Heizungscheck-Pflicht: Fristen, Kosten & Tipps für Eigentümer

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Heizungscheck-Pflicht: Fristen, Kosten & Tipps für Eigentümer

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Themen in diesem Beitrag
Energieausweis für die Vermietung – Alles, was Sie wissen müssen

Die Energiewende ist eines der zentralen politischen und gesellschaftlichen Projekte unserer Zeit. Um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen und den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor deutlich zu senken, rückt auch der Immobilienbestand zunehmend in den Fokus.

Damit wächst der Druck auf Eigentümer und Vermieter, ihren Beitrag zur Verbesserung der energieeffizienten Nutzung von Gebäuden zu leisten. Besonders im Bereich der Wärmeerzeugung besteht häufig noch erhebliches Optimierungspotenzial – sei es durch veraltete Technik, falsche Einstellungen oder fehlende Wartung.

Eine der wichtigsten Maßnahmen, die im Zuge der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingeführt wurden, ist die verpflichtende Heizungsprüfung gemäß §60b GEG. Diese wird allgemein auch als „Heizungscheck-Pflicht“ bezeichnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, bestehende Heizungsanlagen systematisch auf ihre Effizienz zu prüfen und unnötige Energieverluste zu identifizieren.

Die Regelung betrifft in erster Linie größere Wohngebäude, insbesondere solche mit mindestens sechs Wohneinheiten oder vergleichbarer gewerblicher Nutzung. Für viele Eigentümer bedeutet das: Sie müssen bis spätestens Ende September 2027 tätig werden und ihre Heizungsanlage fachgerecht überprüfen lassen. Bei neueren Anlagen beginnt die Frist jeweils 15 Jahre nach dem Einbau.

In diesem Beitrag erhältst du einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte der Heizungscheck-Pflicht: Wer ist betroffen?, was wird genau geprüft?, welche Fristen müssen eingehalten werden? – und mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, falls die gesetzliche Pflicht nicht erfüllt wird.


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Quelle: freepik.com



Warum gibt es die Heizungscheck-Pflicht?

Ziel des Heizungschecks ist es, bestehende Heizungsanlagen auf unnötige Energieverluste zu überprüfen und Optimierungspotenziale aufzudecken. Dadurch soll langfristig:

  • der Energieverbrauch reduziert,

  • die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringert,

  • und die CO₂-Bilanz im Gebäudesektor verbessert werden.

Im Fokus steht dabei insbesondere der Bestand von ineffizienten Heizsystemen, die häufig älter als 15 Jahre sind. Diese Systeme sind oft falsch eingestellt oder technisch veraltet und können durch einfache Maßnahmen wesentlich effizienter betrieben werden.


Wer ist betroffen?

Die Heizungsprüfung ist nicht für alle Gebäude verpflichtend, sondern richtet sich gezielt an Eigentümer von Gebäuden mit bestimmten Eigenschaften. Betroffen sind:

  • Gebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten

  • Gewerbeimmobilien mit zentralen Heizsystemen

  • Zentralheizungen mit Wasser als Wärmeträger

  • Heizungsanlagen, die mit Öl, Gas oder Holz betrieben werden

Nicht betroffen sind:

  • Gebäude mit Wärmepumpen

  • Einzelöfen und Etagenheizungen ohne zentrale Steuerung

  • Fernwärmeversorgte Gebäude (wenn kein eigenes Heizsystem existiert)

Eigentümer von kleineren Mehrfamilienhäusern (z. B. mit 3–5 Wohneinheiten) sind von der Pflicht aktuell nicht betroffen – eine freiwillige Teilnahme ist jedoch möglich und kann wirtschaftlich sinnvoll sein.


Welche Fristen gelten?

Die Fristen richten sich nach dem Alter der Heizungsanlage. Hierbei gilt: je älter die Anlage, desto früher muss geprüft werden. Die erste Welle betrifft daher primär Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 installiert wurden.


