Seit dem 1. Januar 2024 hat sich im Bereich der energetischen Gebäudeförderung in Deutschland grundlegend etwas verändert. Mit dem Jahresbeginn traten umfassende Reformen innerhalb der bestehenden Förderprogramme in Kraft, die insbesondere die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) betreffen.
Dieses Förderprogramm, das bereits in den vergangenen Jahren eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden gespielt hat, wurde einer umfassenden Überarbeitung und Modernisierung unterzogen. Ziel dieser Reform ist es, den Zugang zur Förderung zu erleichtern, die Antragsbearbeitung effizienter zu gestalten und neue Anreize für klimafreundliches Bauen und Sanieren zu schaffen.
Eine der auffälligsten und zugleich zukunftsweisenden Neuerungen ist die Einführung eines neuen digitalen Instruments: das sogenannte „BEG-PT“. Dieses Kürzel steht für das BEG-Prüf-Tool und markiert einen Paradigmenwechsel in der Art und Weise, wie Förderanträge künftig gestellt und bearbeitet werden.
Das BEG-PT ersetzt nicht das Förderprogramm an sich, sondern ergänzt es um eine neue, vollständig digitalisierte Antragsplattform. Durch diese technische Weiterentwicklung soll der gesamte Prozess – von der Einreichung bis zur Bewilligung – transparenter, schneller und nutzerfreundlicher gestaltet werden.
Für Bauherren, Eigentümer, Sanierer sowie Fachunternehmen eröffnet die Umstellung auf BEG-PT eine Vielzahl neuer Chancen. Insbesondere profitieren Antragsteller von einer klareren Struktur, verbindlichen Abläufen und besser planbaren Zeitfenstern. Zudem ermöglicht das neue System eine präzisere Prüfung der eingereichten Projektunterlagen, wodurch Rückfragen reduziert und Förderentscheidungen beschleunigt werden können.
Auch im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten selbst wurden Anpassungen vorgenommen, die sowohl private als auch gewerbliche Antragsteller betreffen. Neben höheren förderfähigen Beträgen sind auch neue Boni vorgesehen – etwa für Haushalte mit geringem Einkommen oder die Nutzung eines individuellen Sanierungsfahrplans.
Insgesamt steht die Reform 2024 unter dem Leitbild: einfacher, schneller und gerechter. Damit setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für mehr Klimaschutz im Gebäudebestand – und gibt engagierten Eigentümerinnen und Eigentümern ein wirkungsvolles Instrument an die Hand, um ihren Beitrag zur Energiewende aktiv zu leisten.
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Was bedeutet „BEG-PT“?
„BEG-PT“ steht für „BEG-Prüf Tool“ und bezeichnet das neue digitale Verfahren zur Bearbeitung von Förderanträgen im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen. Zuvor wurden diese Anträge unter dem Kürzel „BEG-EM“ geführt. Mit der Umstellung auf das BEG-PT-Verfahren soll die Antragstellung effizienter und transparenter gestaltet werden. Trotz der neuen Bezeichnung bleibt die inhaltliche Ausrichtung der Förderung erhalten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die Reform der BEG-Einzelmaßnahmen bringt mehrere Neuerungen mit sich, die sowohl die Antragstellung als auch die Förderkonditionen betreffen:
Digitale Antragstellung: Mit dem BEG-PT-Verfahren erfolgt die Antragstellung vollständig digital über das BAFA-Portal. Dies soll den Prozess beschleunigen und die Bearbeitungszeiten verkürzen.
Förderhöhen: Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 € pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, und bei 30.000 € ohne Sanierungsfahrplan. Für den Heizungstausch können zusätzlich bis zu 30.000 € gefördert werden. Somit sind insgesamt bis zu 90.000 € Förderung pro Wohneinheit möglich.
Einkommensbonus: Am 16. Juli 2024 wurde ein Zusatzantragsverfahren für den Einkommensbonus eingeführt. Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft können diesen Bonus beantragen, wenn sie die Wohnung selbst bewohnen und das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt. Der Einkommensbonus kann nur beantragt werden, wenn der Hauptantrag im BEG-PT-Verfahren zur Errichtung, Erweiterung oder zum Umbau von Gebäudenetzen vor mindestens 6 Wochen und maximal vor 6 Monaten ausgezahlt wurde.
