Entwässerungs-Gesuch: Anforderungen, Ablauf & Unterlagen erklärt

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Entwässerungs-Gesuch: Anforderungen, Ablauf & Unterlagen erklärt

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Themen in diesem Beitrag
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Beim Bau oder der Sanierung eines Gebäudes ist die ordnungsgemäße Ableitung von Abwasser ein zentraler Aspekt. Eine unsachgemäße Entwässerung kann nicht nur zu Schäden am Gebäude führen, sondern auch die Umwelt und die öffentliche Infrastruktur belasten.

Das Entwässerungsgesuch spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da es die Genehmigung zur Einleitung von Schmutz- und Regenwasser in die öffentliche Kanalisation darstellt. Ohne diese Genehmigung darf keine Einleitung erfolgen, was den Baufortschritt erheblich verzögern kann.


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Quelle: freepik.com


Was ist ein Entwässerungs-Gesuch?

Ein Entwässerungsgesuch, auch als Entwässerungsantrag bezeichnet, ist ein verpflichtender Antrag, der bei der jeweils zuständigen kommunalen Behörde – häufig dem Tiefbauamt oder der Stadtentwässerung – eingereicht werden muss. Ziel dieses Antrags ist es, die behördliche Genehmigung für die Einleitung von Abwasser in das öffentliche Kanalnetz zu erhalten.

Er umfasst sowohl die Ableitung von Schmutzwasser – also häuslich oder gewerblich genutztem Abwasser – als auch die Entsorgung von Niederschlagswasser, das von versiegelten Flächen wie Dächern, Terrassen oder Zufahrten stammt. In vielen Fällen betrifft das Gesuch auch die geplante Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück.

Der Antrag dient nicht nur der Dokumentation, sondern vor allem der Sicherstellung technischer Standards, dem Schutz des öffentlichen Kanalnetzes sowie der Einhaltung gesetzlicher und ökologischer Anforderungen. Eine fehlerhafte oder ungenehmigte Einleitung kann zu Überflutungen, Rückstau oder Umweltschäden führen – und ist darüber hinaus in der Regel rechtswidrig.

In Deutschland sind Bauherren daher verpflichtet, ein Entwässerungsgesuch zu stellen, bevor mit dem Bau oder der Umgestaltung der Grundstücksentwässerungsanlage begonnen wird. Ohne eine erteilte Genehmigung darf keine Einleitung in das öffentliche Netz erfolgen. Das Entwässerungsgesuch ist somit ein entscheidender Meilenstein im Ablauf eines Bauvorhabens.


Wann ist ein Entwässerungs-Gesuch erforderlich?

Ein Entwässerungsgesuch ist in verschiedenen Situationen notwendig:

  • Neubau eines Gebäudes: Jeder Neubau, der an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden soll, erfordert ein Entwässerungsgesuch.

  • Umbauten oder Erweiterungen: Bei baulichen Veränderungen, die die Entwässerung beeinflussen, wie z. B. Anbauten oder Dachausbauten.

  • Änderung der Entwässerungsanlage: Wenn bestehende Entwässerungsanlagen umgebaut oder erneuert werden.

  • Änderung der Nutzung: Bei einer Nutzungsänderung eines Gebäudes, die zu einer anderen Abwassermenge oder -art führt.

  • Versickerung auf dem Grundstück: Wenn Regenwasser nicht in die Kanalisation eingeleitet, sondern auf dem Grundstück versickert werden soll.

Die Anforderungen können je nach Kommune variieren. In Stuttgart beispielsweise ist ein Entwässerungsgesuch bei Neubauten, Wiederbebauungen, An- und Umbauten sowie bei Änderungen der Grundstücksentwässerungsanlage erforderlich.


Erforderliche Unterlagen für ein Entwässerungs-Gesuch

Für ein vollständiges Entwässerungsgesuch sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

Unterlage Beschreibung
Anschreiben Formloses Schreiben, das den Antrag erläutert.
Lageplan Aktueller amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung des öffentlichen Kanalbestands und der geplanten Leitungsführung.
Grundrisse und Schnitte Darstellung aller Entwässerungsgegenstände wie Kontrollschächte, Hebeanlagen, Drainagen, Zisternen und Abscheider.
Längsschnitt Insbesondere des Anschlusskanals zwischen Kontrollschacht und öffentlichem Kanal mit Höhenangaben.
Berechnung der einzuleitenden Wassermenge Angaben zur Menge des anfallenden Schmutz- und Regenwassers.
Anlagenbeschreibung Beschreibung der geplanten Entwässerungsanlage.

