Der Austausch von Fenstern gehört zu den wirtschaftlich und energetisch sinnvollsten Maßnahmen, wenn es um die Sanierung oder Modernisierung von Bestandsgebäuden geht. Alte, undichte Fenster verursachen einen erheblichen Wärmeverlust – Schätzungen zufolge gehen über 20 % der Heizenergie in Altbauten allein über Fensterflächen verloren. Durch den Einbau moderner Fenster mit niedrigem Uw-Wert lässt sich dieser Energieverlust deutlich reduzieren.
Doch bei einem Fensteraustausch zählt nicht nur das Produkt selbst. Neben der Auswahl qualitativ hochwertiger Fenster und der fachgerechten Montage ist auch die dokumentierte Umsetzung von entscheidender Bedeutung. Denn energetische Maßnahmen müssen den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen – und genau hier kommt die sogenannte Unternehmererklärung ins Spiel.
Die Unternehmererklärung ist ein zentrales Dokument im Rahmen jeder energetischen Einzelmaßnahme, bei der Fenster getauscht oder neu eingebaut werden. Sie dient als rechtssicherer Nachweis darüber, dass die durchgeführten Arbeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sachgemäß umgesetzt wurden. Darüber hinaus ist sie in vielen Fällen eine Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln und kann bei Bedarf auch gegenüber der Baubehörde oder bei einem Verkauf der Immobilie von Bedeutung sein.
In diesem Leitfaden möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Unternehmererklärung geben: Wir erklären, wann und warum sie notwendig ist, welche Informationen sie enthalten muss, welche gesetzlichen Pflichten für Handwerksbetriebe gelten und welche Vorteile sie für Bauherren mit sich bringt. Damit schaffen wir Klarheit in einem Bereich, der im Alltag von Modernisierungsprojekten oft unterschätzt wird – aber für die langfristige Rechtssicherheit, Energieeffizienz und Werterhaltung von Gebäuden eine zentrale Rolle spielt.
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Was ist eine Unternehmer-erklärung?
Die Unternehmererklärung, auch bekannt als Fachunternehmererklärung, ist ein zentrales Dokument bei der energetischen Sanierung von Gebäuden. Sie wird vom ausführenden Handwerksbetrieb erstellt und dient als schriftlicher Nachweis dafür, dass bestimmte bauliche Maßnahmen ordnungsgemäß und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt wurden.
Besonders relevant ist die Unternehmererklärung bei Maßnahmen, die einen Einfluss auf die energetische Qualität eines Gebäudes haben – dazu zählen beispielsweise der Austausch von Fenstern, Dämmarbeiten an der Gebäudehülle oder die Modernisierung von Heizsystemen. Im Falle des Fensteraustauschs bestätigt die Unternehmererklärung insbesondere, dass die neuen Fenster einen Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) aufweisen, der den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht, und dass sie fachgerecht montiert wurden.
Die Bedeutung dieser Erklärung liegt vor allem darin, dass sie als Vertrauens- und Qualitätsnachweis fungiert – sowohl für Bauherren als auch für Behörden, Förderstellen und ggf. zukünftige Käufer einer Immobilie. Sie dokumentiert, dass ein fachlich qualifiziertes Unternehmen die Arbeiten übernommen und dabei anerkannte Regeln der Technik eingehalten hat. Zudem kann die Unternehmererklärung bei der Beantragung staatlicher Fördermittel oder bei einer steuerlichen Absetzbarkeit der Sanierungskosten eine entscheidende Rolle spielen.
Aus rechtlicher Sicht ergibt sich die Pflicht zur Ausstellung der Unternehmererklärung aus dem § 96 des Gebäudeenergiegesetzes. Demnach ist das beauftragte Fachunternehmen verpflichtet, dem Eigentümer nach Abschluss der Arbeiten eine Erklärung darüber auszustellen, dass die energetischen Anforderungen gemäß GEG erfüllt wurden. Diese Erklärung ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren und kann im Bedarfsfall gegenüber Behörden vorgelegt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Unternehmererklärung ist ein zwingend erforderliches Dokument, das nicht nur der gesetzlichen Nachweispflicht dient, sondern auch Vertrauen schafft, Transparenz erhöht und langfristig zur Wertsteigerung einer Immobilie beitragen kann.
