Die exakte Bestimmung der Wohnfläche spielt eine entscheidende Rolle bei nahezu allen immobilienbezogenen Vorhaben – sei es beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, der Anmietung einer Wohnung oder der Bewertung einer Immobilie für finanzielle oder steuerliche Zwecke.
Warum ist das so? Die angegebene Wohnfläche ist die Grundlage für zahlreiche finanzielle Berechnungen. Sie beeinflusst maßgeblich den Kauf- oder Mietpreis, bildet die Basis für die Berechnung der Nebenkosten und spielt auch eine Rolle bei der Festsetzung der Beiträge zur Hausratversicherung. Sogar bei der Steuererklärung kann sie von Relevanz sein, etwa bei der Absetzbarkeit von Arbeitszimmern im eigenen Zuhause.
In Deutschland haben sich zur Ermittlung der Wohnfläche zwei zentrale Methoden etabliert: die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN-Norm 277. Beide Berechnungssysteme verfolgen unterschiedliche Ansätze und führen somit auch zu unterschiedlichen Ergebnissen, was wiederum direkte Auswirkungen auf den Immobilienwert haben kann.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) wird in der Regel bei privatem Wohnraum, insbesondere im sozial geförderten Wohnungsbau, angewendet. Sie stellt damit für viele Mieter und Käufer den gängigen Standard dar. Im Gegensatz dazu kommt die DIN 277 insbesondere in der Projektentwicklung, bei der Gewerberaumplanung und im Neubausektor zum Einsatz. Die DIN 277 liefert in der Regel eine höhere Quadratmeterzahl, da sie Flächen großzügiger einbezieht, was für Verkäufer und Vermieter vorteilhaft sein kann.
Dieser Beitrag geht detailliert auf die Unterschiede zwischen diesen beiden Methoden ein, erklärt deren rechtliche Grundlagen, beleuchtet die konkreten Berechnungskriterien und zeigt auf, wann welche Methode sinnvoll angewendet werden sollte. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten – sei es bei der Immobilienfinanzierung, der Vertragsprüfung oder der persönlichen Wohnplanung.
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Wohnflächen-Verordnung (WoFlV)
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft und regelt die Berechnung der Wohnfläche für öffentlich geförderten Wohnraum. Sie wird jedoch auch häufig im frei finanzierten Wohnungsbau angewendet.
Beispielhafte Anrechnung nach WoFlV:
Raumtyp | Anrechnung zur Wohnfläche |
---|---|
Wohnzimmer | 100 % |
Dachschräge (1,5 m) | 50 % |
Balkon | 25–50 % |
Keller | 0 % |
DIN 277
Die DIN 277 ist eine Norm zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken im Hochbau. Sie wird häufig im gewerblichen Bereich und bei der Planung von Neubauten angewendet.
Grundlagen:
- Brutto-Grundfläche (BGF): Gesamte Fläche eines Gebäudes, einschließlich aller Wände und Konstruktionen.
- Netto-Raumfläche (NRF): BGF abzüglich der Konstruktionsflächen (z. B. Wände, Pfeiler).
- Nutzungsfläche (NUF): Teil der NRF, der der Zweckbestimmung des Gebäudes dient (z. B. Wohnräume, Büros).
- Technikfläche (TF): Flächen für technische Anlagen (z. B. Heizungsräume).
- Verkehrsfläche (VF): Flächen für den Zugang und die Erschließung (z. B. Flure, Treppenhäuser).
Besonderheiten:
Alle Flächen, einschließlich Balkone, Terrassen und Dachschrägen, werden vollständig angerechnet, unabhängig von ihrer Nutzbarkeit. Die DIN 277 unterscheidet nicht zwischen Wohn- und Nutzflächen im klassischen Sinne, sondern kategorisiert Flächen nach ihrer Funktion.
