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CO₂-Abgabe Vermieter: Tabelle zur Kostenaufteilung

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CO₂-Abgabe: Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter

Seit dem 1. Januar 2023 hat die Bundesregierung mit dem Kohlendioxidkosten-aufteilungsgesetz (CO2KostAufG) eine neue Grundlage für die Verteilung der CO₂-Kosten geschaffen. Diese Regelung gilt für alle Gebäude, die mit fossilen Brennstoffen beheizt werden, und zielt darauf ab, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren, den Gebäudebestand energieeffizienter zu machen und Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen. Dieser Blogbeitrag bietet Ihnen eine umfassende Übersicht über die gesetzliche Regelung, das Zehn-Stufen-Modell, die Berechnung des spezifischen CO₂-Ausstoßes und praktische Tipps für Vermieter und Mieter.


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Hintergrund zur CO₂-Bepreisung

Die CO₂-Bepreisung wurde 2021 in Deutschland eingeführt, um den Klimaschutz zu fördern und Treibhausgase zu reduzieren. Fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas und Kohle werden seitdem mit einer CO₂-Abgabe belegt.

  • Aktueller CO₂-Preis: 30 Euro pro Tonne (Stand 2023)

  • Geplante Erhöhung: Bis 2025 soll der CO₂-Preis auf über 50 Euro pro Tonne steigen.

Die Abgabe betrifft insbesondere den Gebäudesektor, der für etwa 15 % der nationalen CO₂-Emissionen verantwortlich ist. Mit der CO₂-Kostenaufteilung sollen Vermieter und Mieter gleichermaßen dazu motiviert werden, klimafreundlich zu handeln.


Das Zehn-Stufen-Modell: Wie werden die CO₂-Kosten aufgeteilt?

Die Kosten der CO₂-Abgabe werden seit 2023 nicht mehr vollständig auf die Mieter umgelegt. Stattdessen erfolgt eine Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter auf Grundlage des spezifischen CO₂-Ausstoßes eines Gebäudes, gemessen in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.

Je schlechter die Energieeffizienz eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters. Das Ziel ist, Vermieter dazu zu bewegen, ihre Immobilien energetisch zu verbessern.


CO₂-Ausstoß (kg/m²/Jahr) Mieteranteil (%) Vermieteranteil (%)
≥ 52 5 95
47 bis < 52 20 80
42 bis < 47 30 70
37 bis < 42 40 60
32 bis < 37 50 50
27 bis < 32 60 40
22 bis < 27 70 30
17 bis < 22 80 20
12 bis < 17 90 10
< 12 100 0

Wie wird der spezifische CO₂-Ausstoß berechnet?

Um den spezifischen CO₂-Ausstoß eines Gebäudes zu ermitteln, wird der gesamte CO₂-Ausstoß durch die Wohnfläche (m²) geteilt. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Brennstoffverbrauch ermitteln: Messen Sie den Verbrauch fossiler Brennstoffe (Heizöl, Erdgas etc.) in Kilowattstunden (kWh).

  2. Emissionsfaktor anwenden: Multiplizieren Sie den Brennstoffverbrauch mit dem Emissionsfaktor des jeweiligen Brennstoffs. Beispiel: Erdgas hat einen Emissionsfaktor von 0,201 kg CO₂/kWh.

  3. Gesamten CO₂-Ausstoß berechnen: Addieren Sie die CO₂-Menge (kg) aller eingesetzten Brennstoffe.

  4. Spezifischen CO₂-Ausstoß berechnen: Teilen Sie den gesamten CO₂-Ausstoß durch die Wohnfläche in .

Beispielrechnung

Ein Mehrfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 1.000 m² und einem jährlichen Gasverbrauch von 120.000 kWh:

  • Gesamter CO₂-Ausstoß: 120.000 kWh × 0,201 kg CO₂/kWh = 24.120 kg CO₂

  • Spezifischer CO₂-Ausstoß: 24.120 kg ÷ 1.000 m² = 24,1 kg/m²/Jahr

Laut Stufenmodell trägt der Vermieter bei einem spezifischen CO₂-Ausstoß von 24,1 kg/m²/Jahr 70 % der CO₂-Kosten, während der Mieter 30 % übernimmt.