Fristenübersicht Heizungscheck nach Baujahr

Baujahr der Heizungsanlage Stichtag für die Heizungsprüfung
Vor dem 01.10.2009 Bis zum 30. September 2027
01.10.2009 – 30.09.2010 Bis spätestens 30. September 2025
Ab dem 01.10.2010 Innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Betriebsjahren

Beispiel: Eine Gaszentralheizung, die am 15. Januar 2010 eingebaut wurde, muss bis zum 15. Januar 2026 überprüft worden sein.


Was wird beim Heizungscheck kontrolliert?

Im Rahmen der Heizungsprüfung nehmen qualifizierte Fachkräfte eine umfassende Analyse der Heizungsanlage vor. Dabei werden typische Energieverluste aufgedeckt und Optimierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Der Check umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Prüfung der Heizkurve und Regelungseinstellungen

  • Bewertung der Vorlauftemperatur

  • Kontrolle der Umwälzpumpe auf Effizienz

  • Sichtprüfung der Rohrleitungsdämmung

  • Ermittlung der Laufzeitregelung (z. B. Nachtabsenkung)

  • Analyse der Hydraulik (inkl. Hinweis auf hydraulischen Abgleich)

Übersicht – Typische Schwachstellen und mögliche Maßnahmen

Schwachstelle Optimierungsmaßnahme Potenzielles Einsparpotenzial
Zu hohe Vorlauftemperatur Absenkung auf Bedarfstemperatur 5–10 % Heizenergie
Alte Heizungspumpe Austausch gegen Hocheffizienzpumpe bis zu 15 % Stromkosten
Fehlende Dämmung an Heizrohren Nachträgliche Isolierung 2–5 % Heizverluste
Veraltete Regelung / Steuerung Austausch gegen witterungsgeführte Regelung bis zu 10 % Einsparung
Keine Nachtabsenkung Zeitprogramme für Nachtbetrieb einrichten 3–7 % Heizkosten

Der Heizungscheck selbst ist nicht mit einem hydraulischen Abgleich gleichzusetzen, kann diesen aber empfehlen. Der hydraulische Abgleich ist z. B. seit 2023 verpflichtend bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen (etwa beim Heizungstausch oder Pumpentausch).


Wer darf den Heizungscheck durchführen?

Nicht jeder Handwerker darf den Check vornehmen. Zulässig sind nur spezialisiert geschulte Fachkräfte, die über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Dazu zählen insbesondere:

  • SHK-Fachbetriebe (Sanitär, Heizung, Klima)

  • Schornsteinfeger mit entsprechender Weiterbildung

  • Energieberater mit Eintrag in der Bundesliste

Wichtig: Der Prüfer muss den Heizungscheck dokumentieren und dem Eigentümer eine schriftliche Bescheinigung aushändigen. Diese sollte unbedingt aufbewahrt und bei Bedarf der zuständigen Behörde vorgelegt werden können.


Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für einen Heizungscheck bewegen sich – abhängig von Heizungsart, Umfang der Prüfung und Standort – in einem moderatem Bereich. Aktuell liegen die Preise in der Regel zwischen:

  • 80 und 200 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser

  • 200 bis 600 Euro für größere Mehrfamilienhäuser oder gewerbliche Objekte

Wenn zusätzliche Maßnahmen wie der Austausch der Pumpe oder die nachträgliche Dämmung umgesetzt werden, können die Kosten natürlich steigen. Die gute Nachricht: Viele dieser Maßnahmen amortisieren sich bereits nach wenigen Jahren durch niedrigere Heizkosten.


Fördermöglichkeiten nutzen

Zwar ist der Heizungscheck als einzelne Leistung nicht direkt förderfähig, jedoch lassen sich viele der anschließenden Optimierungsmaßnahmen finanziell unterstützen. Dazu gehören unter anderem:

  • Austausch ineffizienter Heizungspumpen

  • Einbau moderner Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs

  • Dämmung ungedämmter Rohrleitungen

Diese Maßnahmen sind Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auch eine vorbereitende Energieberatung kann gefördert werden – in vielen Fällen mit bis zu 80 % Zuschuss auf die Beratungskosten.


Was passiert bei Verstößen?

