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KfW 455-B 2026: Antragstopp und was jetzt gilt

Inhalt

Wer im Sommer 2026 einen Zuschuss für den barrierefreien Umbau beantragen wollte, steht vor einer geschlossenen Tür: Der KfW 455-B ist für dieses Jahr ausgeschöpft. Die 50 Millionen Euro Bundesmittel, die am 8. April freigegeben wurden, waren nach rund vier Monaten vergeben. Fast alle Ratgeberseiten im Netz erklären trotzdem weiter munter die Antragstellung. Wir sagen Ihnen, was tatsächlich gilt, was mit bereits gestellten Anträgen passiert – und welche drei Alternativen jetzt greifen. Eine davon zahlt sogar mehr als der Zuschuss je gezahlt hat.

Clever Kompakt
Das Wichtigste im Überblick
  • Für das Programmjahr 2026 sind keine Anträge mehr möglich – die KfW hat die Antragstellung gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind.
  • Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet, erteilte Zusagen bleiben gültig und werden ausgezahlt.
  • Der Zuschuss betrug 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen, maximal 2.500 Euro, und 12,5 Prozent beim Standard „Altersgerechtes Haus”, maximal 6.250 Euro.
  • 2027 wird eine Antragstellung wieder möglich, sofern der Bund erneut Mittel bereitstellt – eine Zusage dafür gibt es noch nicht.
  • Die Pflegekasse zahlt unabhängig davon bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bereits ab Pflegegrad 1. Das ist mehr als der KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen.
  • Als Ersatz für den Zuschuss bleibt der zinsverbilligte Kredit KfW 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.

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2.500 €
maximaler Zuschuss für Einzelmaßnahmen
6.250 €
maximal beim Standard „Altersgerechtes Haus”
50 Mio. €
Bundesmittel 2026 – nach vier Monaten vergeben
4.180 €
Pflegekasse je Maßnahme, ab Pflegegrad 1

Der Stand heute: 455-B ist für 2026 geschlossen

Die KfW formuliert es auf ihrer Produktseite ohne Umschweife: Wegen der hohen Nachfrage seien die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft, ab sofort könnten keine Anträge mehr im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung” gestellt werden. Ein exaktes Stopp-Datum nennt die Bank nicht, der Stopp fällt in den Sommer 2026.

Das Programm hat damit schon die zweite Vollbremsung hinter sich. Nach einer Pause von etwa einem Jahr hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Dezember 2025 angekündigt, für 2026 wieder Mittel bereitzustellen. Am 8. April 2026 startete die Antragstellung erneut, insgesamt 50 Millionen Euro standen zur Verfügung. Vier Monate später war das Geld weg.

Die Zeitleiste des Programms

Wer die Abfolge kennt, kann das Muster für 2027 einschätzen. Auffällig ist, wie kurz die Fenster inzwischen sind.

Zeitpunkt Was passiert ist Status
2024 / 2025 Mittel erschöpft, rund ein Jahr keine Antragstellung ✗ geschlossen
Dezember 2025 BMWSB kündigt 50 Mio. € für das Programmjahr 2026 an ~ angekündigt
8. April 2026 Antragstellung startet wieder über das KfW-Zuschussportal ✓ offen
Sommer 2026 50 Mio. € nach rund vier Monaten vergeben, Antragstopp ✗ geschlossen
2027 Wiederaufnahme möglich, falls der Bund erneut Mittel bereitstellt ~ offen, keine Zusage
Vorsicht bei Ratgeberseiten mit altem Stand

Bei unserer Recherche im August 2026 erklärte die Mehrheit der gut platzierten Seiten die Antragstellung so, als wäre das Programm offen – eine schrieb noch vom „vorübergehend ausgesetzten” Stand Februar 2026. Prüfen Sie deshalb bei jeder Förderauskunft das Datum, und verlassen Sie sich bei der Frage „geht das gerade?” ausschließlich auf die KfW-Produktseite selbst.

Was 455-B gefördert hat – Sätze, Beträge, Maßnahmen

Die Konditionen sind wichtig zu kennen, weil sie bei einer Wiederaufnahme voraussichtlich weitgehend gleich bleiben. Alle folgenden Werte stammen aus dem KfW-Merkblatt mit Stand April 2026.

