Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verfolgt der Gesetzgeber seit seiner Einführung das übergeordnete Ziel, den Energieverbrauch im Gebäudesektor systematisch zu reduzieren. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Klimaschutzes und der nationalen sowie europäischen Vorgaben zur CO₂-Reduktion.
Ein entscheidender Hebel dabei ist die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden sowie die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien, insbesondere in den Bereichen Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung.
Ein zentrales Element innerhalb des GEG ist § 80. Diese Vorschrift regelt detailliert die Anforderungen zur Ausstellung, Verwendung und Vorlage von sogenannten Energieausweisen. Diese Dokumente geben Aufschluss über die energetische Qualität eines Gebäudes und sind für viele bauliche oder rechtliche Vorgänge unverzichtbar.
Für Eigentümer, Bauherren und Vermieter ergeben sich aus § 80 GEG daher klare Pflichten und Fristen, die nicht ignoriert werden dürfen. Ob bei Neubauten, Sanierungen, Verkauf oder Vermietung – der Energieausweis spielt eine maßgebliche Rolle und muss rechtzeitig erstellt und vorgelegt werden.
In diesem Beitrag erläutern wir im Detail, was § 80 GEG konkret bedeutet, wann ein Energieausweis verpflichtend ist, welche Arten es gibt und welche Anforderungen 2025 aktuell gelten. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie GREENOX Sie zuverlässig bei der gesetzeskonformen Umsetzung unterstützt – von der Beratung bis zur Erstellung des Energieausweises.
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Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Ein Energieausweis muss in folgenden Fällen ausgestellt werden:
Fall | Beschreibung |
---|---|
Neubau | Nach Fertigstellung eines neuen Gebäudes ist ein Energiebedarfsausweis zu erstellen. |
Sanierung | Bei umfassenden Änderungen an bestehenden Gebäuden, die die energetische Qualität beeinflussen, ist ein neuer Energieausweis erforderlich. |
Verkauf oder Vermietung | Vor dem Verkauf, der Vermietung, Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. |
Aushangpflicht | In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 250 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt werden. |
Energiebedarfsausweis vs. Energieverbrauchsausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Typ | Merkmale |
---|---|
Energiebedarfsausweis | Basierend auf einer technischen Analyse des Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten. |
Energieverbrauchsausweis | Beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. |
Für Neubauten und umfassend sanierte Gebäude ist der Bedarfsausweis verpflichtend. Bei Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten kann alternativ ein Verbrauchsausweis erstellt werden.
Inhalte eines Energieausweises
Ein Energieausweis enthält folgende Informationen:
- Angaben zum Gebäude (Adresse, Baujahr, Gebäudetyp)
- Energiekennwerte (z. B. Endenergiebedarf oder -verbrauch)
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
- Empfehlungen für kosteneffiziente Modernisierungsmaßnahmen
Pflichten für Eigentümer und Vermieter
Eigentümer und Vermieter haben folgende Pflichten:
- Bereitstellung des Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung
- Angabe der Energiekennwerte in Immobilienanzeigen
- Aushang des Energieausweises in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Gültigkeit und Erneuerung
Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig. Er muss jedoch erneuert werden, wenn:
- wesentliche Änderungen am Gebäude vorgenommen werden, die die energetische Qualität beeinflussen
- der bisherige Ausweis abgelaufen ist
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