Pflichten der Vermieter

Gemäß Gesetz sind Vermieter verpflichtet, die CO₂-Kosten korrekt in der Heizkostenabrechnung auszuweisen. Dazu gehört:

  • Berechnung des spezifischen CO₂-Ausstoßes

  • Transparente Darstellung der Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter

  • Bereitstellung der Nachweise über Verbrauch und Emissionswerte

Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann rechtliche Konsequenzen haben und zu Streitigkeiten mit Mietern führen.


Ausnahmen und Sonderregelungen

Für einige Gebäude gelten Sonderregelungen:

  • Behördliche Einschränkungen: Wenn energetische Sanierungen aufgrund von Denkmalschutz oder Milieuschutz nicht möglich sind, kann der Vermieter seinen Kostenanteil um 50 % reduzieren.

  • Nichtwohngebäude: Gewerbeimmobilien fallen aktuell nicht unter das Zehn-Stufen-Modell. Stattdessen gilt eine 50:50-Aufteilung der Kosten. Ein separates Modell für Gewerbe soll bis 2025 eingeführt werden.

Energetische Sanierung als Lösung für Vermieter

Für Vermieter bietet sich die Chance, ihren CO₂-Kostenanteil durch energetische Sanierungen zu senken. Folgende Maßnahmen sind besonders effektiv:

  1. Dämmung: Eine hochwertige Dämmung von Dach, Fassade und Keller kann den Energiebedarf um bis zu 30 % reduzieren.

  2. Heizungsmodernisierung: Der Umstieg auf Wärmepumpen oder Brennwerttechnik spart Energie und senkt Emissionen erheblich.

  3. Erneuerbare Energien: Solaranlagen und Photovoltaiksysteme ersetzen fossile Brennstoffe und sind besonders klimafreundlich.

  4. Fensteraustausch: Moderne Energiesparfenster senken die Wärmeverluste.

Vergleich: Auswirkungen der CO₂-Kosten auf verschiedene Gebäudetypen

Gebäudetyp CO₂-Ausstoß (kg/m²/Jahr) Mieteranteil (%) Vermieteranteil (%)
Unsaniertes Altbauhaus 60 5 95
Teilsaniertes Gebäude 30 50 50
Energetisch saniertes Haus 12 100 0
Neubau (Effizienzstandard) 8 100 0

Was bedeutet die Regelung für Mieter?

Für Mieter bedeutet die Regelung, dass sie von energetischen Verbesserungen profitieren können. In energieeffizienten Gebäuden sinkt der CO₂-Ausstoß, und damit auch der Kostenanteil der Mieter.


Tipps für Mieter:

  • Effiziente Nutzung der Heizung: Optimieren Sie die Raumtemperatur (empfohlen: 20 °C).

  • Richtiges Lüften: Vermeiden Sie Dauerlüften; Stoßlüften ist energieeffizienter.

  • Energieeffiziente Geräte: Nutzen Sie Geräte mit hoher Effizienzklasse (z. B. A+++).

Fazit: Klimaschutz und Kostensenkung Hand in Hand

Die CO₂-Kostenaufteilung ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz im Gebäudesektor. Sie setzt klare Anreize, energetische Sanierungen voranzutreiben und den Energieverbrauch zu senken. Vermieter profitieren langfristig durch:

  • Wertsteigerung der Immobilie

  • Einsparungen bei CO₂-Kosten

  • Verbesserte Vermietbarkeit dank energieeffizienter Gebäude

Für Mieter bieten energieeffiziente Gebäude den Vorteil niedrigerer Heizkosten. Gleichzeitig kann ein bewusster Umgang mit Energie die Belastung weiter reduzieren.

Die Regelung zeigt deutlich: Klimaschutz beginnt bei jedem Einzelnen. Durch die Zusammenarbeit von Vermietern und Mietern können wir den Gebäudesektor nachhaltiger gestalten und die Klimaziele erreichen. Investitionen in erneuerbare Energien und Sanierungen zahlen sich langfristig aus – sowohl für die Umwelt als auch für den Geldbeutel.

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