Die Frage, wie eine Terrasse zur Wohnfläche zählt, ist für Eigentümer, Käufer und Mieter zentral. Grundlage dafür ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Sie legt fest, dass Terrassen nur anteilig zur Wohnfläche gehören – und zwar „in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte“ (§4 WoFlV). Diese Regelung wirkt sich direkt auf Mietpreise, Immobilienbewertungen und sogar die Grundsteuer aus.
Wohnflächenberechnung inkl. Terrasse anfragen
Quelle: greenox-group.de
Terrasse Wohnfläche nach WoFlV: Die offiziellen Regeln
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zählt eine Terrasse grundsätzlich zur Wohnfläche – jedoch nur anteilig. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt davon ab, welchen Wohnwert die Terrasse hat. Die WoFlV legt dafür klare Vorgaben fest, nach denen Terrassenflächen in der Regel zu 25 % und in besonderen Fällen bis zu 50 % angerechnet werden dürfen.
Rechtsgrundlage (§4 WoFlV)
- 25 % Anrechnung – Standardwert für übliche Terrassen
- bis zu 50 % – nur bei besonders hochwertiger Ausführung und deutlich erhöhtem Wohnwert
Wie stark wird eine Terrasse zur Wohnfläche angerechnet?
Die genaue Berechnung hängt vom Wohnwert der Terrasse ab. Faktoren wie Überdachung, Belag, Ausrichtung, Sichtschutz und Nutzbarkeit entscheiden, ob 25 % oder bis zu 50 % möglich sind.
| Terrassenart | Anrechnung Wohnfläche | Begründung |
|---|---|---|
| Standard-Terrasse | 25 % | Normale Ausstattung, unüberdacht, durchschnittlicher Wohnwert |
| Überdachte Terrasse | 50 % | Witterungsschutz erhöht Nutzbarkeit erheblich |
| Hochwertige Terrasse | 30–40 % | Sichtschutz, hochwertige Beläge, Beleuchtung, Pflanzen |
| Luxus-Dachterrasse | bis zu 50 % | Exklusive Lage, hochwertige Ausstattung |
Wann zählen 50 % der Terrasse zur Wohnfläche?
Eine höhere Anrechnung ist nur möglich, wenn der Wohnwert außergewöhnlich hoch ist. Zu den entscheidenden Kriterien gehören:
- Süd- oder Westausrichtung (sonnig)
- Überdachung oder Verglasung
- Hochwertige Materialien (Holz, Naturstein)
- Sicht- und Windschutz
- Beleuchtung, Strom- und Wasseranschlüsse
- Großzügige Fläche mit klarer Wohnraumnutzung
Wie misst man die Terrassenfläche korrekt?
Zuerst wird die gesamte Terrassenfläche ermittelt. Anschließend wird der passende Anrechnungsfaktor (25–50 %) darauf angewendet.
| Beispiel | Terrassenfläche | Anteil | Angerechnete Wohnfläche |
|---|---|---|---|
| Einfache Terrasse | 20 m² | 25 % | 5 m² |
| Überdachte Terrasse | 15 m² | 50 % | 7,5 m² |
| Hochwertige Terrasse | 10 m² | 40 % | 4 m² |
Unterschied zu DIN 277
Nach DIN 277 wären Terrassen sogar 100 % anrechenbar. Diese Norm wird häufig für Bauträger- oder Verkaufsunterlagen genutzt. Im Mietrecht gilt jedoch meist die WoFlV, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei älteren Mietverträgen (vor 2004) können auch DIN 283 oder II. BV gelten.
Terrasse & Grundsteuer: Wichtig für Eigentümer
Für die Grundsteuer gilt ebenfalls: Terrassen müssen mit 25–50 % berücksichtigt werden. Damit erhöht sich die offiziell berechnete Wohnfläche und damit unter Umständen die Steuerlast.
Wann liegt ein Fehler bei der Wohnflächenberechnung vor?
Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % ab, liegt laut Rechtsprechung ein Sachmangel vor. Mieter können dann:
- Miete mindern
- zu viel gezahlte Miete zurückfordern
Vermieter dürfen bei zu großer Wohnfläche entsprechend anpassen.
Mehr zur korrekten Wohnflächenberechnung finden Sie hier: Wohnfläche richtig berechnen.Fazit
Die Anrechnung einer Terrasse zur Wohnfläche ist klar geregelt: 25 % Standard, bis zu 50 % möglich. Ausstattung, Lage und Nutzbarkeit entscheiden über die genaue Einstufung. Wer eine Wohnung vermietet, kauft oder bewertet, sollte die WoFlV unbedingt beachten, um Kostenrisiken und Streitigkeiten zu vermeiden.