Vorhaben Zuschusssatz Förderfähige Kosten je Wohneinheit Maximaler Zuschuss
Einzelmaßnahmen 10 % bis 25.000 € ~ 2.500 €
Standard „Altersgerechtes Haus” 12,5 % bis 50.000 € ✓ 6.250 €
Mindestinvestition für einen Antrag 2.000 € an förderfähigen Maßnahmen ✗ darunter kein Antrag

Die acht förderfähigen Maßnahmenkategorien

Gefördert wurden bauliche Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, aufgeteilt in acht Bereiche: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, Eingangsbereich und Wohnungszugang, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung und Schwellenabbau, Badumbau beziehungsweise Maßnahmen an Sanitärräumen, Orientierung und Unterstützung im Alltag, Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen sowie der komplette Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus”. Für jede Kategorie gelten technische Mindestanforderungen, die die KfW in einem separaten Dokument festlegt.

In der Praxis sind es meist dieselben drei Maßnahmen: die bodengleiche Dusche, der Abbau von Türschwellen und ein besserer Zugang zum Haus. Welche Maße dabei fachlich sinnvoll sind, richtet sich nach der DIN 18040 für barrierefreies Bauen – die technischen Mindestanforderungen der KfW orientieren sich daran, gehen aber nicht so weit. Für die Badplanung selbst haben wir die Anforderungen unter barrierefreies Bad planen zusammengestellt.

Wer antragsberechtigt war

Antragsberechtigt waren natürliche Personen mit Eigentum an Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder an Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, außerdem Ersterwerber. Bemerkenswert und vielen unbekannt: Auch Mieterinnen und Mieter von Wohnungen und Einfamilienhäusern konnten den Zuschuss beantragen – natürlich mit Zustimmung der Eigentümerseite.

Frühere Zusagen werden angerechnet

Auf den Höchstbetrag von 25.000 beziehungsweise 50.000 Euro je Wohneinheit rechnet die KfW alle Zusagen aus „Altersgerecht Umbauen – Kredit und Investitionszuschuss” (159/455) sowie Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit dem 1. April 2009 an. Ebenfalls angerechnet werden Zusagen aus 455-B und aus dem Einbruchschutz-Zuschuss 455-E. Wer 2015 schon einmal gefördert wurde, hat also weniger Spielraum – ein Detail, das in keinem der Wettbewerber-Ratgeber steht.

Was mit bereits gestellten Anträgen und Zusagen passiert

Diese Frage treibt gerade die meisten Leser hierher, und die Antwort ist beruhigend. Bereits eingereichte Anträge sind vom Stopp nicht betroffen und werden weiter bearbeitet. Besteht die Förderberechtigung, erteilt die KfW die Zusage zeitnah. Wer schon eine Zusage in der Hand hält, hat seinen Zuschuss reserviert – ausgezahlt wird er, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.

Für Sie heißt das: Ändern Sie an einem laufenden Vorhaben nichts, halten Sie die Fristen im Zusageschreiben ein und reichen Sie den Verwendungsnachweis rechtzeitig ein. Wer dagegen noch keinen Antrag gestellt, aber schon einen Handwerkervertrag unterschrieben hat, steht schlechter da: Der Antrag muss immer vor Vorhabenbeginn gestellt werden, ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich – auch nicht 2027.

Warum 50 Millionen Euro nach vier Monaten weg waren

Die Zahl klingt groß, wird bei genauem Hinsehen aber klein. Bei maximal 2.500 Euro Zuschuss für Einzelmaßnahmen reichen 50 Millionen Euro rechnerisch für etwa 20.000 Bewilligungen bundesweit. Verteilt auf ein Land mit rund 43 Millionen Wohnungen und einer alternden Bevölkerung ist das eine kleine Zahl. Dass der Topf nach vier Monaten leer war, ist deshalb keine Überraschung, sondern die Folge eines Budgets, das den Bedarf nicht abdeckt.

Diese Einordnung ist praktisch relevant: Sie sollten für 2027 nicht damit rechnen, den Zuschuss im Herbst noch zu bekommen. Wer ihn einplanen will, muss am ersten Tag der Wiederöffnung antragsfähig sein. Wie man sich darauf vorbereitet, steht weiter unten.

Kommt der Zuschuss 2027 zurück?

Die KfW formuliert konditional: Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt werden, werde eine Antragstellung wieder möglich sein. Eine Zusage ist das nicht, aber die Historie spricht dafür – das Programm wurde nach der letzten Pause ebenfalls wieder aufgenommen. Unklar bleibt die Höhe: Ob es erneut 50 Millionen Euro werden oder mehr, entscheidet der Bundeshaushalt.

Auch 455-E liegt still

Der Investitionszuschuss für Einbruchschutz (455-E) aus derselben Programmfamilie ist ebenfalls gestoppt. Wer Barrierereduzierung und Einbruchschutz zusammen geplant hatte – etwa eine neue, schwellenfreie und gleichzeitig einbruchhemmende Haustür – kann derzeit für keine der beiden Maßnahmen einen Zuschuss abrufen. Eine Übersicht aller aktuell offenen Programme finden Sie unter KfW-Programme 2026.

