) 129 €
Energieausweis Gebäude Nichtwohngebäude 249 €
Leistungsumfang: Digitale Erstellung, PDF-Ausgabe, Speicherung und spätere Bearbeitung möglich, 10 Jahre gültig, Support bei Rückfragen.

9. Checkliste für Vermieter: Die häufigsten Fehler vermeiden

  • Ausweis ist abgelaufen (älter als 10 Jahre)
  • Pflichtangaben im Inserat fehlen oder sind unvollständig
  • Falscher Ausweis-Typ gewählt (Bedarf vs. Verbrauch)
  • Kennwerte im Inserat weichen vom Dokument ab
  • Ausweis liegt bei Besichtigung nicht vor (PDF nicht verfügbar)

10. Fazit: Energieausweis für die Vermietung rechtssicher lösen

Ein gültiger Energieausweis gehört bei Vermietung zwingend dazu. Wer den passenden Ausweis-Typ wählt, Pflichtangaben korrekt ins Inserat übernimmt und das PDF für Besichtigungen bereithält, vermeidet unnötige Risiken und Verzögerungen. Der Bedarfsausweis ist besonders dann sinnvoll, wenn eine objektive Bewertung gefragt ist oder er gesetzlich erforderlich ist.

Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis Bedarfsausweis

Muss ich als Vermieter immer einen Energieausweis vorlegen?

Ja. Bei der Vermietung einer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden und bestimmte Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige enthalten sein. Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Ein Bedarfsausweis ist unter anderem bei Neubauten, nach umfassenden energetischen Sanierungen sowie bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten (Baujahr vor 1977, ohne entsprechenden Wärmeschutz) verpflichtend. Außerdem ist er nötig, wenn keine vollständigen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen.

Ein Energieausweis ist in Deutschland 10 Jahre gültig – unabhängig davon, ob es sich um einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis handelt. Nach Ablauf muss ein neuer Energieausweis erstellt werden, wenn die Immobilie weiter vermietet oder verkauft werden soll.

In der Immobilienanzeige müssen unter anderem die Art des Energieausweises, der Endenergiekennwert, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Fehlende oder falsche Angaben können mit Bußgeldern geahndet werden.

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