Beispielhafte Anrechnung nach DIN 277:
Raumtyp | Anrechnung zur Nutzungsfläche |
---|---|
Wohnzimmer | 100 % |
Dachschräge (1,5 m) | 100 % |
Balkon | 100 % |
Keller | 100 % |
Vergleich: WoFlV vs. DIN 277
Kriterium | WoFlV | DIN 277 |
---|---|---|
Anwendungsbereich | Öffentlich geförderter Wohnraum | Gewerbebauten, Neubauten |
Dachschrägen | Teilweise Anrechnung | Volle Anrechnung |
Balkone/Terrassen | 25–50 % Anrechnung | 100 % Anrechnung |
Keller | Keine Anrechnung | Volle Anrechnung |
Flächenkategorisierung | Wohnfläche | Nutzungs-, Technik-, Verkehrsfläche |
Die Wahl der Berechnungsmethode kann zu erheblichen Unterschieden in der angegebenen Wohnfläche führen. Dies hat direkte Auswirkungen auf den Miet- oder Kaufpreis sowie auf Nebenkosten und Versicherungen.
Rechtliche Aspekte und Empfehlungen
- Vertragsgrundlage: Im Miet- oder Kaufvertrag sollte klar angegeben sein, nach welcher Methode die Wohnfläche berechnet wurde.
- Transparenz: Eine transparente und nachvollziehbare Flächenberechnung schützt beide Parteien vor späteren Streitigkeiten.
- Beratung: Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Sachverständigen oder Gutachter hinzuzuziehen, um die Wohnflächenberechnung zu überprüfen.
- Rechtsprechung: Gerichte orientieren sich in Streitfällen häufig an der WoFlV, insbesondere wenn keine andere Berechnungsmethode vertraglich vereinbart wurde.
Fazit
Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist ein zentrales Thema im gesamten Immobilienprozess – vom Kauf über die Vermietung bis hin zur Finanzierung und Bewertung. Dabei geht es nicht nur um einfache Zahlen, sondern um weitreichende Konsequenzen: Eine zu hoch oder zu niedrig angesetzte Wohnfläche kann zu finanziellen Nachteilen, rechtlichen Auseinandersetzungen oder Fehleinschätzungen des Immobilienwertes führen.
In Deutschland stehen zwei maßgebliche Berechnungsverfahren zur Verfügung: die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277. Beide Methoden sind rechtlich zulässig, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer Systematik, Genauigkeit und Anwendungslogik. Während die WoFlV in erster Linie auf die tatsächlich nutzbare Wohnfläche innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses fokussiert, bezieht die DIN 277 alle Gebäudeflächen funktional mit ein – inklusive Verkehrs- und Technikflächen. Die Wahl der Methode kann dabei zu Flächenabweichungen von bis zu 20 % führen – ein erheblicher Unterschied mit direkten Auswirkungen auf den Kaufpreis, die Mietkosten oder Versicherungstarife.
Daher ist es essenziell, dass im Kauf- oder Mietvertrag eindeutig festgelegt wird, nach welchem Verfahren die Wohnfläche berechnet wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, droht im Streitfall Unsicherheit. In der Praxis orientieren sich Gerichte oft an der WoFlV – insbesondere bei Wohnimmobilien. Umso wichtiger ist es, dass Transparenz, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit bei der Flächenangabe oberste Priorität haben.
Für Eigentümer, Käufer oder Vermieter, die auf Rechtssicherheit und wirtschaftliche Klarheit setzen, empfiehlt sich eine Prüfung durch sachverständige Dritte. Ein qualifizierter Gutachter kann helfen, die Wohnfläche neutral und normgerecht zu ermitteln – und damit für alle Beteiligten eine verbindliche Grundlage zu schaffen.
Bei GREENOX sind wir uns dieser Verantwortung bewusst. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Immobilienbereich, unserem technischen Know-how und unserer Kundennähe unterstützen wir Sie zuverlässig bei der korrekten Ermittlung Ihrer Wohnfläche. Egal ob Sie kaufen, verkaufen oder vermieten möchten – unser Team steht Ihnen mit fundiertem Wissen und praxisnaher Beratung zur Seite. So schaffen wir gemeinsam Klarheit, Sicherheit und Vertrauen – von Anfang an.