Alternative 1: der zinsverbilligte Kredit KfW 159

Die KfW nennt selbst nur eine Alternative, und das ist der Kredit „Altersgerecht Umbauen” mit der Produktnummer 159. Er läuft unabhängig vom Zuschusstopf weiter, weil er nicht aus Bundesmitteln bezuschusst, sondern über den Kapitalmarkt refinanziert wird. Sie erhalten bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit bei 100 Prozent Auszahlung, mit Laufzeiten von vier bis dreißig Jahren und einer Zinsbindung von fünf oder zehn Jahren.

Die Zinsen bewegen sich, weshalb hier nur ein Richtwert steht: Ende Juli 2026 lagen die Effektivzinssätze je nach Variante zwischen etwa 2,8 und 3,8 Prozent. Das ist kein geschenktes Geld wie beim Zuschuss, aber deutlich günstiger als ein freier Modernisierungskredit. Alle Details zu Antrag, Tilgung und tilgungsfreien Anlaufjahren haben wir im Beitrag zu KfW 159, dem Kredit für altersgerechtes Umbauen aufgeschrieben. Falls Sie ohnehin eine größere Maßnahme planen, lohnt der Vergleich mit einem klassischen Sanierungskredit.

Alternative 2: die Pflegekasse zahlt bis 4.180 Euro je Maßnahme

Diese Möglichkeit wird in Förderratgebern regelmäßig übersehen, obwohl sie für viele Haushalte die stärkere ist. Nach § 40 Absatz 4 des Elften Sozialgesetzbuchs zahlt die Pflegekasse Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Seit der Pflegereform 2025 liegt der Betrag bei diesen 4.180 Euro, vorher waren es 4.000 Euro. Damit übersteigt er den maximalen KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen um mehr als die Hälfte.

Zwei Punkte machen ihn besonders attraktiv. Erstens greift er bereits ab Pflegegrad 1, während viele andere Leistungen erst ab Pflegegrad 2 einsetzen. Zweitens vervielfacht sich der Betrag, wenn mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt leben – bis zum Vierfachen, also 16.720 Euro für dieselbe Maßnahme. Es handelt sich um einen echten Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen.

Reihenfolge entscheidet über das Geld

Der Antrag muss auch hier vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden. In unseren Projekten sehen wir häufig, dass Familien den Umbau aus Dringlichkeit starten und die Förderung damit verlieren. Wenn ein Pflegegrad beantragt oder absehbar ist, sprechen Sie deshalb vor dem ersten Handwerkertermin mit der Pflegekasse – auch wenn das ein paar Wochen kostet.

Alternative 3: Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Wer keinen Pflegegrad hat und keinen Kredit aufnehmen möchte, kann zumindest über die Steuererklärung etwas zurückholen. § 35a des Einkommensteuergesetzes erlaubt es, 20 Prozent der Handwerkerkosten direkt von der Steuerschuld abzuziehen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Wichtig ist die Beschränkung auf den Lohnanteil: Material zählt nicht mit, die Rechnung muss den Arbeitslohn separat ausweisen, und bezahlt werden muss per Überweisung – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Verwechseln Sie diesen Paragrafen nicht mit § 35c. Der gilt ausschließlich für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Heizung und ist mit bis zu 40.000 Euro über drei Jahre viel großzügiger. Für eine bodengleiche Dusche greift er nicht. Wer ohnehin saniert, sollte beides trennen und prüfen, welche Maßnahme in welchen Topf fällt – dabei hilft unsere Übersicht zu Förderungen für die energetische Sanierung.

Was sich kombinieren lässt – und was nicht

Hier liegt der häufigste Fehler: Menschen planen zwei Förderungen für dieselbe Rechnung ein und bekommen am Ende nur eine.

Kombination Möglich? Was Sie beachten müssen
455-B Zuschuss und KfW 159 für dieselbe Maßnahme ✗ nein Entweder Zuschuss oder Kredit – nicht beides für dieselbe Rechnung
Pflegekasse und KfW 159 ✓ ja Der Kredit finanziert den Anteil, den die Pflegekasse nicht deckt
Pflegekasse und § 35a EStG ~ teilweise Nur für den Teil der Kosten, den Sie selbst getragen haben
Barrierereduzierung und energetische Sanierung ✓ ja Verschiedene Töpfe, aber Kosten sauber trennen und getrennt belegen
Zuschuss nachträglich für laufende Arbeiten ✗ nein Der Antrag muss immer vor Vorhabenbeginn gestellt werden

Wenn Sie ohnehin größer umbauen, lohnt der Blick auf die Gesamtplanung statt auf einzelne Zuschüsse. Bei einer Kernsanierung lassen sich Barrierereduzierung und energetische Maßnahmen in einem Zug erledigen, was Baustellenkosten spart. Welcher Fördergeber dann für welche Maßnahme zuständig ist, klärt unser Beitrag BAFA oder KfW 2026.