Rechtliche Grundlagen der Unternehmer-erklärung
Gemäß § 96 GEG sind Handwerksbetriebe verpflichtet, nach Abschluss bestimmter energetischer Maßnahmen eine Unternehmererklärung auszustellen. Diese Pflicht besteht unter anderem bei:
- Austausch oder Neueinbau von Fenstern und Außentüren
- Dämmung von Dachflächen, Außenwänden oder der obersten Geschossdecke
- Einbau oder Austausch von Heizungsanlagen
Die Unternehmererklärung dient dem Bauherren als Nachweis gegenüber Behörden und Förderstellen, dass die Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie muss vom Eigentümer mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Inhalte
Eine vollständige Unternehmererklärung sollte folgende Informationen enthalten:
Angaben zum Fachunternehmen:
- Name und Anschrift des Betriebs
- Kontaktdaten des Ansprechpartners
- Handelsregister- oder Handwerkskammer-Nummer
Angaben zum Bauvorhaben:
- Adresse des Objekts
- Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen
- Bauleiter und dessen Kontaktdaten
Technische Details der eingebauten Fenster:
- Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) der Fenster
- Art der Verglasung (z. B. Zweifach- oder Dreifachverglasung)
- Rahmenmaterial (z. B. Kunststoff, Holz, Aluminium)
- Hersteller und Modellbezeichnung der Fenster
Bestätigung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben:
- Hinweis auf die Einhaltung der Anforderungen des GEG
- Bestätigung der fachgerechten Montage nach anerkannten Regeln der Technik
- Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Erklärung
Beispielhafte Tabelle zur Dokumentation der Fensterdaten
Raum | Fensterposition | Uw-Wert [W/(m²·K)] | Verglasungstyp | Rahmenmaterial | Hersteller | Modellbezeichnung |
---|---|---|---|---|---|---|
Wohnzimmer | Südseite | 1,1 | Dreifachglas | Kunststoff | Beispiel AG | ThermoPlus 3000 |
Küche | Ostseite | 1,3 | Zweifachglas | Holz | FensterTech | EcoLine 200 |
Schlafzimmer | Nordseite | 1,1 | Dreifachglas | Aluminium | AluFenster GmbH | AluTherm 500 |
Bedeutung der technischen Kennwerte
Der Uw-Wert gibt an, wie viel Wärme durch das Fenster verloren geht. Je niedriger dieser Wert, desto besser die Wärmedämmung. Das GEG legt für den Fensteraustausch bestimmte Höchstwerte fest, die nicht überschritten werden dürfen. Aktuell gilt für Fenster ein maximaler Uw-Wert von 1,3 W/(m²·K).
Wichtige Hinweise für Bauherren
- Aufbewahrung der Unternehmererklärung: Dieses Dokument sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da es bei späteren Verkäufen, behördlichen Prüfungen oder Beantragung von Fördermitteln als Nachweis dient.
- Fördermöglichkeiten nutzen: Viele energetische Sanierungsmaßnahmen werden staatlich gefördert. Die Unternehmererklärung ist oft Voraussetzung für die Inanspruchnahme solcher Förderprogramme.
- Qualitätssicherung: Durch die Unternehmererklärung erhalten Bauherren eine zusätzliche Sicherheit über die Qualität der ausgeführten Arbeiten und die Einhaltung gesetzlicher Standards.
Hinweise für Fachbetriebe
- Verantwortung übernehmen: Als ausführender Betrieb sind Sie verpflichtet, die Unternehmererklärung auszustellen. Die Nichtausstellung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
- Sorgfältige Dokumentation: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über die verwendeten Materialien und die durchgeführten Arbeiten. Dies erleichtert das Ausfüllen der Erklärung und dient der eigenen Absicherung.
- Nutzung von Vorlagen: Nutzen Sie standardisierte Vorlagen für die Unternehmererklärung, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen enthalten sind.
Beispielhafte Vorlage
Abschnitt | Inhalt |
---|---|
II. Angaben zum Bauvorhaben |
Bauherr: Max Mustermann Adresse: Musterweg 12, 12345 Beispielstadt Bauvorhaben: Austausch von 12 Fenstern |
III. Technische Angaben |
Fenster-Typ: ThermoPlus 3000 Uw-Wert: 1,1 W/(m²·K) Verglasung: 3-fach Montagedatum: 14.–18. März 2025 |
IV. Rechtliche Bestätigung | „Hiermit wird bestätigt, dass alle Arbeiten gemäß den Anforderungen des GEG sowie nach anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden.“ |
Unterschrift | Max Müller, Geschäftsführer Fensterbau Müller GmbH – Datum: 19.03.2025 |
Praxisbeispiel: Unternehmer-erklärung in einem Modernisierungs-projekt
Stellen wir uns vor, ein Eigentümer modernisiert ein Einfamilienhaus aus den 1980er-Jahren. Im Rahmen des Projekts wird der Austausch aller Fenster vorgenommen, um sowohl Energiekosten zu senken als auch den Wohnkomfort zu verbessern.
Was passiert konkret?
- Der Bauherr beauftragt ein zertifiziertes Fensterbauunternehmen.
- Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Unternehmererklärung übergeben.
- Diese enthält nicht nur die technischen Daten zu den neuen Fenstern, sondern auch eine Bestätigung über die fachgerechte Montage.
Warum ist das wichtig?
- Die Erklärung ermöglicht dem Eigentümer, eine Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu beantragen.
- Im Falle einer Energieberatung dient das Dokument als Beleg für die energetische Verbesserung.
- Bei einem späteren Hausverkauf kann der Energieausweis durch diese Maßnahme positiv beeinflusst werden – dokumentiert durch die Unternehmererklärung.
Unternehmer-erklärung vs. Energieausweis: Was ist der Unterschied?
