Ob Kauf, Vermietung, Sanierung oder energetische Modernisierung: Wer Flächen richtig angibt, vermeidet Streit und trifft bessere Entscheidungen. Besonders oft werden Nutzfläche und Wohnfläche verwechselt – dabei basieren beide Begriffe auf unterschiedlichen Regelwerken und dienen verschiedenen Zwecken. In diesem Leitfaden erklären wir die Grundlagen, zeigen die wichtigsten Unterschiede zwischen DIN 277 (Nutzfläche) und der Wohnflächenverordnung (WoFlV), liefern praxisnahe Beispiele inklusive Balkon-Anrechnung und Dachschrägen, und geben Ihnen eine kompakte Checkliste für Verträge und Exposés an die Hand. Die Kernaussage vorweg: Für die Ausweisung von Wohnflächen in Miet- und Kaufverträgen ist in der Praxis in der Regel die WoFlV maßgeblich – die DIN 277 dient vor allem der Planung, Kosten- und Flächenstrukturierung.
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1. Definitionen: Was ist Wohnfläche, was ist Nutzfläche?
Wohnfläche (WoFlV): Umfasst die zum Wohnen bestimmten Raumgrundflächen einer Wohnung, also typischerweise Wohn- und Schlafräume, Küche, Bad/WC, Flur und ähnliche Aufenthaltsräume. Außenflächen wie Balkone, Loggien oder Terrassen werden nur anteilig berücksichtigt. Dachschrägen werden nach Höhe gestaffelt angerechnet. Technik- und Nebenräume wie Keller, Heizungsraum oder Garage zählen nicht zur Wohnfläche.
Nutzfläche (DIN 277): Ist Teil der Netto-Raumfläche eines Gebäudes und bildet alle Flächen systematisch ab, die einem Nutzungszweck dienen. Die DIN unterscheidet unter anderem Nutzungs-, Verkehrs- und Technikflächen. Sie ist eine Planungs- und Kostennorm und dient damit eher Entwurf, Kalkulation und Flächenmanagement als der vertraglichen Ausweisung von Wohnflächen.
2. WoFlV vs. DIN 277 – die wichtigsten Unterschiede in der Praxis
Während die WoFlV eine wohnzweckbezogene Anrechnungslogik mit klaren Regeln (z. B. für Dachschrägen und Außenflächen) nutzt, bildet die DIN 277 eine neutrale Flächenlogik für sämtliche Gebäudetypen. Entsprechend können Quadratmeterangaben deutlich voneinander abweichen. In Exposés und Verträgen muss deshalb immer eindeutig sein, nach welchem Regelwerk gerechnet wurde.
| Kriterium | Wohnfläche (WoFlV) | Nutzfläche (DIN 277) | Konsequenz |
|---|---|---|---|
| Zweck | Miet/Kauf, förderrelevante Angaben im Wohnbereich | Planung/Kalkulation, Flächenmanagement | Werte sind nicht austauschbar |
| Außenflächen | Balkon/Loggia/Terrasse i. d. R. 25 %, max. 50 % | Systemische Zuordnung, keine WoFlV-Anrechnung | WoFlV-Angabe oft kleiner |
| Dachschrägen | ≥ 2,00 m = 100 %, 1,00–2,00 m = 50 %, < 1,00 m = 0 % | Ohne feste WoFlV-Staffel | Abweichende m² je nach Geometrie |
| Keller/Technik | i. d. R. keine Wohnfläche | Als Nutz-/Technik- oder Verkehrsflächen abbildbar | DIN-Fläche meist größer |
3. Was zählt zur Wohnfläche? (WoFlV-Logik)
Zur Wohnfläche gehören die für das Wohnen typischen Aufenthaltsräume innerhalb der Wohnung. Außenflächen werden anteilig angerechnet, Dachschrägen nach lichter Höhe gestaffelt. Typische Regeln:
- Innenräume ohne Dachschrägen (Wohnen, Schlafen, Küche, Bad, WC, Flur): 100 %.
- Balkon/Loggia/Terrasse: in der Regel 25 %, in besonders hochwertigen Lagen/Qualitäten bis 50 %.
- Dachschrägen: Bereiche mit Höhe ≥ 2,00 m zu 100 %, 1,00–2,00 m zu 50 %, < 1,00 m zu 0 %.