Sonderfall Eigentumswohnung und Gemeinschaftseigentum

Betrifft Ihr Vorhaben das Gemeinschaftseigentum – etwa eine Rampe am Hauseingang, ein Treppenlift im Treppenhaus oder ein nachträglicher Aufzug – reicht Ihr eigener Förderantrag nicht. Sie brauchen zuerst einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ein Anspruch auf angemessene barrierereduzierende Maßnahmen besteht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, die Ausführung und die Kostenverteilung müssen aber beschlossen werden. Berührt die Maßnahme Sondernutzungsrechte, kann zusätzlich eine Änderung der Teilungserklärung nötig werden.

Planen Sie den zeitlichen Vorlauf realistisch: Zwischen Antrag an die Verwaltung, Beschluss in der Eigentümerversammlung und Baubeginn liegen selten weniger als sechs Monate. Wer den Zuschuss 2027 nutzen will, sollte den Beschluss deshalb noch 2026 herbeiführen.

Was Sie jetzt tun sollten, um 2027 vorbereitet zu sein

Der Topf war 2026 nach vier Monaten leer. Wer beim nächsten Mal dabei sein will, muss am Öffnungstag antragsfähig sein – nicht erst mit der Vorbereitung anfangen.

  • Vorhaben fachlich festlegen: Klären Sie, welche Maßnahmen Sie brauchen und welche technischen Mindestanforderungen dafür gelten. Eine unabhängige Beratung empfiehlt die KfW selbst, etwa über die Wohnberatungsstellen.
  • Angebote einholen, aber nicht unterschreiben: Sie brauchen belastbare Kosten für den Antrag. Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt jedoch bereits als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.
  • Pflegegrad prüfen: Liegt einer vor oder ist er absehbar, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse jetzt – dieser Weg ist nicht vom KfW-Antragstopp betroffen.
  • Frühere Zusagen zusammenstellen: Prüfen Sie, ob seit dem 1. April 2009 schon Förderungen aus 159, 455, 455-B oder 455-E oder von einem Landesförderinstitut geflossen sind. Diese werden auf den Höchstbetrag angerechnet.
  • Zugang zum Zuschussportal einrichten: Der Antrag läuft online über das KfW-Zuschussportal. Registrieren und Identifizierung vorab erledigen kostet nichts und spart am Öffnungstag Zeit.
  • WEG-Beschluss vorbereiten: Betrifft die Maßnahme Gemeinschaftseigentum, bringen Sie sie auf die nächste Eigentümerversammlung.

Wer die Umsetzung übernimmt

Bei der Umsetzung greifen wir auf die Betriebe unserer Unternehmensgruppe zurück. Bodengleiche Duschen, rutschhemmende Beläge und Fliesenarbeiten im barrierefreien Bad übernimmt GREENOX Gora Fliesen. Geht es an den Grundriss, an tragende Bauteile oder an einen nachträglichen Aufzug, planen die Kolleginnen und Kollegen von garnisch + werndle den Eingriff im Bestand. Türantriebe, Bewegungsmelder und Assistenzsysteme installiert GREENOX Dürr Elektrotechnik. Wenn Sie den Umbau mit einer energetischen Sanierung verbinden wollen, ordnen wir das im Rahmen einer Energieberatung in eine sinnvolle Reihenfolge ein.

Fazit

Der KfW 455-B ist für 2026 Geschichte, und das ist ärgerlich – aber es ist kein Grund, einen notwendigen Umbau zu verschieben. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme sogar mehr, als der Zuschuss für Einzelmaßnahmen je gezahlt hat. Wer keinen hat, kombiniert den Kredit KfW 159 mit der Steuerermäßigung nach § 35a EStG und kommt ebenfalls auf eine tragfähige Finanzierung.

Entscheidend bleibt die Reihenfolge: erst beraten und beantragen, dann bauen. Wer diesen Grundsatz verletzt, verliert jede Förderung – unabhängig davon, welcher Topf gerade offen ist. Und wenn Sie auf die Wiederaufnahme 2027 setzen: Bereiten Sie alles so vor, dass Sie am ersten Tag antragsfähig sind.