Förderfähige Maßnahmen im Rahmen der BEG-PT
Das BEG-PT-Verfahren fördert eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden beitragen:
- Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen.
- Anlagentechnik (außer Heizung): Optimierung oder Erneuerung von Lüftungsanlagen, Beleuchtungssystemen und anderen technischen Anlagen.
- Heizungsoptimierung: Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz bestehender Heizungsanlagen, wie der Austausch von Pumpen oder die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.
- Gebäudenetze: Errichtung, Erweiterung oder Umbau von Gebäudenetzen zur gemeinsamen Wärmeversorgung mehrerer Gebäude.
Förderkonditionen im Detail
Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und individuellen Voraussetzungen:
Maßnahme | Grundförderung | Bonus mit iSFP | Max. förderfähige Ausgaben pro Wohneinheit |
---|---|---|---|
Effizienzmaßnahmen (z. B. Dämmung) | 15 % | +5 % | 30.000 € (ohne iSFP) / 60.000 € (mit iSFP) |
Heizungstausch | 30 % | +5 % | bis zu 30.000 € |
Einkommensbonus (ab 16.07.2024) | zusätzlich 30 % | - | - |
Hinweis: Der Einkommensbonus kann nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden, wie oben beschrieben.
Antragstellung: Schritt für Schritt
Die Antragstellung im BEG-PT-Verfahren erfolgt in mehreren klar definierten Schritten, die für eine strukturierte und transparente Bearbeitung sorgen:
- Vorbereitung: Einholung eines Angebots von einem Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten. Dies dient als Grundlage für den Förderantrag.
- Technische Projektbeschreibung (TPB): Beauftragung eines Fachunternehmens oder Experten zur Erstellung der TPB, die für die Antragstellung erforderlich ist.
- Antragstellung: Einreichung des Antrags über das BAFA-Portal unter Angabe der erhaltenen TPB-ID.
- Umsetzung der Maßnahme: Nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der praktischen Durchführung der geförderten Maßnahme begonnen werden.
- Verwendungsnachweis: Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Dieser bestätigt die sachgemäße Nutzung der erhaltenen Fördermittel.
Fazit: Chancen nutzen mit GREENOX
Die Einführung des BEG-PT-Verfahrens markiert einen wichtigen Meilenstein in der deutschen Förderlandschaft für klimafreundliche Gebäudesanierung. Besonders für private Bauherren, Eigentümergemeinschaften, Immobilienverwaltungen und Fachunternehmen eröffnen sich dadurch neue Wege, energetische Modernisierungsmaßnahmen nicht nur effektiver zu planen, sondern auch mit staatlicher Unterstützung wirtschaftlich umzusetzen.
Die digitale Antragstellung über das BEG-PT-System bedeutet eine enorme Erleichterung im Vergleich zu den bisherigen papierbasierten und oft komplexen Prozessen. Neben einer deutlich reduzierten Bearbeitungsdauer profitieren Antragsteller von mehr Transparenz, höherer Planungssicherheit und klaren Förderstrukturen. Besonders in Zeiten steigender Energiepreise und wachsender Klimaschutzanforderungen ist es wichtiger denn je, auf zukunftssichere und nachhaltige Lösungen zu setzen.
Gleichzeitig ermöglicht das neue System eine gezielte Ausschöpfung verschiedener Förderbausteine – wie etwa iSFP-Boni, Heizungstauschförderung oder Einkommenszuschläge. Dadurch wird die Umsetzung auch größerer Projekte wirtschaftlich realisierbar und bietet langfristige Vorteile – sowohl in ökologischer als auch finanzieller Hinsicht.
Unser Ziel ist es, dass Sie als Kunde maximal von den staatlichen Förderprogrammen profitieren – ohne unnötigen bürokratischen Aufwand oder Unsicherheiten. Wir übernehmen für Sie die Koordination mit Handwerksbetrieben, Energieeffizienz-Experten und Behörden und sorgen dafür, dass Ihr Projekt effizient, nachhaltig und im Zeitplan realisiert wird.
Zögern Sie nicht länger: Mit GREENOX an Ihrer Seite wird Ihre Gebäudesanierung nicht nur technisch zukunftsfähig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung – und starten Sie mit uns gemeinsam in eine energieeffiziente, geförderte und nachhaltige Zukunft.