Photovoltaik Freiflächenanlage
Immer mehr Photovoltaik Freiflächenanlagen entstehen weltweit, insbesondere im Bereich von landwirtschaftlichen Betrieben oder großen Unternehmen. Diese Anlagen nutzen die erneuerbare Solarenergie und erreichen eine Nutzungsdauer von 30 bis 40 Jahren. Pro Jahr und Hektar können dabei etwa 400.000 bis 500.000 kWh Strom erzeugt werden. Ab einer Nennleistung von 30 kWp spricht man von einer PV-Großanlage, bei der besondere Maßnahmen bei der Planung berücksichtigt werden müssen.
Planung ist entscheidend
Bei der Planung von Photovoltaik-Großanlagen müssen besondere Auflagen beachtet werden, um eine Verlängerung der Projektdauer und eine Gefährdung der Rentabilität zu vermeiden. Der Planungsverlauf von Freiflächenanlagen, Freilandanlagen oder Solarparks unterscheidet sich von der Aufdachanlage eines Einfamilienhauses. Die erforderlichen Maßnahmen sind im EEG festgeschrieben und müssen für Freiflächenanlagen, Freilandanlagen und Solarparks eingehalten werden.
Voraussetzungen und Arten von Photovoltaik Großanlagen
Es gibt verschiedene Arten von Photovoltaik-Großanlagen, wie Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen, Freilandanlagen im Gewerbe- oder Industriegebiet und Freilandanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen.
Montage und Kosten
Die Kosten einer Photovoltaik-Großanlage setzen sich aus dem Erwerb, der Montage und dem laufenden Betrieb zusammen. In den letzten 10 Jahren sind die Kosten durch Reduzierung der Materialkosten um mehr als 70 % gesunken. Bei der Planung sind vor allem die einzelnen Solarmodule der Anlage zu berücksichtigen, da sie den größten Kostenfaktor darstellen.
Einspeisevergütung und Abschaltbarkeit
Für Photovoltaik-Großanlagen muss eine Einspeisezusage eingeholt und vertraglich festgehalten werden. Der Netzbetreiber kann den Anschluss der Anlage verweigern, wenn sie nicht abschaltbar ist.
Arten und Voraussetzungen für Photovoltaik-Großanlagen
Für Photovoltaik-Großanlagen gibt es verschiedene Arten und Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um erfolgreich betrieben zu werden. Wenn eine große Dachfläche vorhanden ist, bietet sich eine Aufdachanlage an, die höhere Vergütungen ermöglicht und keinen Bebauungsplan oder Baugenehmigung erfordert. Andernfalls können Freilandanlagen oder Freiflächenanlagen errichtet werden, wie beispielsweise auf Konversionsflächen, entlang Autobahnen und Schienenwegen oder in Gewerbe- und Industriegebieten.
Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen
Konversionsflächen umfassen ehemalige oder ungenutzte Industrie- oder Gewerbeflächen sowie ungenutzte Militärflächen, die zur Wiederverwendung umgewandelt werden sollen. Die Freifläche muss jedoch einen schwerwiegenden ökologischen Schaden aufweisen, beispielsweise durch eine stark veränderte Bodenfruchtbarkeit oder durch Schadstoffe. Erst wenn die gewöhnliche Nutzung der Fläche nicht mehr möglich ist, darf sie für Photovoltaikanlagen verwendet werden.
Freilandanlagen im Gewerbe- oder Industriegebiet
Eine EEG-Vergütung für die Sonnenenergie wird gewährt, wenn die Freiflächenanlage auf einem Gewerbe- oder Industriegebiet errichtet wird, das bereits vor dem 01.01.2010 ausgewiesen wurde. Die Schaffung von Gewerbeflächen für die Errichtung und Nutzung von Photovoltaik-Großanlagen ist nachträglich ausgeschlossen.
Freilandanlagen entlang Autobahnen und Schienenwegen
EEG-Vergütungen sind auch möglich, wenn die Bioenergie durch Photovoltaik-Großanlagen in einer Entfernung von bis zu 110 Metern entlang von Autobahnen oder Schienenwegen genutzt wird.
Montage von Photovoltaikanlagen – Baugenehmigung, Einspeisevergütung und Einspeisezusage
Die Montage von Photovoltaikanlagen muss an die Gegebenheiten der Nutzfläche angepasst werden. Bei Freiflächenanlagen werden die Solaranlagen nicht auf einem Gebäude oder einer Fassade errichtet, sondern ebenerdig auf einer Freifläche aufgestellt. Die PV-Montage von Großanlagen erfolgt auf einem parallel ausgerichteten Metallrahmen mit niedrigen Gestellen, um Verschattungen durch die wandernde Sonne zu vermeiden. Es gibt festinstallierte Photovoltaikanlagen sowie Photovoltaik-Großanlagen mit integriertem Nachführsystem, das für eine automatische Ausrichtung der Solarmodule entgegen der Sonne sorgt. Es ist wichtig, eine Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen, da der Bau in das bestehende Landschaftsbild eingreift. Die Beantragung ist zwingend notwendig, und es muss nachgewiesen werden, dass der ökologische Wert der Stellfläche bereits schwerwiegend beeinträchtigt war. Die Einspeisevergütung für Großanlagen ist im EEG geregelt und bis zu einer Leistung von 100 kWp förderfähig. Die Höhe der Vergütung wird anhand des Monats der Inbetriebnahme, der Solaranlagen-Größe und des Typs bestimmt. Ab einer Größe von 30 kWp ist eine Einspeisezusage vom Energieversorgungsunternehmen erforderlich. Diese Zusage sollte frühzeitig in die Planung der Photovoltaik-Großanlage einbezogen werden, um den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einhalten zu können. Es ist jedoch nicht empfehlenswert, eine allgemeine Anfrage für Solar beim örtlichen Einspeiseversorger zu stellen, da dies kein bindendes Ergebnis ergibt.