Weiterführende Artikel: KfW 159: Kredit für altersgerechtes Umbauen, Badsanierung: Kosten, Ablauf und Förderung und KfW-Programme 2026 im Überblick.

Häufige Fragen zum KfW 455-B

Kann ich den KfW-Zuschuss 455-B aktuell noch beantragen?

Nein. Die KfW hat die Antragstellung für das Programmjahr 2026 gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Prüfen Sie den Stand direkt auf der KfW-Produktseite, bevor Sie etwas planen – die Lage kann sich mit einem neuen Haushaltsjahr ändern. Alternativ steht Ihnen der zinsverbilligte Kredit KfW 159 offen, der weiterläuft.

Wie hoch war der Zuschuss bei KfW 455-B?

Für Einzelmaßnahmen betrug er 10 Prozent der förderfähigen Kosten, bei maximal 25.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit – also höchstens 2.500 Euro. Beim Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus” waren es 12,5 Prozent von maximal 50.000 Euro, also höchstens 6.250 Euro. Ein Antrag war ab einer Investition von 2.000 Euro möglich.

Was passiert mit meinem bereits gestellten Antrag?

Laufende Anträge sind vom Stopp nicht betroffen und werden weiter bearbeitet. Liegt die Förderberechtigung vor, erteilt die KfW die Zusage zeitnah. Wer bereits eine Zusage hat, dessen Zuschuss ist reserviert und wird ausgezahlt, sobald die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachgewiesen ist. Halten Sie die Fristen aus dem Zusageschreiben unbedingt ein.

Kommt das Programm 455-B 2027 wieder?

Die KfW formuliert es konditional: Sollten 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung wieder möglich sein. Eine verbindliche Zusage gibt es nicht. Die Historie spricht dafür – das Programm wurde nach der vorherigen Pause am 8. April 2026 wieder geöffnet. Über die Höhe der Mittel entscheidet der Bundeshaushalt.

Was ist die beste Alternative zum 455-B?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Liegt ein Pflegegrad vor, ist der Zuschuss der Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme die stärkste Option – er übersteigt den früheren KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen deutlich und muss nicht zurückgezahlt werden. Ohne Pflegegrad bleibt die Kombination aus KfW 159 und der Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

Kann ich KfW 159 und 455-B kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie müssen sich zwischen Zuschuss und Kredit entscheiden. Beachten Sie außerdem, dass die KfW auf den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit alle Zusagen aus 159, 455, 455-B und 455-E sowie Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit dem 1. April 2009 anrechnet. Frühere Förderungen verkleinern also Ihren verbleibenden Spielraum.

Zahlt die Pflegekasse auch ohne Pflegegrad?

Nein, ein Pflegegrad ist Voraussetzung. Die gute Nachricht: Es genügt Pflegegrad 1, während viele andere Leistungen der Pflegeversicherung erst ab Pflegegrad 2 greifen. Wenn ein Antrag auf Pflegegrad läuft oder absehbar ist, warten Sie mit dem Umbau – der Zuschussantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Gilt die Förderung auch für Mieter?

Ja, beim 455-B waren natürliche Personen antragsberechtigt, die eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus zur Miete bewohnen. Praktisch brauchen Sie dafür die Zustimmung der Eigentümerseite, weil es um bauliche Veränderungen geht. Auch der Zuschuss der Pflegekasse steht Mietern offen.

Welche Maßnahmen waren förderfähig?

Acht Kategorien: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, Eingangsbereich und Wohnungszugang, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung und Schwellenabbau, Badumbau und Maßnahmen an Sanitärräumen, Orientierung und Unterstützung im Alltag, Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen sowie der Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus”. Für jede Kategorie gelten technische Mindestanforderungen der KfW.

Muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden?

Ja, und das ist die häufigste Fehlerquelle. Der Förderantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht erst der erste Handwerkertag. Angebote einholen und vergleichen dürfen Sie dagegen problemlos. Das gilt für die KfW ebenso wie für den Zuschuss der Pflegekasse.

Jetzt clever starten
Altersgerecht umbauen – mit der Förderung, die gerade offen ist
Ein geschlossenes Programm heißt nicht, dass es kein Geld gibt. Wir prüfen für Ihr Vorhaben, welcher Topf tatsächlich zahlt, in welcher Reihenfolge Sie beantragen müssen und wie sich Barrierereduzierung mit einer energetischen Sanierung verbinden lässt. Von der Planung bis zur Ausführung durch unsere Handwerksbetriebe – bundesweit, mit Sitz in Stuttgart.
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