- Keller, Heizungs-/Technikraum, Garage: 0 % Wohnfläche (sie zählen nicht zur WoFlV-Wohnfläche).
| Bereich | WoFlV-Anrechnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Wohn-/Schlafzimmer, Küche, Bad, WC, Flur | 100 % | Sofern zur Wohnung gehörig |
| Balkon/Loggia/Terrasse/Dachgarten | i. d. R. 25 %, max. 50 % | Qualität/Lage können den höheren Satz rechtfertigen |
| Dachschrägenbereich ≥ 2,00 m | 100 % | Volle Nutzbarkeit |
| Dachschrägenbereich 1,00–2,00 m | 50 % | Eingeschränkte Nutzbarkeit |
| Dachschrägenbereich < 1,00 m | 0 % | Ohne Anrechnung |
| Keller, Technikraum, Garage | 0 % Wohnfläche | Ggf. als Nutz-/Technikflächen nach DIN |
4. Beispiel & Rechenweg: Wohnung mit Balkon und Dachschräge
Beispielwohnung (lichte Maße): Wohnen 20,0 m², Schlafen 14,0 m², Küche 8,0 m², Bad 5,0 m², Flur 6,0 m², Balkon 8,0 m². Dachschrägen: Bereich 1,00–2,00 m = 6,0 m², Bereich < 1,00 m = 2,0 m².
- Innenräume ohne Schräge: 20,0 + 14,0 + 8,0 + 5,0 + 6,0 = 53,0 m² (100 %).
- Dachschrägen: 6,0 m² × 50 % = 3,0 m²; 2,0 m² × 0 % = 0,0 m².
- Balkon: 8,0 m² × 25 % = 2,0 m² (Regelwert).
- Ergebnis Wohnfläche (WoFlV): 53,0 + 3,0 + 2,0 = 58,0 m².
Dieses Beispiel zeigt, warum Wohnflächenangaben mit Dachschrägen und Außenflächen nicht der reinen Grundfläche entsprechen. Wer verlässlich rechnen will, erfasst die Höhenzonen sauber und dokumentiert den angesetzten Balkon-Faktor.
5. Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Falsches Regelwerk: DIN-Quadratmeter als Wohnfläche angeben oder umgekehrt. Immer klar benennen, nach welchem Standard gerechnet wurde.
- Außenflächen pauschal mit 50 %: In der Regel werden 25 % angesetzt; 50 % sind die Obergrenze und nur bei hoher Qualität/Lage angemessen.
- Dachschrägen ohne Staffel: ≥ 2,00 m = 100 %, 1,00–2,00 m = 50 %, < 1,00 m = 0 % – Grenzfälle exakt messen.
- Keller/Technik als Wohnfläche: Diese Bereiche zählen nicht zur Wohnfläche; sie sind ggf. als Nutz/Technikflächen nach DIN zu führen.
6. Kompakte Checkliste für Exposé, Vertrag & Planung
- Regelwerk benennen: „Wohnfläche nach WoFlV“ bzw. „Flächen nach DIN 277“ klar ausweisen.
- Balkon/Loggia dokumentieren: Grundfläche und angesetzten Faktor (25 %, ggf. 50 %) transparent machen.
- Dachschrägen erfassen: Höhenzonen ≥ 2,00 m, 1,00–2,00 m, < 1,00 m getrennt messen.
- Keller/Technikflächen trennen: Nicht als Wohnfläche ausweisen; bei Bedarf als DIN-Flächen strukturieren.
- Beide Zahlen führen: Wenn sinnvoll, DIN- und WoFlV-Werte nebeneinander stellen – schafft maximale Transparenz.
7. Fazit
Nutzfläche (DIN 277) und Wohnfläche (WoFlV) beschreiben unterschiedliche Dinge. Für Verträge und Inserate benötigen Sie klare WoFlV-Angaben – mit transparenter Anrechnung von Außenflächen und Dachschrägen. Für Entwurf, Kosten und Flächenmanagement bleiben DIN-Flächen unverzichtbar. Wer beide Welten sauber trennt, schafft Rechtssicherheit, vermeidet Missverständnisse und legt die optimale Basis für energieeffiziente Haustechnik. GREENOX unterstützt Sie dabei mit normgerechter Flächenermittlung und einer darauf abgestimmten, wirtschaftlichen Systemauslegung.