Wer die Pflicht zur Heizungsprüfung ignoriert, riskiert rechtliche Konsequenzen. Laut Gebäudeenergiegesetz kann ein Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Für die Kontrolle der Einhaltung sind die Bundesländer zuständig. Zwar gibt es aktuell (Stand April 2025) noch keine flächendeckenden Überprüfungen, doch vor allem im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen oder Förderanträgen kann eine fehlende Heizungsprüfung zu erheblichen Problemen führen.


Unsere Empfehlung für Eigentümer

Die Heizungscheck-Pflicht ist keine bloße Formalität, sondern eine echte Chance, die eigene Immobilie energetisch und wirtschaftlich aufzuwerten:

  • Energieeinsparung: Bereits einfache Maßnahmen wie die Optimierung der Vorlauftemperatur oder der Pumpentausch führen zu nachhaltigen Einsparungen.

  • Wertsteigerung: Eine energieeffizient betriebene Heizungsanlage steigert die Attraktivität und den Marktwert der Immobilie.

  • Zukunftssicherheit: Wer bereits jetzt investiert, ist besser vorbereitet auf kommende gesetzliche Anforderungen – z. B. durch die nächste GEG-Novelle 2026/2027.

Wir empfehlen Eigentümern, frühzeitig Kontakt zu qualifizierten SHK-Fachbetrieben oder Energieberatern aufzunehmen. Wer klug kombiniert – etwa durch die Verbindung von Wartung, Heizungscheck und BEG-Förderberatung – spart doppelt: Energie und Kosten.


Fazit: Pflicht mit Potenzial

Die Heizungscheck-Pflicht ist weit mehr als nur eine weitere gesetzliche Auflage im Rahmen der Energiewende. Sie stellt vielmehr einen entscheidenden Hebel für Eigentümer und Vermieter dar, ihre Gebäude energetisch zu optimieren und gleichzeitig ökonomisch sinnvoll zu handeln. In einer Zeit steigender Energiepreise, schärferer Klimaziele und zunehmender Regulierung ist es wichtiger denn je, die Effizienz der eigenen Heizungsanlage genau zu kennen – und zu verbessern.

Der Gesetzgeber gibt mit der Prüfpflicht einen klaren Impuls: Prävention statt Reaktion. Wer frühzeitig handelt, sich mit dem technischen Zustand seiner Heizungsanlage auseinandersetzt und die empfohlenen Maßnahmen umsetzt, profitiert gleich mehrfach. Neben der Vermeidung von Bußgeldern winken spürbare Kosteneinsparungen bei Strom und Heizenergie, eine Wertsteigerung der Immobilie sowie ein echter Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen im Gebäudesektor.

Die Pflicht bietet auch die Gelegenheit, bestehende Anlagen mit minimalem Aufwand deutlich effizienter zu betreiben. Bereits einfache Maßnahmen wie das Absenken der Vorlauftemperatur, der Austausch veralteter Pumpentechnik oder die Dämmung freiliegender Leitungen zeigen oft schon nach kurzer Zeit Wirkung – finanziell wie ökologisch.

Darüber hinaus eröffnet der Heizungscheck den Zugang zu attraktiven staatlichen Förderprogrammen, etwa im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer clever kombiniert – z. B. Heizungscheck, Wartung und Energieberatung –, kann durch gezielte Maßnahmen nicht nur den Energieverbrauch dauerhaft senken, sondern sich auch Fördergelder in erheblicher Höhe sichern.

Die Pflicht von heute ist somit keineswegs eine Belastung – sie ist vielmehr eine Einladung, aktiv zu werden, sich zukunftssicher aufzustellen und den eigenen ökologischen Fußabdruck zu verkleinern. Mit vergleichsweise geringem organisatorischen Aufwand lassen sich große Effekte erzielen – sowohl für den Geldbeutel als auch für die Umwelt.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die jetzt handeln, sichern sich nicht nur die gesetzliche Konformität, sondern übernehmen auch Verantwortung für ein nachhaltigeres Wohnen und Heizen. So wird aus einer Verpflichtung eine echte Chance – mit langfristigem Mehrwert.

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