Hydraulischer Abgleich Pflicht

Hydraulischer Abgleich Pflicht: Wen trifft es?

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Hydraulischer Abgleich Pflicht: Wen trifft es?

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Themen in diesem Beitrag

Die aktuelle Gesetzgebung bringt für Eigentümer gasbetriebener Heizungs- und Warmwasseranlagen neue Verpflichtungen mit sich. Bis zum 15. September 2024 sind Prüfungen vorgeschrieben, einschließlich möglicher Anpassungen wie der Optimierung von Heizungseinstellungen und dem Austausch ineffizienter Heizungspumpen. Größere Gebäude mit Gaszentralheizungen müssen zudem einen hydraulischen Abgleich vornehmen. Hier sind die wesentlichen Informationen im Überblick:

Gebäuden
Prüfbereiche Verpflichtend bis
Überprüfung und Optimierung 15. September 2024
Hydraulischer Abgleich in größeren Gebäuden Abhängig von Gebäudetyp und Größe

Heizungsprüfung: Pflicht für Erdgasbetreiber

Die Prüfung umfasst:

  • Überprüfung und Optimierung der Heizungseinstellungen
  • Erforderlichkeit eines hydraulischen Abgleichs
  • Effizienz der Heizungspumpen
  • Inspektion von Rohrleitungen und Armaturen auf Dämmungsbedarf

Ausnahmen von der Prüfungspflicht:

  • Gebäude mit standardisiertem Energiemanagement oder Umweltmanagementsystem
  • Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation
  • Vergleichbare Prüfung ohne Optimierungsbedarf in den letzten zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 stattgefunden hat.

Die Heizungsprüfung erfolgt im Rahmen bereits geplanter Tätigkeiten, wie z. B. Heizungswartungen. Optimierungen müssen bis spätestens 15. September 2024 umgesetzt werden.

Hydraulischer Abgleich: Verpflichtend für bestimmte Gebäude

Verpflichtend in:

  • Nichtwohngebäuden ab 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche oder
  • Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis 30. September 2023
  • Wohngebäuden mit sechs bis neun Wohneinheiten bis 15. September 2024

Befreiung von der Abgleichspflicht:

  • Bereits durchgeführter hydraulischer Abgleich in der aktuellen Konfiguration
  • Geplanter Heizungstausch oder Wärmedämmung von mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsfläche innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag
  • Umnutzung oder Stilllegung des Gebäudes innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag

Die neuen Vorgaben zielen nicht nur auf die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ab, sondern sollen auch einen Beitrag zur Energieeffizienz und Umweltschonung leisten. GREENOX steht Ihnen bei der termingerechten und professionellen Umsetzung zur Seite. Weitere Informationen oder die Vereinbarung einer Heizungsprüfung können über die Kontaktseite von GREENOX erfolgen.

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