Wohnflächenberechnung Balkon – einfach erklärt: Erfahren Sie, wie Sie Ihren Balkon korrekt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnen. GREENOX zeigt Schritt für Schritt, wie viel Fläche tatsächlich zählt, welche rechtlichen Vorgaben gelten und warum das bei Miete, Verkauf und Förderung entscheidend ist.
Warum die Wohnflächenberechnung so wichtig ist
Die korrekte Angabe der Wohnfläche beeinflusst direkt Mietpreise, Kaufpreise, Nebenkosten und die Bewilligung von Fördermitteln. Schon wenige Prozent Abweichung können finanzielle Folgen haben:
- Bis zu 10 % Abweichung berechtigen Mieter zur Mietminderung.
- Falsche Angaben können beim Immobilienverkauf zu Rückabwicklungen führen.
- KfW- & BAFA-Förderungen verlangen exakte Flächenangaben.
Eine professionelle Berechnung schützt Eigentümer, Mieter und Investoren – und schafft Vertrauen durch Transparenz.
Wohnfläche kostenlos berechnen
Welche Berechnungsmethoden gibt es?
Je nach Baujahr, Nutzung und Vertragslage gelten unterschiedliche Berechnungsregeln. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist seit 2004 maßgeblich, doch ältere und alternative Normen sind teils noch im Umlauf.
Berechnungsmethode | Anwendungsbereich | Balkon-Anrechnung |
---|---|---|
Wohnflächenverordnung (WoFlV) | Privater & geförderter Wohnungsbau (seit 2004) | 25 % bis 50 % |
DIN 277 | Planung, Gewerbebauten, Neubauprojekte | 100 % |
DIN 283 | Historisch, heute kaum genutzt | 0 % |
II. Berechnungsverordnung (II. BV) | Verträge vor 2004 | 50 % |
Fakt: Über 80 % aller Wohnflächenberechnungen in Deutschland erfolgen heute nach der WoFlV.
Die Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV)
„Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen dürfen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte, in die Berechnung der Wohnfläche einfließen.“
– § 4 Nr. 4 WoFlV
In der Praxis bedeutet das: Standardmäßig werden 25 % der Balkonfläche berücksichtigt. Bei überdachten, windgeschützten oder besonders hochwertigen Balkonen kann der Anteil auf bis zu 50 % steigen.
Beispiel: Balkonfläche richtig berechnen
Ein Balkon mit einer Grundfläche von 8 m² wird je nach Methode unterschiedlich angerechnet:
Berechnungsmethode | Anteil der Balkonfläche | Wohnfläche Balkon (8 m²) |
---|---|---|
WoFlV (Standard) | 25 % | 2,0 m² |
WoFlV (hochwertig) | 50 % | 4,0 m² |
II. BV (vor 2004) | 50 % | 4,0 m² |
DIN 277 | 100 % | 8,0 m² |
DIN 283 | 0 % | 0 m² |
Fakt: Schon 2 m² Differenz können bei einer 80 m²-Wohnung einen Preisunterschied von über 5.000 € ausmachen.
Raumhöhe und Nutzungsart beachten
Auch die Raumhöhe spielt eine Rolle bei der Anrechnung:
- ≥ 2,00 m Höhe: 100 % anrechenbar
- 1,00–1,99 m Höhe: 50 % anrechenbar
- < 1,00 m Höhe: keine Anrechnung
Diese Regel gilt insbesondere für Dachterrassen oder Maisonette-Wohnungen mit Schrägen.
Rechtliche Besonderheiten & regionale Abweichungen
Nach dem BGH-Urteil VIII ZR 33/18 ist die WoFlV grundsätzlich verbindlich. Nur wenn in einer Region eine andere Berechnungsmethode (z. B. DIN 277) ortsüblich ist, kann sie alternativ angewendet werden.
Dennoch empfehlen Fachleute – insbesondere bei Förderanträgen oder Sanierungen – stets die WoFlV als Basis.
Typische Fehler vermeiden – unsere Empfehlung
Häufige Fehlerquellen bei der Wohnflächenberechnung sind:
- Vermischung verschiedener Berechnungsmethoden
- Fehlerhafte Berücksichtigung von Dachschrägen und Nischen
- Unterschlagene Außenflächen wie Loggien oder Terrassen
GREENOX-Tipp: Lassen Sie Ihre Wohnfläche nach WoFlV durch einen zertifizierten Energieberater prüfen. Das ist besonders wichtig bei:
- Immobilienverkäufen und Vermietungen
- Fördermittelanträgen (KfW, BAFA)
- Modernisierungen oder Sanierungen
Fazit
Die Wohnflächenberechnung für Balkone folgt klaren Regeln: In der Regel zählt ein Viertel der Fläche, bei hochwertiger Ausführung bis zur Hälfte. Wer nach der WoFlV arbeitet, vermeidet Streitigkeiten und stellt sicher, dass Förderungen, Mietverträge und Verkaufspreise rechtssicher sind.
Quellen (Kurzangabe)
- Haus & Grund Deutschland
- ING Deutschland
- Wohnglück