In Stuttgart müssen diese Unterlagen in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.


Technische und rechtliche Grundlagen

Die Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen unterliegt folgenden Normen und Vorschriften:

  • DIN 1986-100: Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden.

  • DIN EN 12056: Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden.

  • Landesbauordnungen (LBO): Anforderungen variieren je nach Bundesland.

  • Abwassersatzungen der Kommunen: Regeln die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation.

In Stuttgart sind maßgeblich: die Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO), die Abwasserbeseitigungssatzung (AbwS) und die DIN 1986-100.


Ablauf des Genehmigungs-Verfahrens

Der Ablauf eines Entwässerungsgesuchs gestaltet sich in der Regel wie folgt:

Schritt Beschreibung
1. Vorbereitung der Unterlagen Zusammenstellung aller erforderlichen Pläne und Nachweise.
2. Einreichung des Gesuchs Abgabe der Unterlagen bei der zuständigen Behörde, z. B. dem Tiefbauamt oder der Stadtentwässerung.
3. Prüfung durch die Behörde Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
4. Erteilung der Genehmigung Bei positiver Prüfung wird die Genehmigung zur Einleitung des Abwassers erteilt.
5. Ausführung der Entwässerungsanlage Bau der genehmigten Anlage gemäß den eingereichten Plänen.
6. Abnahme Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme durch die Behörde.

Es ist unbedingt erforderlich, dass mit dem Bau der Entwässerungsanlage erst nach Genehmigung begonnen wird. In Stuttgart darf ein Neuanschluss an das öffentliche Abwassernetz oder eine Änderung an der Grundstücksentwässerung nur nach behördlicher Zustimmung erfolgen.


Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Bei der Erstellung eines Entwässerungsgesuchs können verschiedene Fehler auftreten, die zu Verzögerungen oder sogar Ablehnungen des Antrags führen können. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der häufigsten Problemfelder und Hinweise zur Vermeidung:

Fehler Beschreibung
Unvollständige Unterlagen Fehlende Pläne oder Berechnungen verzögern die Bearbeitung erheblich und führen oft zu Rückfragen der Behörde.
Nichtbeachtung kommunaler Vorgaben Jede Kommune hat eigene Regelwerke. Werden diese nicht eingehalten, kann der Antrag abgelehnt werden.
Fehlende Rückstausicherung Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene müssen gegen Rückstau gesichert sein – eine gesetzliche Anforderung.
Unzureichende Dimensionierung Die Leitungen müssen korrekt ausgelegt werden, um das anfallende Abwasser zuverlässig ableiten zu können.

Um diese typischen Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Fachplaner oder ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung des Entwässerungsgesuchs zu beauftragen. So kann sichergestellt werden, dass alle Anforderungen korrekt umgesetzt und die Unterlagen vollständig eingereicht werden.


Fazit

Das Entwässerungsgesuch ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder verantwortungsvollen Bauplanung. Es stellt sicher, dass die Ableitung von Abwässern – ob Schmutz- oder Regenwasser – auf eine normgerechte, umweltschonende und technisch einwandfreie Weise erfolgt. Eine erteilte Genehmigung schafft nicht nur Rechtssicherheit für Bauherren, sondern ist auch entscheidend für die nachhaltige Entwicklung urbaner Infrastrukturen.

Die genehmigte Entwässerung schützt das eigene Gebäude effektiv vor Rückstau, Wasserschäden und Überflutung, insbesondere bei Starkregenereignissen. Gleichzeitig trägt sie zur Entlastung des öffentlichen Kanalnetzes bei und leistet einen wertvollen Beitrag zum Schutz natürlicher Ressourcen und Gewässer.

Damit der Ablauf reibungslos verläuft, ist es wichtig, die Vorgaben der jeweiligen Kommune, die aktuellen technischen Regelwerke wie DIN-Normen sowie baurechtliche Vorschriften frühzeitig zu berücksichtigen. Eine präzise Planung, vollständige Dokumentation und die rechtzeitige Einreichung aller notwendigen Unterlagen sind Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Genehmigung ohne Verzögerungen.

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