Während sich die Unternehmererklärung auf die Qualität und Gesetzeskonformität der handwerklichen Leistung bezieht, gibt der Energieausweis einen Überblick über die energetische Gesamteffizienz eines Gebäudes.
Vergleichstabelle:
Merkmal | Unternehmererklärung | Energieausweis |
---|---|---|
Fokus | Nachweis über fachgerechte Umsetzung einer Maßnahme | Gesamtbewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes |
Ausstellung durch | Ausführender Handwerksbetrieb | Energieberater oder qualifizierte Fachkraft |
Gültigkeit | Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre | In der Regel 10 Jahre gültig |
Relevanz für Fördermittel | Häufig Voraussetzung zur Antragstellung | Kann erforderlich sein bei umfassender energetischer Sanierung |
Inhalt | Technische Details zur ausgeführten Maßnahme | Energiekennwerte, Verbrauch, Empfehlungen |
Typische Fehler – und wie man sie vermeidet
- 1. Fehlende Angaben: Viele Unternehmererklärungen sind unvollständig – insbesondere technische Daten wie der Uw-Wert oder Angaben zum Verglasungstyp fehlen oft.
Lösung: Nutzen Sie standardisierte, interne Checklisten. - 2. Keine rechtzeitige Übergabe: Die Erklärung wird oft vergessen oder dem Bauherrn verspätet übergeben. Das kann vor allem bei Förderanträgen zu Problemen führen.
Lösung: Integrieren Sie die Erstellung der Unternehmererklärung als Pflichtpunkt im Projektabschluss. - 3. Unklare Formulierungen: Vage Aussagen wie „entspricht aktuellen Standards“ reichen nicht aus. Es muss klar benannt werden, auf welches Gesetz (z. B. GEG) und welche technischen Normen sich die Erklärung bezieht.
Fazit: Unternehmer-erklärung als Schlüssel zur Transparenz und Qualität
Die Unternehmererklärung ist längst nicht nur ein formaler Nachweis oder bürokratisches Dokument, das beiläufig überreicht wird – sie ist ein zentrales Element professioneller Bauausführung und gewinnt im Rahmen der energetischen Sanierung immer mehr an Bedeutung. Insbesondere beim Austausch von Fenstern, der eine direkte Auswirkung auf den Energieverbrauch und den Wohnkomfort eines Gebäudes hat, liefert sie eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation der erbrachten Leistungen.
Durch die Unternehmererklärung wird nicht nur sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben – wie die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – eingehalten wurden, sondern sie schafft auf mehreren Ebenen einen echten Mehrwert. Sie steht für:
- Rechtssicherheit für alle Beteiligten: Der Bauherr kann bei späteren Kontrollen oder Prüfungen gegenüber Behörden und Förderstellen klar belegen, dass alle energetischen Standards eingehalten wurden. Auch für den ausführenden Betrieb dient die Erklärung als rechtliche Absicherung und Beleg für korrekt durchgeführte Arbeiten.
- Transparenz über die technische Umsetzung: Die Erklärung enthält detaillierte Informationen zu den verbauten Fenstern, wie Uw-Wert, Verglasungsart und Rahmenmaterial. So können Maßnahmen jederzeit nachvollzogen und ggf. nachgewiesen werden – ein Vorteil nicht nur bei Förderanträgen, sondern auch bei späterem Verkauf der Immobilie.
- Grundlage für Förderungen und steuerliche Vorteile: Viele Programme – beispielsweise aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – setzen die Vorlage einer fachlich fundierten Unternehmererklärung voraus. Nur mit ihr können Bauherren sicherstellen, dass sie Zugang zu finanziellen Unterstützungen und Steuervorteilen erhalten.
Für Bauherren stellt die Unternehmererklärung einen verlässlichen Nachweis über Qualität, Gesetzeskonformität und Transparenz dar. Sie stärkt die Sicherheit, eine fundierte Entscheidung getroffen zu haben und die Immobilie nach aktuellen Standards verbessert zu haben. Gleichzeitig schafft sie eine wichtige Grundlage für die Werthaltigkeit und Energieeffizienz des Objekts – entscheidend bei künftigen Energieausweisen oder Eigentümerwechseln.
Für Fachbetriebe wie GREENOX bietet die Unternehmererklärung die Möglichkeit, die eigene Kompetenz, Sorgfalt und technische Exzellenz sichtbar zu machen. Sie stärkt das Vertrauen der Kundinnen und Kunden, dokumentiert die Einhaltung gesetzlicher Pflichten und grenzt den Betrieb positiv vom Wettbewerb ab. Zudem dient sie als instrumentelles Werkzeug im Kundenservice: Wer professionelle Dokumentation liefert, punktet mit Transparenz, Qualität und Verlässlichkeit – genau das, was moderne Bauherren erwarten.
Kurz gesagt: Die Unternehmererklärung ist ein Schlüsseldokument im Zusammenspiel von Bauqualität, Energieeffizienz und Zukunftssicherheit. Wer sie ernst nimmt, schafft die Grundlage für nachhaltiges Bauen, zufriedene Kunden und langfristige Projekterfolge.