Der Wohnungsbau in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen. Steigende Baukosten, langwierige Genehmigungsverfahren und ein akuter Mangel an bezahlbarem Wohnraum machen es schwer, neue Wohnungen zeitnah zu realisieren. In vielen Städten und Ballungsräumen dauert es Monate, bis Bauvorhaben genehmigt und umgesetzt werden können.
Um diesen Problemen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung den Bauturbo eingeführt. Durch diesen soll das Verfahren deutlich beschleunigt und rechtliche Hürden im Wohnungsbau gezielt reduzieren werden. Als Grundlage des Bauturbos dient der neue § 246e BauGB, der speziell für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt geschaffen wurde.
Der Bauturbo ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen vom üblichen Planungsrecht, sodass neue Wohngebäude schneller genehmigt und realisiert werden können. Das gilt insbesondere dann, wenn der Bau innerhalb eines als angespannt geltenden Wohngebiets erfolgt und mindestens sechs neue Wohnungen geschaffen werden.
Durch den Bauturbo können Kommunen zügiger auf den Wohnraummangel reagieren. Gleichzeitig profitieren Bauherren und Investoren von vereinfachten Genehmigungswegen. Die Anwendung des Bauturbos ist allerdings zeitlich befristet: Entscheidungen über entsprechende Bauprojekte müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2027 getroffen werden.
Somit stellt der Bauturbo ein Instrument dar, das die Umsetzung von Neubauprojekten beschleunigen und die Wohnungsknappheit in stark nachgefragten Regionen gezielt lindern soll.
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Was ist der § 246e BauGB?
Der Bauturbo nach § 246e BauGB ist eine befristete Sonderregelung, die eingeführt wurde, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Dadurch kann unter bestimmten Voraussetzungen von planungsrechtlichen Vorgaben abgewichen werden. Insbesondere kann in geeigneten Fällen auf die sonst notwendige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans verzichtet werden. Aus diesem Grund kann der Bauturbo helfen, Projekte deutlich schneller umzusetzen und Genehmigungsverfahren zu verkürzen.
Voraussetzungen für die Anwendung des Bauturbos
Damit der Bauturbo gemäß § 246e BauGB angewendet werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt: Das Baugrundstück muss in einem Bereich liegen, der durch eine Rechtsverordnung nach § 201a BauGB als „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt“ eingestuft wurde.
- Zeitliche Befristung: Die Entscheidung über die Abweichung muss vor dem 31.12.2027 erfolgen. Der Bauturbo ist damit zeitlich begrenzt.
- Art des Vorhabens: Der Bauturbo darf nur für bestimmte Vorhaben genutzt werden:
- Errichtung eines Wohngebäudes mit mindestens sechs Wohnungen
- Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines bestehenden Wohngebäudes zur Schaffung oder Reaktivierung von Wohnraum
- Nutzungsänderung bestehender baulicher Anlagen für Wohnzwecke, inklusive baulicher Anpassungen
Chancen und Herausforderungen des Bauturbos
Die Einführung des Bauturbos bietet zahlreiche Chancen, bringt allerdings auch Herausforderungen mit sich:
Chancen:
- Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch Verzicht auf Bebauungspläne
- Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum, insbesondere in städtischen Gebieten
- Entlastung der Bauämter durch vereinfachte Verfahren
Herausforderungen:
- Rechtsunsicherheit, da von üblichen Vorgaben abgewichen wird
- Qualitätssicherung muss trotz beschleunigtem Verfahren gewährleistet bleiben
- Die Anwendung des Bauturbos erfordert die Zustimmung der Kommune
Tabellenübersicht: Voraussetzungen und Anwendungsbereiche
Voraussetzung | Beschreibung |
---|---|
Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt | Festgelegt durch Rechtsverordnung nach § 201a BauGB |
Zeitliche Befristung | Entscheidung über Abweichung muss vor dem 31.12.2027 erfolgen |
Art des Vorhabens | Neubau mit mind. 6 Wohnungen, Erweiterung oder Änderung bestehender Gebäude |
Fazit
Der Bauturbo in Form des § 246e BauGB stellt ein praxisorientiertes Werkzeug dar, um dem Wohnraummangel gezielt entgegenzuwirken. Bauherren und Investoren können damit schneller, effizienter und rechtssicher bauen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt und kommunale Abstimmungen erfolgt sind. Dieser bietet somit nur Planungssicherheit auf Zeit und sollte daher aktiv genutzt werden.
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